Sturmschäden an Mietobjekt- wer zahlt?
Mieter A wohnt seit einem Jahr in einer kleinen Mietwohnung. Der Vermieter B hat in dem Gebiet, wo A die Wohnung angemietet hat mehrere Mietobjekte privat und auch gewerblich. Vor dem Sturm Kyrill hatte der Vermieter eine Sturmversicherung, die wohl auch Schäden des Sturms übernommen hat. Bei einem Gespräch mit dem Vermieter kam raus, dass er seitdem die Versicherung durch die Schäden beim dem Sturm so viel zahlen musste, er wohl keine Sturmversicherung für das Gebäude hat. Ob er gekündigt hat, oder gekündigt wurde hat B dem Mieter A nicht gesagt.
Bei dem Gespräch meinte Vermieter B, dass, wenn noch mal Sturmschäden sind, er die Schäden, die er beseitigen muss dann auf alle Mietparteien bei der Jahresendabrechnung umgerechnet werden und die Mieter dann den Schaden bezahlen. Mieter A meinte dann, dass es doch auch sehr viel sein kann und ob denn eine Versicherung nicht sinnvoller wird, weil die Mietparteien doch nicht für Sturmschäden aufkommen müssen.
Vermieter B argumentierte, dass A die Versicherung ja auch mit bezahlen würde in den Nebenkosten und wenn eben keine Sturmschadenversicherung da ist, müssen alle Mieter eben die Kosten tragen.
Kann Vermieter B die Sturmschäden, die evt. entstehen wirklich auf die Mieter umschlagen und müssen dann die Mieter die Schäden zahlen, die durch den Sturm entstehen?
Gerade in der heutigen Zeit, wo doch viele Stürme aufkommen können kann das ja einen Mieter in den Ruin treiben.
Das ist eine schwierige Angelegenheit. Der Vermieter B ist nicht gezwungen, eine Gebäudeversicherung abzuschließen. Es sei denn, es steht im Mietvertrag aufgeführt. Er darf aber auch nicht die Kosten einer eventuellen Gebäudeversicherung auf den Mieter A umlegen, wenn er keine abgeschlossen hat. In der Praxis sieht es jedoch so aus, dass jeder daran interessiert ist, das Gebäude zu erhalten und dementsprechend auch eine Versicherung abschließt.
Wenn der Vermieter B sich nun weigert, eine Gebäudeversicherung abzuschließen, kann der Mieter nichts machen. Wie das allerdings im Schadensfall aussieht, das weiß ich auch nicht. Ich nehme aber an, dass der Vermieter B keineswegs alles was durch den Sturm beschädigt wurde, anteilmäßig auf den/die Mieter umlegen kann. Mit dem Gebäude selbst haben sie ja nichts zu tun, das gehört dem Vermieter. Wenn also das Dach wegfliegt durch den Sturm, Die Dachrinnen beschädigt werden oder Glas-Eingangstüren kaputt gehen usw. dürfte das allein seine Sache sein und die erforderlichen Reparaturen kann er nicht umlegen.
Allerdings kann auch beim Mieter A oder anderen Mietern etwas kaputt gehen. Zum Beispiel seine Fensterscheiben und Wasser kann eindringen. Das könnte sein, dass das dann von seiner Versicherung übernommen wird oder auch nicht, wenn diese sagt, dass es von der Gebäudeversicherung übernommen werden müsste. Das sind nur Annahmen.
Dem Mieter A würde ich empfehlen, ein Gespräch mit seiner Hausrat-Versicherung zu führen und das zu klären. Das Gespräch würde ich schriftlich festhalten mit Namen des Auskunftgebenden. Eine Umlage der am Gebäude entstandenen Schäden dürfte der Vermieter nicht durchsetzen können.
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