Die Wahrheit über StudiVZ.de

vom 22.09.2008, 10:43 Uhr

Hallo Community!
Zuerst möchte ich sagen, dass ich mal bei StudiVZ angemeldet war, jedoch habe ich meinen Account dort gelöscht. Warum ich das getan habe, werde ich euch hier erklären. Vielleicht sagt ihr danach ja auch, dass Ihr solch eine Seite nicht mehr unterstützen wollt.

Ich habe vor einigen Monaten eine eigene Homepage gebastelt. Dann stellte sich die Frage nach der passenden Domain. Dann entschied ich mich für den Namen: GeizVZ.de - Jedoch war dies wohl der größte Fehler, den ich machen konnte. Nach nur wenigen Wochen bekam ich von StudiVZ eine Email, in welcher ich aufgefordert wurde eine empfindliche Strafe zu bezahlen und auch die Kosten der Staatsanwaltschaft sollte ich bezahlen.

Was ist vorgefallen? - Wie ich erst später mitbekommen habe, haben sich StudiVZ, SchuelerVZ und auch MeinVZ, welche alle zusammen gehören, einen Patentschutz auf die Abkürzung VZ geben lassen. Für sehr viel Geld haben Sie sich also die Abkürzung VZ in einer Domain rechtlich schützen lassen. Und anschließend haben Sie jeden Betreiber einer Internetseite abgemahnt, welcher gegen diese Richtline verstoßen hat.

Da stellt sich bei mir die Frage, kann man sich eine Abkürzung, die sogar im Duden als Abkürzung steht, schützen lassen? - Ich bin der Meinung NEIN! Weil sonst könnte man sich ja auch das Wort "Hallo" oder "STOP" schützen lassen.

Ich bin sehr enttäuscht von den Betreibern von StudiVZ. Und habe mich daraufhin auf deren Seite abgemeldet.

» benija » Beiträge: 278 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Klar zum einen ist es schon nicht In Ordnung sich zwei Buchstaben als Patent zu sichern, aber andererseits hast du in voller Absicht deine Seite ...VZ genannt um evtl. durch die großen bekannten "Brüder und Schwestern" der VZ Szene zu profitieren. Ich denke mal wenn man seine Seite ...scout24 nennt wird man auch verklagt, da dies Markenrechtlich geschützt ist, wenn du selbst einen passende Marke aufbaust und endlich Erfolg damit hast, willst du doch sicherlich auch nicht dass unzählige Leute sich deine Idee zu Nutzen machen und diese anwenden.

Aber, wie StudiVZ und die anderen vorgehen bzw. die ganze Abmahnwelle im Moment akzeptiere ich kein bisschen, da dies teilweise nur Geldmacherei ist und endlich mal ein gescheites Gesetz her muss um dies zu unterbinden. Sie könnten es dir verbieten, aber nicht gleich kommen und sagen wir wollen Schadensersatz und was weiss ich noch alles.

» Stylesclash » Beiträge: 60 » Talkpoints: 0,16 »


Hi,

da kann ich nur sagen: das ist Deutschland. Wer in diesem Land genug Geld hat, bekommt auch alles. Als Einzelperson hast du keine Chance gegen die "Großen". Ich finde es auch nicht ok, sich zwei Buchstaben patentieren zu lassen, aber da musst du dich dem Gesetz nun mal beugen.

Was mich aber viel mehr interessiert, hast du die angedrohte Strafe bezahlt? Oder bist du noch drum rum gekommen?

» meredesgrey » Beiträge: 308 » Talkpoints: 9,14 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich hab dann mit StudiVZ Kontakt aufgenommen und denen davon erzählt, dass ich das nicht wusste und Bla Bla. Dann haben sie gesagt, dass ich die Seite sofort vom Server nehmen soll, dann wäre das OK.

In dieser Hinsicht waren die Betreiber dann wieder gnädig, allerdings hätten sie mir das gleich so gesagt, wäre das ja kein Problem gewesen. Aber warum muss in Deutschland immer gleich Mahnungen und Anzeigen verschickt werden?

» benija » Beiträge: 278 » Talkpoints: -0,01 » Auszeichnung für 100 Beiträge



benija hat geschrieben:Aber warum muss in Deutschland immer gleich Mahnungen und Anzeigen verschickt werden?

Weil sonst nie jemand der Anweisung folge Leisten würde, das kann ich dir garantieren. Sonst würde nämlich erstmal jeder gerade schlecht gelaunter Depp mal ein paar solcher Emails an irgendwelche Webseitenbetreiber schicken mit aus der Luft gegriffenen Vorwürfen, die für den Betreiber so nicht unbedingt erkennbar sind. Und um ein Gerichtsverfahren zu vermeiden, das bekanntermaßen teuer wird, würden noch viel mehr von "den Kleinen" einfach aus Angst off gehen und ins Niemansland verschwinden. So hat man immerhin eine Begründung, warum und wieso das eigentlich so ist.

