Übertrieben viele Überstunden leisten - rechtlich zulässig?
Person A arbeitet in einer kleinen Firma im Büro. Momentan sieht die Auftragslage sehr gut aus, was A ja eigentlich freuen sollte. Nur ist es bei A so, dass A und andere aufgrund der vielen Aufträge alle Überstunden schieben müssen. Im Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 40 Stunden die Woche vereinbart. Dazu gibt es eine Klausel die besagt, daß 10 Mehrarbeitsstunden pro Monat mit dem Gehalt abgegolten sind. Mit anderen Worten, die bekommen A und andere weder Bezahlt, noch gutgeschrieben. Nun ist es in letzter Zeit aber so, das A und Kollegen teilweise schon mehr als 10 Überstunden in der Woche leisten. Da kommt A teilweise über eine 50 Stunden Woche.
Jetzt würde ich gerne wissen, ob A sich gegen diese Überstunden wehren kann. Kann mir da jemand weiter helfen?
Hm. Wehren ist ja immer so eine Sache, das hägt stark von der Firma ab. Dem Betriebsklima schadet es sicher, wenn man plötzlich sagt, man macht keine Überstunden mehr. Da muss man abwägen, inwieweit einem die mögliche Schädigung des Privatlebens wichtiger ist, als in der Firma Probleme zu bekommen.
Auf einen Ausgleich in Form von Geld oder Zeit-für-Zeit ist aber vertraglich natürlich geregelt, und hier kann man auch drauf bestehen.
Ich würde ein Feedback-Gespräch mit dem Chef anfordern und auf die Überstundenregelung eingehen. Dabei deutlich machen, dass man Verständnis für die Notwendigkeit der Überstunden hat - aber eben auch entweder Gefahren für das eigene Privatleben sieht, oder wissen möchte, inwieweit die geleisteten Stunden entlohnt werden.
Wichtig ist, dass man nicht mit verhärteten Fronten an so etwas ran geht, sondern schon für verschiedene Lösungsansätze offen ist.
Zuerst: Grob überflogen, wenn es exakt im Arbeitsvertrag steht, ist die Klausel zulässig, dass die Überstunden mit dem Grundgehalt abgegolten sind. Sie wäre nur dann nicht zulässig, wenn beispielsweise ungenau formuliert ist, wieviele Überstunden als mit dem Grundgehalt abgegolten anzusehen sind und falls hier gesetzliche Grenzen überschritten werden.
Der einzige Punkt wo A sich wehren könnte, wäre wenn die Überstunden ein Dauerzustand sind. Hier kann man § 3 ArbZG anführen, welches anführt, dass es zulässig ist, die Arbeitszeit auf bis zu 10 Stunden pro Werktag zu verlängern, wenn in einem Zeitraum von 24 Wochen / 6 Monaten 8 Stunden pro Werktag nicht überschritten werden. Hier ist zu beachten: Der Samstag ist ebenfalls ein Werktag. Rein theoretisch kann As Arbeitgeber A also bis zu 192 Stunden in 6 Monaten / 24 Wochen temporär (also nicht dauerhaft) an Überstunden aufbrummen, bevor A sich hier wehren könnte wenn die Höchstarbeitszeit dabei pro Tag nicht überschritten wird.
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