Die Wahrheit über StudiVZ.de
Entschuldigung, aber was ist der Unterschied? Ob jetzt die Abkürzung selbst "registriert" wird oder eine "Abkürzung in Verbindung mit"? Beides heißt, dass man keine Domain mit VZ für sich wählen darf und wie man das dann genau nennt, ist Haarspalterei, es läuft darauf hinaus, dass man eine geläufige Abkürzung nicht als Teil der Domain verwenden darf, was meiner Meinung nach eben nicht fair ist.
Hi,
was die meisten hier nicht zu verstehe scheinen ist, dass, wenn man sich eine Domain macht mit einem "VZ" am Ende, dass man sich eigentlich ganz klar an dem Erfolg der drei anderen Seiten bedienen will.
Ich könnte also eine Seite im Internet erstellen, die ein VZ als Endung hat, aber kein Social-Network ist? Sehe ich das richtig? Wenn ja würde das zumindest erklären, wieso es seit längerer zeit eine Seite namens "ProbenVZ" gibt, die anscheinend nicht das VZ aus ihrer Domain macht, da sie kein Social-Network darstellt. Ich wage aber zu behaupten, dass 90% aller Seiten die ein VZ am Ende haben ein Social-Network sind/waren . Die meisten haben es übrigens jetzt in ZV geändert. Das wird wohl zulässig sein, oder?
Ich finde es übrigens, gut, dass SchuelerVZ, StudiVz und MeinVZ sich das schützen lassen haben (oder was auch immer, ihr wisst was gemeint ist), es ist eigentlich ihr gutes Recht das zu machen, denn sie hatten ja zuerst die Idee. Andere Firmen sind was das betrifft übrigens viel krasser, ich spreche da besonders von Apple, die wirklich alles verklagen.
lg, weeedy
miami_weiss hat geschrieben:Entschuldigung, aber was ist der Unterschied? Ob jetzt die Abkürzung selbst "registriert" wird oder eine "Abkürzung in Verbindung mit"?
Der Unterschied besteht darin, dass VZ an sich nicht geschützt ist, sondern nur die Verwendung des Kürzels VZ in Zusammenhang mit einem Social Network. DAS ist der Unterschied, für den man abgemahnt werden kann oder auch nicht. Mal abgesehen davon, dass Domains mit 2 Buchstaben gar nicht möglich sind, sondern mindestens 3 Zeichen lang sein müssen, davon mindestens ein Buchstabe. ZVZ oder AVZ kann man sich also nach wie vor registrieren (wenn es nicht schon weg wäre, ohne Abmahnung.
Und VZ ist markenrechtlich eben eintragungsfähig so wie auch Ford Ka!
Und sorry, aber egal wie man zu StudiVZ, der Holtzbrinck Gruppe usw. steht - das eine Firma ungern andere auf eigene Kosten vom eigenen Erfolg profitieren lässt ist ja wohl nichts außergewöhnliches!
miami_weiss hat geschrieben:Entschuldigung, aber was ist der Unterschied? Ob jetzt die Abkürzung selbst "registriert" wird oder eine "Abkürzung in Verbindung mit"? Beides heißt, dass man keine Domain mit VZ für sich wählen darf und wie man das dann genau nennt, ist Haarspalterei, es läuft darauf hinaus, dass man eine geläufige Abkürzung nicht als Teil der Domain verwenden darf, was meiner Meinung nach eben nicht fair ist.
Der Unterschied ist, dass - wäre nicht durch die Domainvergabestelle geregelt, dass zweistellige Domains gar nicht erlaubt werden wegen der zu hohen Verwechslungsgefahr mit Topleveldomains - man sich die Domain "VZ.de" theoretisch registrieren lassen dürfte. Nur "DasVZ", "DeinVZ" etc. nicht. "VZfuerdich.de" sähe dagegen schonwieder anders aus, da das VZ hier nicht am Ende, sondern am Anfang steht.
Was mir übrigens im Nachhinein noch eingefallen ist: Was soll ein "GeizVZ" überhaupt sein? Ein Verzeichnis für Geiz...? Geizhälse oder was? Und auf der Seite wirst du wohl kaum "Geizhälse" sondern eher "Tipps zum Sparen" oder so eingefügt haben, oder nicht? Also macht dieser Name noch nichteinmal einen Sinn zusammen mit der Abkürzung VZ. Das spricht erst recht dafür, dass du einfach nur einen dank anderer Marken gut zu merkenden Namen gewollt hast. Das wäre in etwa so als wenn man "Super Barbie" oder sowas erfinden wollte, dann würde Mattel sich aber auch ganz fix beschweren.
Also ich weiß ja nicht, ob du den Thread auch gelesen hast oder hier nur klug herumschreibst und andere beschuldigst, keine Ahnung zu haben, aber die Seite vom Themenersteller klingt ja wohl wirklich nicht nach einem Social Network oder? Also ein Social Network "GeizVZ" zu nennen, wäre ja wohl wirklich nicht so der Renner. Und trotzdem hat er eine Anzeige und Mahnung bekommen, ohne dass er die Seite als Social Network angelegt hat. Wie erklärst du dir das also? Und tut mir leid, aber VZ und Ford sind zwei Paar Schuhe. VZ war schon immer eine Abkürzung und Ford ist eben ein Firmenname und würde ohne die Firma nichts bedeuten.
miami_weiss hat geschrieben:ob du den Thread auch gelesen hast oder hier nur klug herumschreibst
Du zweifelsohne nicht, also halt mal den Ball flach, denn
miami_weiss hat geschrieben: Und trotzdem hat er eine Anzeige und Mahnung bekommen, ohne dass er die Seite als Social Network angelegt hat. Wie erklärst du dir das also?
das habe ich bereits!
miami_weiss hat geschrieben:Und tut mir leid, aber VZ und Ford sind zwei Paar Schuhe. VZ war schon immer eine Abkürzung und Ford ist eben ein Firmenname und würde ohne die Firma nichts bedeuten.