Übrigens, zu welchem Zeitpunkt hattest du dir die Domain registrieren lassen und deine Seite aufgebaut? Das ganze Thema ging doch schon vor ein paar Monaten durch die Medien - danach noch eine solche Domain zu registrieren wäre schon etwas... unaufmerksam.

Um sich ein Kürzel überhaupt eintragen lassen zu dürfen, muss die Marke übrigens schon extrem bekannt sein, ansonsten werden Kombinationen aus weniger als drei Buchstaben eigentlich immer abgelehnt beim Patentamt. Entsprechend sieht das Patentamt es als erwiesen, dass im Internetraum das Kürzel VZ eindeutig Studi-/Schueler-/MeinVZ zugeordnet ist, und anhand dieser drei Seiten schon mehr als ein einzelner Name geschützt wird (sonst würde nur der Begriff "StudiVZ", nicht aber VZ allein eingetragen). Deswegen informiert man sich mittlerweile vor seiner Domainregistrierung auch kurz mal, vor allem wenn man die "Idee der Bennenung" so offensichtlich abguckt.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Wieso glaubst du eigentlich, dass so etwas nur in Deutschland geschieht? Die USA ist da doch genau so schlimm, wenn nicht sogar schlimmer.

Dass Namen und Namensgleichheiten von bestimmten Firmen geschützt werden, ist schon älter, als das populäre Internet. Nur heute gibt es einfach zu viele Laien, die irgend etwas unter einem Namen veröffentlichen, dass die Firmen, die sich vor eventuellen Leumuntsschädigungen schützen wollen garnicht mehr anders können, als gleich eine Abmahnung zu schicken. Man sollte sich also immer genau überlegen, was man wo im Internet veröffentlicht.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ganz ehrlich - ich hätt nicht nachgegeben, denn es ist zweifelhaft ob das durchgekommen wäre. Aber mal langsam eines nach dem anderem!

benija hat geschrieben:Dann entschied ich mich für den Namen: GeizVZ.de

Klar - offensichtlich um auf der Erfolgswelle von StudiVZ mitzureiten und weniger Arbeit für Werbung zu investieren. Nachahmer halt - und den Vorwurf musst Du Dir auch gefallen lassen, ich glaube nicht dass Dir abseits vom StudiVZ das Kürzel VZ sonst in den Sinn gekommen wäre. Und dass sich das der eigentliche Inhaber nicht ohne Weiteres gefallen lassen würde, ist klar. Wenn ich morgen ein Unternehmen namens Macrosoft gründe, kann ich mich auch auf was gefasst machen - muss aber nicht sein (weswegen ich auch standhaft geblieben wäre), dazu unten mehr.

benija hat geschrieben:Nach nur wenigen Wochen bekam ich von StudiVZ eine Email, in welcher ich aufgefordert wurde eine empfindliche Strafe zu bezahlen und auch die Kosten der Staatsanwaltschaft sollte ich bezahlen.

Kosten der Staatsanwaltschaft? Bei einem zivilrechtlichen Verfahren (Markenrecht)? Wohl kaum!

benija hat geschrieben:Für sehr viel Geld haben Sie sich also die Abkürzung VZ in einer Domain rechtlich schützen lassen. Und anschließend haben Sie jeden Betreiber einer Internetseite abgemahnt, welcher gegen diese Richtline verstoßen hat.

Ja - und teilweise durchaus zu Recht, da die Nachahmer (wie deine Seite) wie Pilze aus dem Boden schossen und man jemandem nicht unbedingt vorwerfen kann, dass dieser seine Arbeit geschützt sehen möchte.

benija hat geschrieben:Da stellt sich bei mir die Frage, kann man sich eine Abkürzung, die sogar im Duden als Abkürzung steht, schützen lassen? - Ich bin der Meinung NEIN! Weil sonst könnte man sich ja auch das Wort "Hallo" oder "STOP" schützen lassen.

Du bist offensichtlich ein Rechtslaie - denn natürlich kann man einen solchen Begriff schützen lassen (im Kontext). Und dein Beispiel ist sinnlos, da man eben nach § 3 MarkenG nicht von einer Unterscheidungsfähigkeit ausgehen kann - jetzt wirst Du bestimmt gleich damit ankommen, dass VZ ja auch nicht unterscheidungsfähig ist. Doch, ist es, da es nicht VZ heißt, sondern *VZ.* bzw. leichter verständlich Name + VZ.*. Es steht der Registrierung der Endung VZ.* auch kein Schutzhindernis oder Freihalteinteresse entgegen.

