Absolutes Alkoholverbot für Fahranfänger ab dem 01.08.2007
Lang wurde es diskutiert, ab heute gilt es: Das absolute Alkoholverbot für Führerscheinneulinge und Fahranfänger in der Probezeit, sowie für alle Fahrer unter 21 Jahre.
Wer von den betreffenden Personen mit mehr als 0 Promille im Straßenverkehr von der Polizei erwischt werden sollte, dem droht ein empfindliches Bußgeld in Höhe von 125 € bis 1.000 €. Außerdem gibt es 2 Punkte in Flensburg gratis, was meist natürlich auch eine Verlängerung der Probezeit um 2 Jahre sowie eine Nachschulung / ein Aufbauseminar zur Folge hat, welches meist zusätzlich mit 100 € bis 250 € zu Buche schlägt. Für alle anderen gilt nach wie vor die 0,5 Promille Grenze.
Wer zudem einen Verkehrsunfall verursachen sollte, der Alkohol bedingt sein könnte – was aber bereits jetzt schon üblich ist – könnte mit Strafzahlungen bis zu 5.000 € an den jeweiligen Haftpflichtversicherer belegt werden. Nicht umsonst betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV): "Wer unter Alkoholeinfluss Auto fährt, riskiert zudem den Versicherungsschutz seiner Kaskoversicherung“ – auch wenn der Versicherungsschutz nicht zwangsläufig entfalle, da alles unter der 1,1 Promillegrenze individuell geprüft wird, sowie die sich daraus ergebenden Einschränkungen bei der Kasko Versicherung.
Viele die jetzt aufstöhnen mögen, sollten jedoch gewarnt sein: Vielen Verbänden ist das nämlich noch nicht genug. Die Versicherungsbranche fordert z. B. ein generelles Alkoholverbot für unter 25jährige, da der Löwenanteil der Unfälle mit Personenschäden nicht auf die 18 – 21jährigen entfalle, sondern auf die Gruppe der 21 – 25jährigen – Dort liegt er mit 18 % höher als bei den 18 – 21jährigen (15 %)! Dennoch begrüßt man diesen Schritt natürlich: "Wir erwarten einen Rückgang vor allem bei den schweren Unfällen mit Toten und Schwerverletzten.", so der Leiter der Unfallforschung der Versicherer des GDV, Siegfried Brockmann.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) fordert derweil auf, die 0 Promillegrenze auf den gesamten Straßenverkehr und seine Teilnehmer auszuweiten, egal wie alt, da sich das Unfallrisiko nicht nur daran, sondern vor allem am Alkoholkonsum festmache.
Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) bemerkte zu dem erfolgreichen Vorstoß: "Wir wollen ein unmissverständliches Signal setzen, dass Fahren und Trinken nicht zusammen passen. Wo die Einsicht und Verantwortung fehlen, müssen durch klare Regeln und deren Kontrolle Grenzen aufgezeigt werden, um Schaden von anderen fern zu halten."
Finde ich vollkommen richtig so. Allerdings sollte man grundsätzlich nichts trinken, wenn man Auto fährt. Zu der 0.0 Promille grenze, von der halte ich eigentlich gar nichts. Nicht das man somit einen Alkoholpegel erlaubt, sondern das man zum Beispiel nicht mal bestimmte Medikamente einnehmen darf oder bei Oma auf den Geburtstag ein Stück leckeren Rotwein Kuchen essen darf. Und die Soße die es später dann zum essen gibt muss man auch stehen lassen und die Knödel ohne irgendwas essen.
Ich finde eine gewisse grenze sollte schon erlaubt sein! Auch wenn es nur 0,1 oder 0,2 Prozent sind, das finde ich noch vollkommen ok, und damit sollte meiner Meinung nach auch die Kontrolle übers Auto noch gegeben sein.
Ich hab mich schon gefragt: Wenn das 0,0 Promille-Grenze heißt, darf man dann beispielsweise 0,02 Promille haben? Würde ja, wenn man auf eine Kommastelle runden will, auf 0,0 rauskommen. Sonst müsste es ja 0,00000 Promille-Grenze oder so heißen um den Alkoholkonsum komplett auszuschließen.
Aber hat man wirklich von einem Stück Torte oder von Sauce soviel Alkohol im Blut, dass die Konzentration 0,1 Promill erreicht? Ich würde mal behaupten, dass zumindest bei der Sauce doch der meiste Alkohol beim Kochen verfliegt bzw. zerstört wird, oder nicht? Aber hast schon Recht, an den Aspekt habe ich noch garnicht gedacht! Vielleicht gibt es ja dann eine Sondergenehmigung oder so.
Es kann passieren das du über 0,0 Promille hast. So weit ich nun aber mitbekommen habe, ist diese grenze mittlerweile eh schon wieder auf 0,2 angehoben worden. Sonst dürften die meisten wohl nicht mal mehr Hustensaft nehmen, in dem oft auch Alkohol drin ist.
Jain, die Grenze wurde nicht angehoben, es gilt das absolute Alkoholverbot. Jedoch gibt es hier wohl die Ausnahme, die Du meintest, daß man auch durch naürliche Verdauung im Körper einen Blutalkoholgehalt von 0,15 Promille, also 0,2 wenn man es rundet, erreichen kann. Daher heißt es absichtlich im Gesetz "Absolutes Alkoholverbot", also das kein Alkohol konsumiert werden darf und nicht 0.0 Promillegrenze. Nur dürfte es sich hierbei wohl um absoulte Einzelfälle handeln - wenn man von der Polizei angehalten wird und pusten muß und nur wegen anderweitigem Konsum einen Blutalkohol intus hat.
