Gesundheitsamt alarmieren?
Nun arbeite ich seit 3 Jahren in einem Gastronomiebetrieb neben der Uni. Sauber war das Haus eigentlich noch nie, aber was in letzer Zeit so abgeht, ist eine Frechheit. Es werden abgelaufene Sachen an den Kunden verkauft, Würste, die vormittags gemacht werden und den Tag über nicht verkauft werden, legt man in den Kühlschrank und verkauft sie am nächsten Tag, obwohl sie schon gebraten waren. Die Außenanlagen werden mit demselben Schwamm gereinigt, mit welchem auch die Küche gewischt wird etc. Ich bin zwar auf den Job angewiesen, kann das mit meinem Gewissen aber nicht mehr vereinbaren.
Soll ich den Betrieb dem Gesundheitsamt melden? Ist das auch möglich, ohne den Job zu verlieren?
Meine Meinung ist dass du es sogar melden musst wenn dort wirklich derartige Umstände herrschen. Da meine Eltern selbst einen Gastronomiebetrieb führen bin ich da vielleicht auch etwas sensibilisierter als andere Leute, mit meinem Gewissen könnte ich derartige Umstände aber ganz bestimmt nicht vereinbaren.
Ob du deinen Job verlierst oder nicht liegt aber nicht an deinem derzeitigen Arbeitgeber, da man bestimmt auch anonym melden kann. Die Frage ist eher ob der Betrieb danach überhaupt noch Arbeit für dich hat
Es ist nicht verboten abgelaufene Lebensmittel in einen gastronomischen Betrieb zu verkaufen. Wieso auch?! Ist doch nur das Mindesthaltbarkeitsdatum und besagt das der Hersteller dafür "garantiert" das die Lebensmittel mindestens so lange haltbar sind. Daher kannst du auch Nahrung die schon vor dem MHD schlecht geworden ist "reklamieren". Machen aber die wenigsten, wenn es Tatsächlich mal passieren sollte. Als wir auf Arbeit mal eine Palette Milch hatten die diesen Kriterien entsprochen hatten (die ich gerade erläutert habe) konnte wir diese ohne Probleme im Großhandel umtauschen bzw. reklamieren. Wenn ein Restaurant (etc.) solche Produkte verkauft bzw. weiterverarbeitet besteht die "Haftung" beim Betrieb. Da du von abgelaufenen Lebensmitteln geschrieben hast, gehe ich mal davon aus das du Nahrung meinst die übers MHD ist, aber noch nicht schlecht!
Es ist auch nicht verboten Lebensmittel die vom Vortag übrig geblieben sind wieder zu verkaufen bzw. weiter zu verarbeiten. Anders sieht es da allerdings aus, wenn der Gast damit schon in Berührung gekommen ist. Das trifft z.B. dann zu wenn es schon einmal auf dem Teller des Gastes lag und etc.. Ist natürlich nicht sonderlich schön wenn aufgewärmte Lebensmittel noch einmal zum kauf angeboten werden, aber prinzipiell nicht verboten.
Ich weiß jetzt nicht genau was du mit Außenanlagen meinst. Aber wenn es die Kühltresen (und so weiter) sind ist das allerdings schon etwas schwerwiegender, da dies schon stark gegen die Hygienebestimmungen verstößt.
Sind natürlich nicht so schöne Dinge die du berichtest, aber immer noch Peanuts im Gegensatz zu dem was in vielen anderen Betrieben so abgeht. Da fängt es dann mit starken hygenischen Defiziten an, geht dann über "Gammelfleisch" bis zu Kakerlaken die fröhlich durch die Küche wandern.
So weit ich weiß darfst du solche Internen Angelegenheiten nicht an die Öffentlichkeit tragen. Das schließt also auch das persönliche "antanzen" beim Gesundheitsamt mit ein. Sicherlich kann man das auch anonym machen, aber da ich bisher noch nicht in solch einer Lage war, weiß ich nicht genau wie es dort aussieht.
Eine zeitlang habe ich bei einer Fastfoodkette gearbeitet und davor auch die nötige Belehrung beim zuständigen Gsundheitsamt hinter mich gebracht. Dort wurde uns erklärt, dass wir verpflichtet sind uns so zu verhalten, dass keine Gefahr für den Gast ausgeht, also zum Beispiel nicht mit Magen-Darm-Grippe auf die Arbeit gehen.