Daneben gibt es noch andere Grundvoraussetzungen, sich "etwas" als Marke eintragen zu lassen, die das StudiVZ (bzw. die *VZ.* Inhaber) aber alle erfüllt.

Und im Rahmen des Markengesetzes ist der Inhaber überdies sogar dazu verpflichtet, gegen Verletzungen seiner Schutzmarke vorzugehen, da ansonsten ein späteter Schutz aufgeweicht wird (Stichwort: Benutzungsmarke), z. B. wenn die andere Marke sich etabliert hat - nur so, wegen des Gejammers der bösen Abmahnungen. Selbst wenn StudiVZ an solchen Witzbeträgen wie 2.000 - 4.000 Euro was verdienen würde - alle Abmahnungen zusammen bringen vielleicht soviel ein wie StudiVZ am Tag verdient!

Statt von den Betreibern enttäuscht zu sein, solltest Du mal eher von deinem Unwissen enttäuscht sein und Dich lieber erst einmal informieren bevor es ans Jammern geht.

So, nun dazu warum ich nicht nachgegeben hätte: Den gerade wenn ich einen Namen wie GeizVZ lese sticht das wie eine heiße Nadel in die Diskussion unter Juristen, die momentan entbrannt ist. Während sich bei der Auslegung bis hierher im Wesentlichen alle einig sind gibt es doch deutlich abweichende Haltungen zu dieser Thematik: Denn nach Nizzaer Klassifikation muss das StudiVZ usw. seine Marke ausreichend hinsichtlich der Aktivität und der erbrachten Dienstleistung korrekt ausgestalten, heißt: StudiVZ usw. kann nicht einfach sagen "Bereich - Internet", da dies nicht ausreichend konkret ist, Freihalteinteressen & Schutzhindernisse bestehen könnten, sowie an Bösglaubigkeit zu denken wäre. Das StudiVZ kann sich z. B. korrekt klassifizieren durch "Bereich - soziales Netzwerk" usw. und dort ein Schutzinteresse aufbauen, aber nicht außerhalb. GeizVZ, bei aller Liebe, erfüllt meiner Ansicht nach nicht die obigen Voraussetzung, sondern klingt eher nach einer 08/15 Schnäppchenseite, wo der Communitygedanke Nebensache ist und nicht im Vordergrund steht, sondern die Dienstleistung "Preisvergleich" - deshalb hätte ich es drauf ankommen lassen, wozu ist man schließlich rechtsschutzversichert?

Oder einfacher: Wer Bäcker ist und Schmidt heißt kann sich nicht einfach "Schmidt" als Marke für alles eintragen lassen aufgrund von Bösglaubigkeit, sowie Freihalteinteressen & Schutzhindernissen anderer Wettbewerber - er kann sich aber durchaus "Schmidt" als Marke für den Bereich der Backwarenherstellung und maximal was damit (direkt) zusammenhängt eintragen lassen. Er kann infolge dessen nicht jemanden, der ebenfalls als Marke Schmidt verwendet und Schuhe produziert abmahnen bzw. markenrechtlich gegen diesen vorgehen, sondern nur gegen jemand, der in seinem Marktsegment ebenfalls unter diese Marke aktiv wird - und selbst das ist noch eingeschränkt durch die Benutzungsmarke.

Oder um auf das von oben einzugehen: Wenn ich morgen MaCroSoft gründe und nur Softeis herstelle oder Wasserbälle kann mir der Träger eines leicht anderen Namens :wink: gar nichts!

Benutzungsmarke am Beispiel erklärt: Es gab ja auch mal das ErstiVZ. Selbst wenn diese nicht ihren Namen hätten eintragen lassen wäre bei größerer Bekanntheit usw. hier ein Schutz aufgrund von Verkehrsgeltung nach § 4 (2) MarkenG sowie einer abstrakten Markenfähigkeit nach § 3 MarkenG entstanden und das StudiVZ usw. hätte nicht mehr dagegen klagen können. Daher wird rigoros dagegen vorgegangen um das zu unterbinden, also um die Voraussetzungen für eine Verkehrsgeltung gar nicht erst aufkommen zu lassen.

Styleclash hat geschrieben:Aber, wie StudiVZ und die anderen vorgehen bzw. die ganze Abmahnwelle im Moment akzeptiere ich kein bisschen, da dies teilweise nur Geldmacherei ist und endlich mal ein gescheites Gesetz her muss um dies zu unterbinden. Sie könnten es dir verbieten, aber nicht gleich kommen und sagen wir wollen Schadensersatz und was weiss ich noch alles.

