Während der Probezeit in der Ausbildung gekündigt!
Es kann doch einfach nicht war sein! Ich habe im September eine Ausbildung in meinem Traum Beruf angefangen. Im Betrieb ist alles super gelaufen, denn das Team war in meinem Alter und total locker drauf, Der Ausbilder hatte immer ein offenes Ohr für mich und hat mir jedes Detail der Tätigkeiten erklärt. Ich war sehr engagiert und habe innerhalb eines Wochenendes den Schulstoff von 4 Wochen Nachgeholt. Wenn ich fragen hatte, konnte ich einfach meinen Ausbilder anrufen und er hat sich die Zeit genommen.
Nun hatte ich ein sehr großes Problem. Ich beschreibe es mal ein wenig allgemein: Arbeiter XY muss um 16 Uhr nach der BS im Betrieb erscheinen. Dank der schlechten Bahnverbindungen kann XY aber frühestens um 17 Uhr ankommen. XY konnte den Chef nicht um Rat fragen, da er die Meinung hat: "Entweder XY ist um 16 Uhr da oder XY kann gehen". Also konnte XY nur die IHK anrufen um sich zu Informieren, wie er dieses große Problem lösen kann. XY hat dann mit dem Ausbildungsberater eine gute Lösung gefunden und hat es dem Ausbilder mitgeteilt. Am nächsten Montag wurde XY zum Chef zitiert und XY wurde wegen "Vertrauensmissbrauch" während der Probezeit gekündigt
Tja was soll ich nun machen?! Ich möchte unbedingt diese Ausbildung machen und gehe ersteinmal freiwillig weiter zur Berufschule. Habt ihr Tips?
Ich glaube praktisch hast du recht wenig Chancen. Aber ich denke, dass die Kündigung so ohne weiteres sicher nicht rechtens ist, da du an sich ja nichts gemacht hast, was den Vorwurf des Vertrauensmissbrauchs rechtfertigt gemacht hast. Und einfach so kann dir auch während der Probezeit nicht von heute auf morgen gekündigt werden. Lediglich eine kürzere Kündigungsfrist kann bestehen.
Das Problem dürfte aber eben sein, dass selbst wenn du dich vor einem Arbeitsgericht wieder in deinen Ausbildungsplatz hineinklagen würdest, würdest du dann eben schon aus Protest ein vernünftiges Kündigungschreiben bekommen oder nur noch für Arbeiten eingeteilt die keiner machen will.
Das einzige was vielleicht eine Chance hat, wäre nochmal das Gespräch mit deinem Chef zu suchen und da zu was zu kommen, womit beide Seiten leben können.
Leider kann man heutzutage doch ohne Grund gekündigt werden. Dies dient dem Schutz des Arbeitgebers und dem Auszubildendem.
Ich möchte auch nicht in dem Betrieb diese Ausbildung machen, sondern in diesem Berufsfeld. Vielleicht ist das in meinem post nicht herübergekommen
Klehmchen hat geschrieben:Aber ich denke, dass die Kündigung so ohne weiteres sicher nicht rechtens ist, da du an sich ja nichts gemacht hast, was den Vorwurf des Vertrauensmissbrauchs rechtfertigt gemacht hast. Und einfach so kann dir auch während der Probezeit nicht von heute auf morgen gekündigt werden. Lediglich eine kürzere Kündigungsfrist kann bestehen.
Und woher weißt du das?
Im Berufsausbildungesetz steht, dass innerhalb der Probezeit das Ausbildungsverhältnis von beiden Seiten ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist (schriftlich) beendet werden kann. "Ohne Kündigungsfrist" heißt nicht "kürzere Kündigungsfrist", sondern ohne. Und ob der Vertrauensmissbrauch gerechtfertigt ist oder nicht ist auch egal - es muss ja nichtmal ein Grund angegeben werden.
Klar, besonders nett ist das auf jeden Fall nicht. Aber aus dieser Entfernung würde ich sagen: Mist! Aber keine Chance. Du kannst dich definitiv bei anderen Betrieben bewerben und dabei gesondert darauf hinweisen, dass du bereits die Berufsschule besuchst und deswegen (jetzt) keinen Nachholbedarf mehr hast. Wenn du Glück hast erwischst du einen Betrieb, dem der Azubi in der Probezeit noch abgehauen ist und der somit eine Stelle für's angefangene Jahr frei hat. Ich wünsch dir jedenfalls viel Glück dabei...
Danke Taline Ich habe eine Firma gefunden, die sich über die Arge Plattform noch einen Azubi sucht, Das Angebot wurde am 29.9.08 aktualisiert und deshalb habe ich gleich eine Bewerbung abgeschickt.
Wisst ihr, wo ich vielleicht auch in entfernteren Städten nach Ausbildungsabbrecher suchen könnte? Die Arge wird erst spät davon Informiert und die Schulen bekommen das auch erst nach ein paar Wochen mit und streichen den Azubi.
