Muss man als Hausbesitzer den Gehweg reinigen?

vom 08.10.2008, 16:44 Uhr

Hausbesitzer X hat ein Haus in einer Straße die von Alleebäumen gesäumt ist. Durch den beginnenden Herbst liegen natürlich jede Menge Blätter auf dem Gehweg. Links und rechts von X putzen die Nachbarn wie die Teufel den Gehsteig und rücken mehrmals am Tag, mit Besen und Schaufel bewaffnet, zum Laubkehren aus. Bis jetzt fand X den Anblick ja ganz lustig, doch bildeten nun Xs kehrenden Nachbarn eine Front gegen X und fragten X wann X denn seinen Teil des Gehwegs säubern würde, denn ihre Kehrarbeit werde durch Xs versautes Stück Gehweg immer wieder zunichte gemacht.

Ist X dazu verpflichtet den Gehweg zu kehren?

» Sanddorn » Beiträge: 42 » Talkpoints: 0,16 »



Soweit ich informiert bin ist man definitiv verpflichtet, den Zugang zum Briefkasten bzw. Haustür und entsprechend auch sein Stück vom Gehweg gefahrlos begehbar zu halten. Sprich, wenn im Winter zu Eis gepresster Schnee rumliegt muss man Salz o.ä. streuen (je nach Gemeinde!) und jetzt im Herbst, wenn eine Schicht nasses Laub zu akuter Rutschgefahr führt, ist man auch zur Reinigung verpflichtet.

Wie es allerdings damit aussieht, wenn das Laub nicht gefährlich ist sondern von spießigen Nachbarn nur als hässlich empfunden wird, kann ich leider nicht so genau sagen.

Benutzeravatar

» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ja, gesetzlich ist X verpflichtet, das Stück Gehweg vor seinem Haus zu kehren und auch Schnee zu schaufeln. Er wird sich sehr serh unbeliebt machen, wenn er sich dieser Aufgabe entzieht und er kann sogar Ordnungsgelder aufgebrummt bekommen, wenn er sich standhaft wieter weigert. Es ist im übrigen für die anderen HAusbesitzer in der Tat sehr unschön, wenn das ganze Zeug aus dem Bereich des Gehweges vor X'ens Haus wieder und wieder ihre Arbeit zunichte macht. Durch solch nachlässiges Verhalten sind schon mehr heftige Nachbarsstreitereien entfacht worden, als man es sich vorstellen kann.

Es ist aber nett, zu lesen, dass X sich über die anderen, die ihren Verpflichtungen nachkommen und dabei vermutlich auch keinerlei Spaß haben (wie sollte man beim Laubkehren auch Vergnügen haben?) noch innerlich amüsiert. Wenn er das auch nach außen trägt, wird X bald keine Freunde mehr in dieser Straße haben, fürchte ich - und das irgendwie auch zu Recht...

Benutzeravatar

» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ob man nun den Gehweg mehrmals täglich reinigen muss oder ob es auch ausreicht den Weg nur alle zwei Tage zu kehren, darüber ließe sich wohl im Zweifelsfall streiten. Sicher ist aber wirklich das X in der Pflicht ist. Genaueres kann X im Zweifelsfall in der entsprechenden Satzung (Straßenreinigungssatzung) nachlesen. Dort kann X meist nicht nur lesen, worauf sich die Reinigungspflicht erstreckt (Gehweg, Straße, Böschung) sondern gegebenenfalls auch bis wann die Reinigung zu erfolgen hat.

Nicht nur eventuelle Unfälle, die daraus resultieren, dass X seiner Reinigungspflicht nicht nachgekommen ist, können ihn teuer zu stehen kommen. Sollte X sich weigern kann ihm oft auch eine Geldbuße auferlegt werden und zusätzlich kann die entsprechende Behörde auch jemand Anderes beauftragen die Reinigung auf Kosten von X durchzuführen.

Und falls jetzt jemand wieder mit dem Kopf schüttelt - ja in Deutschland ist auch so etwas scheinbar Banales wie die Straßenreinigung so stark reglementiert. Und ich weiß das, weil ich wegen mangelnder Rabattenpflege eine Verwarnung ohne Geldbuße bekommen habe :wink:

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Hallöchen,

als Hausbesitzer ist man dazu verpflichtet den Gehweg vor seinem Haus so zu bearbeiten das er begehbar ist. Das heißt vorallem im Winter das man sich drum kümmert das es dort nicht glatt ist so das andere Leute ausrutschen können, als auch sich drum zu kümmern das kein nasses Laub worauf man auch ausrutschen kann dort liegt.

Glaub zum fegen des Gehweges ist man nicht verpflichtet, aber dies sollte man dann doch regelmäßig tun, den sonst sieht das ja auch unschön aus.

Gruß
LucaToni

» LucaToni » Beiträge: 593 » Talkpoints: -1,13 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo!

Grade Laub bildet eine Schmierschicht, wenn es feucht ist und da ist eine hohe Unfallgefahr. Deswegenmuss X auf alle Fälle das Laub wegmachen. Ob nun mit einem Laubsauger oder kehren ist da egal. Aber X muss sicherstellen, dass durch seine Fahrlässigkeit keiner gefährdet ist und sich keiner ein Bein bricht.

Das Laub wegfegen ist genau wie das Schnee schaufeln oder Salz streuen im Winter Gesetz. Denn X ist verpflichtet dazu.

Ob es unschön aussieht oder nicht ist dabei auch nicht relevant. Aber wenn X das Laub nicht wegmacht und der Wind es zu den Nachbarn trägt, dann ist auch bei den Nachbarn eine gewisse Unfallgefahr, obwohl diese das Laub weggemacht haben. Also ist X auch dann dafür verantwortlich.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^