Da bei uns der Boden nur alle heilige Zeit mal gekehrt wurde bin ich auf Essensresten ausgerutscht und habe mir das Steißbein gebrochen. Trotz dieses Arbeitsunfalls bin ich mit Schmerztabletten zugedröhnt weiterhin auf die Arbeit gerannt, weil ich ja wie Du auf den Job angewiesen war. Ungefähr 6 Wochen später hatte ich wirklich üblen Brechdurchfall und mein Arzt hat mir gesagt, dass ich nicht auf die Arbeit darf, bis nicht eine Stuhlprobe belegt hat, dass ich nichts ansteckendes habe. Also habe ich mich sofort krank gemeldet und hatte bereits am übernächsten Tag eine Kündigung mit 2 Wochen Frist im Briefkasten - persönlich eingeworfen von meinem Filialleiter.
Man sieht also, wie genau es manche Gastronomiebetriebe mit der Hygiene nehmen. Lieber alles dreckig lassen und kranke Mitarbeiter auf die Lebensmittel loslassen, schließlich ist das billiger als sich an die Vorschriften zu halten.
Ich an Deiner Stelle würde einfach mal beim Gesundheitsamt oder Ordnungsamt anrufen und mich dort erkundigen. Du kannst ja dem Sachbearbeiter sagen, dass Du auf den Job angewiesen bist und deshalb nicht Deinen Namen nennen möchtest, aber dennoch die Zustände schildern möchtest und um eine Überprüfung durch die zuständige Behörde bittest.
Falls Du Dich das nicht traust schreib doch einfach einen anonymen Brief. In jedem Fall ist dann das Amt am Zuge, der Sache nachzugehen. Ich finde, dass jeder Gastronomiemitarbeiter für die Gesundheit der Gäste mitverantwortlich ist und sein Möglichstes tun sollte, damit diese auch gewährleistet ist.
Hallo,
ich bin in solchen Sachen sehr pingelig und ich finde, so etwas muss man sofort melden. Es kann nicht sein, dass abgelaufene Lebensmittel dem Kunden als neu aufgetischt werden. Das mit den Würsten finde ich jetzt nicht ganz so schlimm, weil wenn man diese Kühl lagert, sind sie sicher noch verzehrbar am nächsten Tag, aber trotzdem ist es eine Sauerei so zu handeln. Sicher liegt es daran, dass man als kleiner Gastronomiebetrieb auf jeden Cent schauen muss und dann dem Kunden abgelaufene Ware serviert, anstatt sich an die Gesetze zu halten.
Wenn ich in solch einem Betrieb arbeiten würde, hätte ich längst den Chef darauf angesprochen und gefragt, warum das so gemacht wird. Auch auf die Gefahr hin, dass ich danach meinen Job verloren habe, aber dann kann man ohne schlechtes Gewissen zu dem Gesundheitsamt um denen diese Story zu erzählen.
Gruß
Hallo!
Ich würde das auch sofort melden. Notfalls anonym, damit ich meine Arbeit behalten kann. Das Gesundheitsamt muss handeln. Es darf auch eine anonyme Anzeige nicht ignorieren. Vielleicht wird der Laden geschlossen, wenn die Umstände so gravierend sind, wie du beschreibst. Aber vielleicht bekommt er nur eine Auflage, dass es bis zu einem bestimmten Datum geändert sein muss. Es kann aber auch sein, dass das Gesundheitsamt es nciht so eng sieht, was ich bezweifel. Aber du hast auf jeden Fall deine Pflicht getan und es gemeldet.
Ich denke da als Gast und nicht als Gastronom. Denn wenn ich irgendwo in einem Restaurant Gast bin, dann will ich frische Ware für mein Geld haben und ich will nicht, dass die Ablage mit einem Lappen geputzt wurde, wo auch der Boden mit gewischt wurde.
Nicky14 hat geschrieben:Man sieht also, wie genau es manche Gastronomiebetriebe mit der Hygiene nehmen. Lieber alles dreckig lassen und kranke Mitarbeiter auf die Lebensmittel loslassen, schließlich ist das billiger als sich an die Vorschriften zu halten.
Das hört sich für mich so an, als wenn du in der Probezeit warst und da ist es in vielen Betrieben üblich bei Krankheit zu kündigen. Ist mir leider selber auch schon einmal passiert. Wenn du ein langjähriger Mitarbeiter wärst würde die Sache wahrscheinlich anders aussehen.
@benija
Wie ich oben schon geschrieben habe sind abgelaufene Lebensmittel nicht unbedingt minderwertig bzw. schlecht. Außerdem solltest du dich vielleicht erstmal über die Gesetze und Vorschriften informieren bevor du solch einen Kommentar abgibst! Würde mich mal interessieren welches Gesetz deiner Meinung nach bestimmt das Betriebe keine über den MHD gelaufenen Lebensmittel mehr verarbeiten/ verkaufen darf.
@Kuhfuß
Vielleicht solltest du erstmal mit den Kollege/ Arbeitgeber sprechen bevor du darüber nachdenkst zum Gesundheitsamt zu gehen.
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