Hecke wird vom Nachbar geschnitten

vom 30.09.2008, 18:28 Uhr

Seit Jahren ärgert sich A über dieselbe Sache. As Nachbar B, ansonsten ein friedlicher Pensionist, fühlt sich dazu berufen jährlich As Hecke zu stutzen. Da A gerne ohne Streit auskommt, hat A außer einigen bissigen Bemerkungen noch nichts unternommen. Jetzt wird es A aber langsam zu bunt. Die Hecke steht auf As Grund, mit genügend Abstand zum Nachbargrundstück von B. Trotzdem greift B durch den Zaun und schneidet As Hecke.

Das kann doch nicht gesetzlich gedeckt sein. Ich möchte wissen ob ein Anrainer wie B sich überhaupt an fremden Pflanzen vergreifen darf.

» Elfenfee » Beiträge: 8 » Talkpoints: 0,00 »



Hallo!

A kann sich aufregen so viel er will. Kommen die Spitzen der Hecke durch den Zaun von B weil die Hecke gewachsen ist, kann er die Hecke stutzen so viel er will. Er braucht nicht zu dulden, dass die Hecke sein Grundstück erreicht. Selbst wenn A einen Apfelbaum im Garten hätte, dessen Zweige ins Nachbargrundstück reichen und wären sie noch so hoch, dürfte B sogar die Äpfel ernten, die von dem Baum von A sind, oder gar die Zweige des Apfelbaums stutzen.

Ich würde mich an Stelle von A absolut nicht ärgern. Denn der Schönheit der Hecke wird es nichts ausmachen, wenn B die Hecke von seiner Seite aus stutzt.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat deinen Text anders verstanden als ich, darum frage ich noch mal ganz konkret nach: Ragt A's Hecke auf B's Grundstueck und er stutzt den Teil, der zu ihm ruebersteht, oder ist der Mindestabstand eingehalten, so dass A's Hecke B' Grundstueck nicht beruehrt und er stutzt sie einfach trotzdem? Und stutzt er sie nur in der Breite, oder reduziert er auch die Hoehe?

Ersteres ist erlaubt, wie Diamante schon sagte. Mit Pflanzenteilen, die von Grundstueck A auf Grundtueck B hinueberreichen, kann B verfahren wie er will.

Ist der entsprechende Abstand aber eingehalten, so handelt B rechtswidrig. Hecken, Buesche oder Baeume, die nicht auf seinem Grundstueck sind, muss er unbehelligt lassen und zwar in jeder Hinsicht. Darauf wuerde ich ihn auch ruhig hinweisen, denn ich finde es schon ganz schoen unverschaemt, einfach anderer Leute Pflanzen zu beschneiden, sofern sie einen selber nicht betreffen(durch die erwaehnte Grenzueberschreitung).

Wie das mit der Hoehe aussieht weiss ich nicht, ich kann mir aber nicht vorstellen, dass es erlaubt ist daran herumzupfuschen. Schliesslich kann A das ja als Sichtschutz nutzen und der ist vollkommen legal. Davon muss er in jedem Fall die Finger lassen, wuerde ich sagen.

» Sorcya » Beiträge: 2904 » Talkpoints: 0,01 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Hm, ich würde mal einen neuen Aspekt einbringen: Schneidet A die Hecke denn in Form in Richtung des Nachbarn? Denn wenn nicht, kann ich schon verstehen dass es irgendwann ein unzumutbarer Anblick für B wird, wenn er zum Beispiel seinen Garten sehr gepflegt hält.

Was stört denn A an der Tatsache dass B die Hecke für ihn schneidet? Ich meine, ist doch gesparte Arbeit, oder soll die Hecke wild wuchern? Ich würd einfach mal unkomplizierte verbale Verhandlung voschlagen.

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» Herr Lehmann » Beiträge: 558 » Talkpoints: 5,56 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallöchen,

Ist der Mindestabstand zum Zaun eingehalten kann sich A zu Rcht aufregen. Ist der Mindestabsatnd NICHT eingehalten und betritt B das Grundstück des A nicht, so kann er nichts unternehmen.

Selbst wenn A einen Apfelbaum im Garten hätte, dessen Zweige ins Nachbargrundstück reichen und wären sie noch so hoch, dürfte B sogar die Äpfel ernten, die von dem Baum von A sind, oder gar die Zweige des Apfelbaums stutzen.

Falsch. Der Baum ist und bleibt Eigentum des A,wenn er sich auf dessen Grundstück befindet und mit diesem sozusagen verbunden ist. Und das auch,wenn die Äste in das Grundstück des B hineinragen. Nur der A darf ernten und zu dem Zwecke sich auch in den Luftraum des B hineinbegeben (kein Betreten). Heruntergefallenes Obst ist wiederum dem Nachbarn (§911 BGB). Was B verlangen kann ist nur,dass A die Äste stutzt, kann das aber nicht selber machen, oder genauer erst nach verstreichen einer angemessenen Frist. (§910 BGB).

Kurzum KEINE Ernte von Früchten bei Bäumen die B nicht gehören und ein Stutzen ohne Frist ist Sachbeschädigung ;)

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» winny2311 » Beiträge: 15159 » Talkpoints: 4,91 » Auszeichnung für 15000 Beiträge


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