Falls man, auch wenn man mit 0,1 oder 0,2 Promill erwischt wurde obwohl man keinen Alkohol zu sich genommen hat, nachweisen kann, nicht Alkohol konsumiert zu haben (Zeugen, Fotos etc.) sondern dies auf natürlichem Weg geschah oder aufgrund ärztlicher Verordnung, ist man meiner Meinung nach raus - jedoch bin ich mir bei Medizin nicht so sicher, da ja extra auf den meisten Flaschen steht: "Enthält Alkohol" oder in den Beipackzetteln "kann Verhalten/Reaktionsvermögen/Bewußtsein [etc.] beeinflussen" usw. - wenn Du Dich dann trotzdem für eine Fahrt als Fahrer entscheidest, würde das ja in meinen Augen fast einem A Verstoß darstellen, da man so wissentlich andere Personen/Verkehrsteilnehmer direkt gefährden würde.
midgaardslang, mal ehrlich, wenn ich zum Beispiel Hustensaft einnehmen muß der Alkohol enthält und zur Arbeit fahre, weil ich trotzdem arbeiten gehe, dann halte ich das nicht für ein Verstoß. Auch wenn ich zum Arzt fahren würde und hätte diesen Hustensaft eingenommen, finde ich das für ok. Wenn im Hustensaft Alkohol ist, dann steht nicht zwingend drin das es die Fahrttüchtigkeit einschränkt, weil mit dem geringen Alkoholkonsum ist man eben noch nicht Fahruntüchtig.
Wie gesagt, ich würde das so sehen - wenn jemand der Hustensaft verschrieben wurde, hat derjenige ja möglicherweise einen Beweis dafür, dann greift die erwähnte Regelung (der Arzt bestätigt das einfach, Rezept usw.). Aber wenn man ihn nur einfach so nimmt, ist es für mich der eigene Wille ohne Fremdbeinflußung und wenn man sich dann ans Steuer setzt und jemand nach Meinung eines Polizisten gefährdet -> erstmal Verstoß A. Ich fühl mich von Hustensaft (ich trinke seit Jahren keinen Alkohol) jedesmal etwas "angeschäkert", was auch an der Wirkung der anderen Inhaltsstoffe liegt. Aber egal, das gilt sowieso nur für Leute in der Probezeit.
Jedoch wird niemand betrunken wegen etwas Hustensaft - nur vielleicht erwischst Du einen ordnungsliebenden Polizeibeamten und hast nicht gleich (im Auto) den Beweis zur Hand wenn Du nach Alkohol riechst. Ich hab genug Beamte erlebt, die jeden noch so kleinen Grund als willkommenen Vorwand genommen haben, vielleicht hatte manch einer auch nur einen schlechten Tag. Jedenfalls darf man sich dann mit der zuständigen verfolgenden Behörde auseinandersetzen und denen das erklären und hat erstmal Umstände. Außerdem wird die Fahruntüchtigkeit nicht fest definiert: Ob man es zum gegebenen Zeitpunkt war oder nicht, entscheidet ein Sachverständiger. Und wenn der meint, Du hast durch den Konsum von Hustensaft deine Fahrtüchtigkeit verloren, dann hast Du sie verloren, auch wenn das ein etwas sehr abstrakter und weit geführter Fall ist. Der Genuß von Medikamenten usw. wird einem von diesem aber nicht als Pluspunkt ausgelegt. Die (Nach-)Wirkung von Alkohol wird außerdem nicht groß auf dem Beipackzettel erklärt, da es bei uns allgemein bekannt ist, wie dieser wirkt.
Wie man selber etwas findet ist im Prinzip total egal, solange der zuständige Richter bzw. davor: Polizeibeamte es anders sieht. Nach meiner Erfahrung bewirken Beschwichtigungen à la "Das ist doch nichts schlimmes" immer genau das Gegenteil, auch wenn es noch so lächerlich ist (Stelle niemals die Autorität oder Meinung eines Polizisten direkt in Frage! ).
Ansonsten, wegen "etwas Trinken" gilt:
Mit einem relativ geringem Alkoholblutgehalt ab 0,3 Promille (der schnell erreicht sein kann) ist man bereits "relativ fahruntüchtig" - den bekommt man natürlich nicht von einem Schluck Hustensaft. Für Gewohnheitstrinker gilt das „Sonderrecht für Trinkgewöhnte“, wenn man also mehr als 0,5 Promille hat und trotzdem keine Ausfallerscheinungen auftreten - aber da kann man schnell bei der MPU landen (Fahren unter Drogeneinfluß).
Endlich mal ein Gesetz, dass man nur begrüßen kann. Gerade Fahranfänger haben noch nicht genug Fahrpraxis um gewisse Situationen richtig einschätzen zu können. Wenn dann noch Alkohol im Spiel ist, kann es ganz schön brenzlig werden. Ich lebe nach wie vor unter dem Motto "entweder ich trinke Alkohol oder ich fahre Auto" ( meinen Führerschein habe ich 15 Jahre). Von mir aus kann das absolute Alkoholverbot wie vor der Wende in der DDR wieder eingeführt werden. Es gibt schließlich auch EU-Länder, wo das absolute Alkoholverbot für Fahrer weiter existiert.
Eigentlich befürworte ich dieses Gesetz, denn ich bin auch der Meinung, dass Alkohol trinken und Auto fahren nicht zusammen gehören. Allerdings finde ich es etwas komisch, dass es die 0-Promille-Grenze nur für junge Fahrer gibt...
Außerdem habe ich mal gehört, dass ein Mensch nie 0,0 Promille hat, da man im Körper immer ein paar kleine "Promillepunkte" hat und man schon deutlich über 0,0 Promille ist, wenn man z.B. etwas Apfelsaft getrunken hat. Da stellt sich mir die Frage, ob diese Geräte, mit denen man den Alkoholspiegel misst, das auch so genau berücksichtigen können.
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