Die Schulen dürften diese Info meines Wissens nach auch gar nicht unbedingt weitergeben, Datenschutz und so. Die Arbeitsagentur ist schonmal eine Anlaufstelle, die IHK definitiv eine weitere. Kannst dort ja mal nachfragen ob es spezielle Abbrecher- oder Späteinsteiger-Angebote gibt. Die Handelskammer weiß schließlich mit als erste Bescheid.
Ansonsten bleibt außer den üblichen Verdächtigen nicht viel, sprich Zeitungsstellenmarkt (in dieser Situation allerdings eher weniger empfehlenswert, aber gucken kann ja nicht schaden) und ansonsten natürlich Internetlehrstellenbörsen. Am besten welche vom Fach. Du warst in der IT-Branche, wenn ich mch recht erinnere? Da gibts ja auch eigene Börsen für, du musst also nicht ausschließlich auf allgemeinen Jobbörsen gucken.
Bei der IHK gibt es eine Datenbank, wo die Firmen ihre offenen Ausbildungsplätze ausschreiben. Da du weiterhin die Berufsschule besuchst, hast ja auch keinen grossen Ausfall.
Was den Datenschutz angeht. Klar darf dir deine Schule oder andere Schulen keine Namen nennen. Aber du kannst fragen, ob es in dem Beruf derzeit Leute gibt, die im 1. Lehrjahr abgebrochen haben und ob die Schule den Kontakt zum Betrieb herstellen würde. Damit weisst du ja erstmal nichts und der Datenschutz wäre gewahrt.
Du hast ja schon mehrfach geschrieben, das du mit deinem Chef nicht so wirklich gut auskommst. Hier schilderst du aber, wie toll dein Betrieb ist. das Verstehe ich nicht so ganz. Ich gehe davon aus, das du mit der Abkürzung BS Berufsschule meinst. Und die geht bis nachmittags? Nach 6 Stunden Schule darf kein Auszubildender mehr beschäftigt werden. 6 Schulstunden entsprechen quasi 8 Stunden Arbeit.
Ich weiss nicht, wie alt du bist. Bis zum 18. Lebensjahr besteht generell eh Schulpflicht. Also musst du in irgendeiner Weise zum Schulunterricht gehen. Klär das mal ab, ob dir dann der Berufsschulunterricht reicht, um der Schulpflicht zu entsprechen.
Während der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündit werden. Deine Kündigung ist also Rechtens. Zum Suchen eines neuen Ausbildungsbetriebs.Frag auch mal deine Klassenkameraden. Oftmals kann man auch so eventuell noch einen Ausbildungsplatz finden.
Ansonsten. Während der Probezeit ausserhalb des Betriebs Rat zu suchen ist immer heikel. Weil man halt jederzeit kündbar ist. Wie haben das denn die anderen Auszubildenden in deinem Betrieb gehalten, wenn sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb mussten. Für die ist die Anbndung an öffentliche Verkehrsmittel ja genau so schlecht.
LittleSister hat geschrieben:Ich weiss nicht, wie alt du bist. Bis zum 18. Lebensjahr besteht generell eh Schulpflicht. Also musst du in irgendeiner Weise zum Schulunterricht gehen. Klär das mal ab, ob dir dann der Berufsschulunterricht reicht, um der Schulpflicht zu entsprechen..
Das ist so nicht richtig. Eine generelle Schulpflicht bis zum 18. Lebensjahr besteht in Deutschland nicht. Die Schulpflicht fällt durch die Kulturhoheit der Länder in ihre Obhut. Somit ist die Schulpflicht auch in jedem Bundesland anders geregelt.
In einigen Ländern reichen generell 9 Jahre Schule aus um die Schulpflicht zu erfüllen, andere haben die von dir genannte Schulpflicht bis zum 18.Lebensjahr. Dies schließt dann aber die Berufsschule mit ein.
Ein Beispiel aus meinem Heimatbundesland Sachsen-Anhalt. Hier beginnt die Schulzeit in der Regel mit 6 Jahren und man unterliegt dann einer Schulpflicht von 9 Jahren. Geht man nach den 9 Jahren aus der Schule ist dann ein berufsvorbereitendes Jahr pflicht. Danach ist man dann aber schon mit 16 Jahren von der Schulpflicht befreit. Im Saarland kann man z.B. schon mit 5 zur Schule und hat ebenfalls 9 Jahre Schulfplicht, aber ohne so ein Jahr wie in Sachsen-Anhalt. Man kann dort also schon mit 14 Jahren von der Schulpflicht befreit sein.
Na Schulpflicht hin oder her - solange man unter 18 ist ist man nach Vollendung der Schulpflicht immernoch berufsschulpflichtig. Eine Ausbildungspflicht bis zum "Erwachsen werden" besteht in jedem Fall, außer man kann z. B. mit 17,5 schon eine vollwertige Berufsausbildung vorweisen (was nur auf die allerwenigsten zutreffen dürfte .
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