LVA und Schulzeiten

vom 23.09.2008, 23:30 Uhr

Ärgere mich gerade mit der LVA hin und her. Es geht darum, dass ich eben nicht mit 15 Jahren das Arbeiten angefangen habe, sondern danach noch meinen Realschulabschluss und dann das Fachabitur abgelegt habe. Nach dem Fachabitur habe ich eine Lehre gemacht und danach war ich auf der Meisterschule und habe dort auch die Prüfung bestanden.

Jetzt ist meine Frage, welche Schulzeiten müssen von der LVA angerechnet werden? Irgendwie machen die einen riesen Terz und zum Teil waren die Unterlagen schon eingereicht und jetzt wollen die erneut alle Unterlagen, ich habe den Verdacht, dass da was nicht stimmt.

» Müller » Beiträge: 103 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich bin jetzt zwar nicht der Rentenprofi, aber Schulzeiten fallen doch meinem Wissen nach sowieso nicht zu den rentenrechtlichen Versicherungszeiten. Dass die LVA, wie jetzt in deinem geschilderten Fall, mit verschiedenen Maßstäben misst, kann ich mir wirklich nicht vorstellen. Vielleicht waren ja auch deine eingereichten Unterlagen zu lückenhaft und die sollten schon in deinem eigenen Interesse möglichst lückenlos und vollständig sein.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Doch fallen Schulzeiten mit rein wenn darauf eine Berufsausbildung mit Abschluss folgt. Auch ein Studium kann mit berechnet werden wenn es einen Abschluss gibt und man danach auch arbeitet. Man darf eben danach nicht ohne Arbeit sein, denn dann wird es überhaupt nicht angerechnet.

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» karlchen66 » Beiträge: 3563 » Talkpoints: 51,03 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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