Wohnaufwandsbestätigung Vermieter

vom 08.10.2008, 22:03 Uhr

Angenommen A unb B wohnen seit zwei Jahren in einer Wohnung, die ihnen wirklich gut gefällt. A & B bekommen auch Wohnbeihilfe, was das Ganze natürlich noch viel besser macht. Doch Vermieter C will die Wohnungen (C besitzt mehrere) alle verkaufen, doch A & Bs Vertrag läuft noch 8 Jahre. C kann also ohnehin nichts dagegen tun, aber A & B und C liegen eben im Streit.

A & Bs Wohnbeihilfe läuft aber nun leider aus und sie benötigen, um eine Neue beantragen zu können, eine Wohnaufwandsbestätigung vom Vermieter C oder der Hausverwaltung. Freiwillig gibt C sie bestimmt nicht. Deshalb wollte ich fragen, ob er verpflichtet ist, A & B eine solche zu geben, oder nicht?

» Plaudertasche » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,16 »



§ 25, Absatz 3 WoGG: Der Empfänger oder die Empfängerin der Miete ist verpflichtet, der Wohngeldbehörde über die Höhe und Zusammensetzung der Miete sowie über andere das Miet- oder Nutzungsverhältnis betreffende Umstände Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Gesetzes es erfordert.

Da du bereits weißt, dass dein Vermieter die Bescheinigung ablehnt, würde ich alles schriftlich machen und per Einschreiben mit Rückschein abwickeln. Dem Amt gegenüber kannst du beweisen, dass du alles getan hast.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^