Steuern sparen Anlage N - Arbeitszimmer absetzen

vom 31.07.2007, 12:49 Uhr

Es ist ja bekannt, dass das heimische Arbeitszimmer bzw. Büro abgesetzt werden kann. Seit 2007 jedoch darf das Arbeitszimmer nur noch dann abgesetzt werden, wenn es der tatsächliche Mittelpunkt des Arbeitsalltags ist - mindestens 50 % der Arbeitszeit muss man ab sofort also im (heimatlichen) Büro verbringen, um es noch absetzen zu können. Damit sind zum Beispiel Nebenberufler, Lehrer etc. außen vor.

Möglichkeiten zum Absetzen: Wasser-, Heizung-, Strom-, Müllabfuhr-, Renovierung-, Reinigungskosten, Grundsteuer und Miete, Versicherung (Gebäude) - natürlich alles anteilig bezüglich der Bürofläche
Insgesamt können Kosten in einer Höhe von 1250 € abgezogen werden.

» vonZitzebitz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 03.07.2017, 18:09, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen


Dass das Arbeitszimmer für Lehrer gestrichen wurde finde ich mal eine absolute Schweinerei, weil es demnach einer Steuererhöhung gleichkommt und dass bei Gehaltskürzung und Mehrarbeit. :evil:

Wie ein Lehrer den ich kenne dazu mal leicht ironisch gesagt hat:" Ja mein Arbeitszimmer kann ich jetzt auch nicht mehr absetzen, also kann ich auch nicht mehr zu hause arbeiten."

» Jack R » Beiträge: 1229 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Was die steuerliche Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers angeht, so hat ja der Gesetzgeber in den letzten Jahren, die Messlatte wohl auch immer höher gelegt. Aber wenn man gewisse Voraussetzungen erfüllt, dann ist das wohl immer noch möglich, wie ich in diesem recht aktuellem Artikel entnommen habe. Da stehen auch noch andere ganz gute Tipps drin, was man noch alles so von der Steuer absetzen kann.

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Naja, das Arbeitszimmer ist für Lehrer ja nicht komplett abgeschafft. Meine Frau hat es fürs letzte Jahr wie jeden Steuerjahr erfolgreich anrechnen lassen. Sie ist Lehrerin.

Aber natürlich sind die Rahmenbedingungen etwas strenger als in der Vergangenheit. Mit der richtigen Begründung und einem entsprechenden Zimmer in den eigenen vier Wänden geht das aber nach wie vor.

» Wesie » Beiträge: 307 » Talkpoints: 3,27 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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