Fragen zum Kirchenaustritt
Hallo!
Ich bin Student und arbeite nebenher, aber das reicht gerade so zum Leben. Nun habe ich schon mehrmals Schreiben der Kirche erhalten, ich möchte doch bitte die Kirchenbeitragssteuer bezahlen. Nein, das werde ich nicht tun.
Wenn ich das verweigere, kann mir dann eine Klage drohen? Ist das vielleicht eine freiwillige Sache, oder bin ich verpflichtet, dieser Zahlung nachzukommen? Wenn dem so ist, bin ich beim Überlegen, aus der Kirche auszutreten. Aber wie funktioniert das genau? Hat das schon einmal jemand von euch gemacht?
Hallo Kuhfuß,
da du Student bist, solltest du eigentlich von der Zahlung der Kirchensteuer befreit sein. Wobei du schreibst, dass du nebenher arbeitest. Dort bist du sicher angemeldet und führst Sozialabgaben ab und dann ist auch die Kirchensteuer fällig. Ob es Konsequenzen hat, wenn du diese nicht zahlst, weiß ich gar nicht, da ich noch nicht in der Lage war, dass die Kirche mich angeschrieben hat, dass sie Geld wollten von mir. Bisher kam immer nur der Schrieb, dass ich zuviel gezahlte Kirchensteuer zurückbekomme. Da solltest du mal warten, vielleicht kann dir hier noch jemand was dazu sagen.
Was deine Frage bezüglich des Austrittes angeht, solltest du mal die Suchfunktion benutzen Austritt+Kirche (Austritt+Kirche sind hier die Suchbegriffe!). Dort wirst du einiges interessantes zum Thema finden, denn das Thema hatten wir hier erst vor ein paar Tagen.
LG P-P
Das habe ich ja noch nie gehört, dass die Kirche Leute jetzt schon persönlich anschreibt. Eigentlich ist es doch so, dass bei Minijobs und ähnlichem der Arbeitgeber die Sozialabgaben bezahlt und dazu zählt auch die Kirchensteuer und wenn du auf Lohnsteuerkarte arbeitest wird die Kirchensteuer ja eh gleich von deinem Gehalt abgezogen, weil sie sich nach der Höhe der Lohnsteuer richtet.
Ich bin ja immer sehr für Kirchenaustritt, weil ich es eine Frechheit finde, dass die Christliche Kirche in Deutschland das Recht hat vom Staat ihre Mitgliedsbeiträge eintreiben zu lassen, aber ich würde erst mal mit dem Arbeitgeber reden. Den wenn der die Kirchensteuer für dich nicht bezahlt, hat er vielleicht auch bei den anderen Sozialabgaben etwas verbummelt und das könnte dann vielleicht schon mehr Probleme bereiten.
Zum Austritt selber weiss ich nur, dass das, wie üblich in Deutschland, nicht einheitlich geregelt ist und dass je nach Bundesland verschiedene Behörden dafür zuständig sind. Und man muss das persönlich machen, das heisst, man muss da hingehen und den Ausweis vorlegen, ein Brief wird nicht anerkannt.
Also aus der Kirche austreten kannst du auf jeden Fall in dem Einwohnermeldeamt deiner Stadt. Wir sind auch Studenten, und mein Freund hat ebenfalls vor ein paar Wochen einen Brief bekommen, allerdings sollte er nicht Kirchensteuer, sondern Kirchgeld bezahlen. (Ist das dasselbe?). Dabei war auch ein Überweisungsträger, jedoch war der Brief keineswegs eine rechtsgültige Rechnung- es war kein Zahlungstermin angegeben und nichts.
Das war im April und wir haben bis heute nicht gezahlt- und passiert ist auch nichts. Also keine Mahnung oder Gerichtsvollzieher. Scheint also irgendwie schon freiwillig zu sein.
Raemhetep hat geschrieben:Also aus der Kirche austreten kannst du auf jeden Fall in dem Einwohnermeldeamt deiner Stadt.
Dort kannst Du auf jeden Fall nicht austreten, ist Unsinn! Den Austritt kann man nur auf dem Standesamt oder auf dem Amtsgericht (Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Thüringen) erklären, sowie in Bremen alternativ bei der Kirchengemeinde.
Raemhetep hat geschrieben: Wir sind auch Studenten, und mein Freund hat ebenfalls vor ein paar Wochen einen Brief bekommen, allerdings sollte er nicht Kirchensteuer, sondern Kirchgeld bezahlen. (Ist das dasselbe?).
Kirchensteuer und Kirchgeld sind völlig verschiedene Sachen, da das eine mehr oder weniger Pflicht ist und das andere wie eine Zahlung in den Klingelbeutel ist (also freiwillig).
Noch zum Austritt: Ob nun Standesamt oder Amtsgericht (je nach Bundesland, wie gesagt) muss der Ausweis mitgebracht werden, wenn Du verheiratet bist zusätzlich u. U. das Familienstammbuch oder die Heiratsurkunde, je nachdem. Außerdem kann eine Gebühr anfallen, je nach Bundesland (NRW, Sachsen, BaWü) - liegt zwischen 5 - 50 Euro wo sich die Beamten auch diesen Handschlag noch bezahlen lassen. Ist leider rechtmäßig.
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