Ehepartner kauft teuer ein - muss ich dafür bezahlen?
Regelungen für Eheleute, die nicht getrennt leben:
Bei Einkäufen, die einer der Eheleute tätigt und nötig sind, also den täglichen Lebensbedarf decken, haftet der Ehepartner, wenn der Käufer selbst nicht bezahlen kann. Dies betrifft auch Zahlungen für die Hausratversicherung, Rechnungen für Strom, Gas, Öl und Wasser sowie (niedrige) Arztkosten.
Anders ist das bei so genannten "Luxuskäufen" - eine teure Reise, ein netter Sportwagen zum Beispiel. Hier haftet der Ehepartner nicht, wenn der Käufer nicht bezahlen kann. Auch für Altersvorsorge-, Vermögensbildungsverträge und hohe Darlehen haftet der Ehepartner nicht.
Tatsächlich??
Wenn ich das nur eher gewusst hätte, oder ist das eine neue Regelung?
Beiden Luxuskäufen hängt das sicher auch von der Vertragsgestaltung ab. Aber prinzipiell haftet man für die Schulden des Ehepartners nicht, obwohl sich dieser Irrtum (man hafte doch) lange gehalten hat.
Hm, aber wie wird denn Luxus definiert?! Also klar ist, dass Lebensmittel eben nicht zu Luxus zählen, das versteh ich schon, die benötigt man ja für den täglichen Bedarf. Aber wenn jemand jetzt mit einer Frau verheiratet ist, die dauernd teure Klamotten kauft, könnte man ja theoretisch auch sagen, adss es zum täglichen Bedarf gehört, etwas zum Anziehen zu haben und es ist ja keinesafalls so kostspielig wie eine Luxusreise oder ein teure Auto.
Auch Kleidung kann richtig teuer sein und schon an den Preis eines Autos heranreichen. Ich denke, dass es im Streitfall von den Lebensgewohnheiten und den Einkommen der Eheleute abhängig gemacht wird, was noch täglicher Bedarf und was schon Luxus ist.
Ja, ich weiss
Ich dachte jetzt eher daran, dass eine Frau eben alle 4 Wochen ein Paar Schuhe kauft, was ja auch nicht nötig wäre, was aber finanziell natürlich nicht gleich den Ruin bedeuten müsste.
Aber stimmt, das kommt dann sicher auf die jeweilige Sitaution an.
JotJot hat geschrieben:Ich denke, dass es im Streitfall von den Lebensgewohnheiten und den Einkommen der Eheleute abhängig gemacht wird, was noch täglicher Bedarf und was schon Luxus ist.
Ja ist fallabhängig und der Richter würde zur Not darüber entscheiden, was Luxus ist und was nicht, aber das wird wohl eher die Ausnahme als die Regel sein. Ansonsten:
Cala hat geschrieben:Anders ist das bei so genannten "Luxuskäufen" - eine teure Reise, ein netter Sportwagen zum Beispiel. Hier haftet der Ehepartner nicht, wenn der Käufer nicht bezahlen kann. Auch für Altersvorsorge-, Vermögensbildungsverträge und hohe Darlehen haftet der Ehepartner nicht.
Alles was eben nicht direkt den täglichen Lebensbedarf betrifft gilt "über den Kamm geschoren" als Luxus.
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