So ein Käse!
1. Verdient StudiVZ nichts an den Abmahnungen, sondern die ausführende Kanzlei! Von Gesetz wegen darf StudiVZ / der Abmahnende hier gar nichts verdienen. Muss mir auch keiner ankommen mit "In der Bild hab ich mal vor drei Jahren gelesen..." - ist Unsinn, und die paar schwarzen Schafe stellen nicht die Mehrheit!
2. Es gibt bereits ein "gescheites Gesetz", du gescheiter Mensch kennst es nur nicht, weil hier verschiedene aufeinandertreffen, je nach Fall, sowie Regelungen zur Regulierungen von Abmahnsummen. Die gehen aber in einer andere Richtung und gelten nicht für (vorsätzliche) Markenrechtsverletzungen.
3. Das ist kein Schadenersatz der dort verlangt wird, sondern die Summe die für die Beauftragung rechtlichen Beistands verlangt wird. Oder sollen die auch noch für den Müll, den Rechteverletzer fabrizieren bezahlen? Wo gibt`s denn sowas? Ob die Höhe gerechtfertigt ist, ist eine andere Geschichte da oft auf Muster zurückgegriffen wird (was oft mangels konkreter Sachlage das ganze auch ungültig macht), aber diese ergibt sich aus der Gebührenverordnung.

meredesgrey hat geschrieben:da kann ich nur sagen: das ist Deutschland. Wer in diesem Land genug Geld hat, bekommt auch alles.

Ergänzend: "...und wer keine Ahnung hat, meint trotzdem immer jammern und seinen Senf ablassen zu müssen und sich in Gossenpolemik zu üben.". Halt auch typisch Deutschland, dass sich die Krümel für den Kuchen halten und sinnlos rumquaken... :wink:.

benija hat geschrieben:Aber warum muss in Deutschland immer gleich Mahnungen und Anzeigen verschickt werden?

Hat Taline ja treffend begründet &

bijin hat geschrieben:Die USA ist da doch genau so schlimm, wenn nicht sogar schlimmer.

richtig - dort gibt es, je nach Bundesstaat auch den Weg der direkten Klage + deftiger, typisch amerikanischer Summen! Denn genau das sollen Abmahnungen verhindern, dass man nicht morgen Post vom Amtsgericht im Briefkasten, das sofort Klage eingereicht und das Verfahren für den soundsovielten angesetzt wurde.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo,
ja bei Webseiten und Patenten muss man heutzutage echt sehr vorsichtig sein. Ich finde sowieso das es viel zu übertrieben ist Wörter zu patentieren.

Ähnliches ist einem Freund von mir auch passiert, er hatte eine eigene Webseite die rein gar nichts mit der anderen zu tun hatte, er kannte die andere Seite nichtmal, doch weil ein Teil seines Namens durch die andere Seite Patentgeschützt war, bekamm er gleich eine Anzeige mit ungefähr 50.000 € die er bezahlen musste, weil die anderen ihn beschuldigten ihre Seite angeblich "nachzuahmen".
Gruß Tracer

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» Tracer » Beiträge: 330 » Talkpoints: -0,73 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ich verstehe nicht, warum du jetzt wütend auf StudiVZ deshalb bist, beziehungsweise eben auf die Betreiber von diesem Netzwerk. Dass du frustriert bist nach so einer Aktion, verstehe ich sehr gut, aber die Betreiber von StudiVZ haben sich doch an das Gesetz gehalten. Man muss bei Patenten eben aufpassen, leider kann es sonst zu ziemlich schwierigen und blöden Situationen führen.

Was meiner Meinung nach wirklich eine Frechheit ist, ist, dass man sich solche Sachen patentieren lassen kann. Denn dass ein Markenname nicht kopiert werden soll, leuchtet mir ein, dass man allerdings eine Abkürzung patentieren lassen KANN, ist untragbar. Deshalb solltest du deinen Hass eher auf die Gesetze auf diesem Gebiet richten, weil solange so etwas erlaubt ist, würde das doch jeder machen, der eine Abkürzung im Firmennamen hat und damit berühmt wird.

» miami_weiss » Beiträge: 104 » Talkpoints: 0,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge


miami_weiss hat geschrieben:Was meiner Meinung nach wirklich eine Frechheit ist, ist, dass man sich solche Sachen patentieren lassen kann. Denn dass ein Markenname nicht kopiert werden soll, leuchtet mir ein, dass man allerdings eine Abkürzung patentieren lassen KANN, ist untragbar.

Kann man auch nicht - man kann es nur registrieren lassen und nicht patentieren und es wird keine Abkürzung registriert sondern eine "Abkürzung in Verbindung mit" - nur da die meisten das nicht kapieren, wie man sieht, heißt es allgemein: "VZ wurde patentiert" mit der leicht verständlichen mitschwingenden Botschaft "besser nichts mit VZ registrieren", da die richtige Formulierung und der allgemeine Sachverhalt wann es geschützt ist und wann nicht (siehe oben) viele wohl doch überfordert.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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