Haftpflichtversicherung doppelt

vom 15.10.2008, 03:47 Uhr

Ich habe vor drei Monaten geheiratet und nun haben wir festgestellt, dass jeder von uns eine Haftpflichtversicherung hat. Aufgefallen ist uns das deshalb, weil wir einen Schaden hatten, den ich meiner Versicherung melden wollte und mein Mann mir erklärt hat, dass er es auch tun könnte.

Das Problem welches sich mir jetzt stellt ist, welche Versicherung ist zuständig und ist es nicht so, dass eine Haftpflichtversicherung auch für den Ehepartner gilt und wir deshalb nur eine bräuchten? Wie kommt man aus dem Vertrag raus? Gibt es in dem Fall ein Sonderkündigungsrecht? Wäre lieb, wenn mir hier jemand Informationen dazu geben könnte.

» Freundchen » Beiträge: 7 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

Normal ist das so, dass die Versicherung, die am längsten besteht auch dann bestehen bleibt. Aus dem Vertrag der jüngeren Haftpflicht kommt man dann auch ohne abzuwarten, dass das Versicherungsjahr um ist und gekündigt werden kann raus. Allerdings weiß ich nicht, ob das auch noch so ist, wenn ihr schon 3 Monate verheiratet seid. Denn wir haben das sofort nach Eheschliessung gemacht und den Versicherungen bzw. der Versicherung auch schon vorher Bescheid gegeben.

Bei meinem Mann und mir war das dann so, dass wir seine Versciherung haben gekündigt, weil die erst 3 Jahre alt war und meine fast 20 Jahre alre behalten. Nur muss man dann auch den Ehepartner mit reinschreiben lassen. Bei der Hausratversicherung ist das das gleiche.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Zwei Private Haftpflichtversicherungen: Wichtig ist zuerst, dass ihr überprüft, wer überhaupt in den einzelnen Verträgen versichert ist. Bei der Privaten Haftpflichtversicherung ist es so, dass man entweder eine Single-Police oder eine Familien-Haftpflicht hat. Dazwischen gibt es auch andere Varianten, die jedoch hier nicht relevant sind. Bei Single-Policen ist nur eine Person, d.h. in deinem Vertrag – nur Du – und in seinem Vertrag – nur ER – versichert ist.

Die günstigste Variante ist es: Einen Vertrag zu behalten und diesen von Single- auf Familientarif umzustellen. Die normale Kündigungsmöglichkeit ist: 3 Monate vor Ablauf des Vertrages. Wenn ihr zwei Verträge habt, könnt ihr jedoch aufgrund einer Doppelversicherung ein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Hier ist die Regelung so: Der jüngere Vertrag wird aufgehoben und der ältere Vertrag darf weiterhin bestehen bleiben. Um das machen zu können, reicht ein Kündigungsschreiben an die Gesellschaften mit folgenden Text:

Nach unserer Hochzeit stellten wir fest, dass wir beide eine Haftpflichtversicherung haben.
1. Vertrag: Gesellschaft / Kunde / Versicherungsscheinnummer / Vertragsbeginn
2. Vertrag: Gesellschaft / Kunde / Versicherungsscheinnummer / Vertragsbeginn
Wir bitten Sie, einen Vertrag aufgrund Doppelversicherung per sofort aufzuheben und uns die Aufhebung des Vertrages schriftlich zu bestätigen.

» Pralinka » Beiträge: 147 » Talkpoints: -1,12 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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