Du kapierst es nicht, dabei hab ich es extra Fett gemacht: Ka kann man ebenfalls, obwohl dies nur eine Slangabkürzung (für Car = Ka, ein Wortspiel was sich aus der Non-Rhotizität des Wortes im Englischen ergibt) ist als Marke eintragen lassen. Und es bedeutet sehr wohl etwas - eben Car! Ich kann Dir noch ein paar andere Slangabkürzungen nennen, die ebenfalls in Zusammenhang mit einem Namen geschützt sind und alleine nicht (wie eben auch VZ) wenn Du es immernoch nicht verstehst.
Oder noch leichter: Ka in Verbindung mit was auch immer = kein markenrechtlicher Schutz, in Verbindung mit Autos / Automobilzubehör usw. = Schutz. VZ in Verbindung mit einem Social Network o. Ä. = Schutz, ohne das = kein Schutz. Steht auch in meinem Beitrag!
Dann halten wir eben mal den Ball flach, denn ich hab ihn gelesen, keine Sorge, aber du anscheinend nicht, wenn hier gesagt wird, eine Seite namens "ProbenVZ" (toller Name ist dir eingefallen) würde das VZ lassen dürfen, weil sie ja kein Social Network darstellt. Warum wird dann der Themenersteller gemahnt?
Und ja, es ist mir klar, dass man jeden Blödsinn schützen KANN, nur ich bin der Meinung, dass es Dinge gibt, bei denen es nicht möglich sein sollte, die für sich allein zu beanspruchen und zu den Dingen zähle ich nunmal geläufige Abkürzungen.
miami_weiss hat geschrieben:Warum wird dann der Themenersteller gemahnt?
Nochmal: Lesen - und dann stolperst Du vielleicht über folgenden Satz, steht sogar ganz vorn, samt dem was sich darauf (weiter unten) bezieht:
Subbotnik hat geschrieben:Ganz ehrlich - ich hätt nicht nachgegeben, denn es ist zweifelhaft ob das durchgekommen wäre.
und: Ich kann Dich auch abmahnen - oder anzeigen. Denk ich mir halt etwas aus und schick Dir eine Rechnung wegen irgendwas oder werf Dir irgendeine Rechteverletzung vor. Und würdest Du sie deswegen bezahlen oder anerkennen, nur weil ich Dir das zur Last lege?
Das ist genau das gleiche Spiel wie bei den "Internetabzockern" - ob ich mich von einer unrechtmäßigen Forderung einschüchtern lasse oder nicht, warum auch immer, ist mein Problem. Genauso wie Du (in dem Beispiel) auch eine nicht begangene Tat zugeben darfst oder Dich dagegen wehren oder eine Fantasierechnung anerkennen und bezahlen kannst oder eben nicht.
miami_weiss hat geschrieben:Und ja, es ist mir klar, dass man jeden Blödsinn schützen KANN, nur ich bin der Meinung, dass es Dinge gibt, bei denen es nicht möglich sein sollte, die für sich allein zu beanspruchen und zu den Dingen zähle ich nunmal geläufige Abkürzungen.
VZ ist keine geläufige Abkürzung - vor dem StudiVZ hat das kein Schwein in dem Umfang verwendet, dass es als "geläufig" durchgeht - das VZ (und nicht etwa Vz, die "korrekt geschriebene Abkürzung") ist sozusagen zu einer Marke geworden durch die Popularität des StudiVZ. Durch die Abkürzung *VZ (!) wird also bei den meisten eine Verbindung zum StudiVZ gezogen, so wie bei der Kombination Auto + Ka jeder an Ford denkt - VZ an sich kann ja jeder weiterhin für sich beanspruchen außerhalb der "Social Network Szene", wie eben "VZ für Dich" usw. Und wer sich abmahnen lässt, der ist eben selbst Schuld!
Als noch ein Beispiel: Es gibt auch (seit langem, 1993) die VZ Holding AG - Internetadresse: www.vzch.com - die werden auch nicht abgemahnt und werden es nie, nur weil VZ im Namen enthalten ist.
Subbotnik hat geschrieben:Ganz ehrlich - ich hätt nicht nachgegeben, denn es ist zweifelhaft ob das durchgekommen wäre. Aber mal langsam eines nach dem anderem!
Ja, das wären sie! ein Gericht in Köln hat die Vorgehensweise der HoltzbrickAG erst vor kurzem legitimiert. Die Begründung des Gerichts war, dass VZ halt eben keine gängige Abkürzung für Verzeichnis sei. Klick.
Und auch ein Blick in den Duden gibt diesen Richtern tatsächlich Recht. Wer gerade keinen zur Hand hat, darf auch gern mal den Online-Duden bemühen und oben in der suche vz eingeben - und siehe da, es wird kein Eintrag gefunden.
Dann mach Dir mal die Mühe und ließ Dir das Urteil mal durch (LG Köln - AZ 84 O 33/08 ) anstatt nur den kurzen Text auf ShortNews! Dort wird ausdrücklich hinsichtlich des Schutzes auf die dargebotene Dienstleistung (in diesem Fall: Social Network bzw. im Juristendeutsch nur: Netzwerke) unter dem Kürzel VZ hingewiesen!
Den Rest spar ich mir, da es schon mehrfach hier steht!
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-39253-10.html
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