BMJ Leitfaden zur Impressumspflicht

vom 07.10.2008, 20:34 Uhr

Der "Leitfaden zur Impressungspflicht", veröffentlicht vom BMJ (Bundesministerium der Justiz), klärt nun darüber auf, welche Angaben in ein Impressum gehören um dem Telemediengesetz zu entsprechen. Der Leitfaden richtet sich dabei an natürlich und juristische Personen und soll helfen das Abmahnungsrisiko zu verringern.

Justizministerin Zypries wies jedoch darauf hin, dass noch viele offene Rechtsfragen bestehen und der Leitfaden eine Rechtsberatung nicht ersetzen könne. Er ist nicht rechtsverbindlich und sei mehr als eine Orientierungshilfe gedacht.

Der Leitfaden kann online auf den Seiten des BMJ eingesehen werden und steht zusätzlich als 58 KB große PDF-Datei zum Download bereit: BMJ Leitfaden

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Beta hat geschrieben:Justizministerin Zypries wies jedoch darauf hin, dass noch viele offene Rechtsfragen bestehen und der Leitfaden eine Rechtsberatung nicht ersetzen könne. Er ist nicht rechtsverbindlich und sei mehr als eine Orientierungshilfe gedacht.

Der Hinweis wundert mich nicht im geringsten - schließlich hat sich das Justizministerium mit einigen "Tipps fürs Internet" ordentlich in die Nesseln gesetzt - man denke nur an die fehlerhaften und rechtswidrigen Entwurf zum Widerufsrecht, der dutzenden Händlern eine Abmahnung einbrachte.

Grob überflogen sind die Hinweise zur Impressumspflicht auch nicht ganz wasserdicht (also kein Wunder, dass diese Vorschläge nicht als verbindlich angepriesen werden), aber wenigstens nicht so eine Blamage wie der Entwurf zum Widerruf :lol:.

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