Rechte auf Entschädigung bei Flugverspätungen

vom 29.07.2007, 16:01 Uhr

Ärgerlich ist es, wenn man sich auf den Urlaub freut und dann erst mal am Flughafen steht, weil das Flugzeug, aus welchen gründen auch immer, einen erst später in den Urlaub bringt. wenn es nur ein paar Minuten sind, dann kann man das ohne Probleme überstehen, wenn es jedoch in die Stunden geht, dann vergeht einem schon fast die Urlaubslaune. Jedoch welche Rechte hat man als Passagier, wenn man mit einer EU-Fluglinie in ein EU Land fliegt ?

Jeweils einen Anspruch auf kostenlose Verpflegung und eventuelle Übernachtung in einem Hotel hat man bei einem Kurzstreckenflug ab zwei Stunden, bei einem Mittelstreckenflug sind es drei Stunden und bei Langstreckenflügen vier Stunden. Ab fünf Stunden Verspätung hat man das recht darauf, das der Flugpreis erstattet wird. Bei Anschlussreisen kann man verlangen, das man an den Ausgangsflughafen zurück gebracht wird.

Wurde ein Flugzeug überbucht, was sogar normalerweise gemacht wird, da es immer wieder Leute gibt, die einen Flug absagen, dann hat man das recht darauf, auf einen anderen Flug umgebucht zu werden. Natürlich kann man sich auch den Flugpreis zahlen lassen ! Außerdem hat man in diesem falle Anspruch auf "Schmerzensgeld". diese Höhe hängt von der Entfernung, die man zurück legen sollte ab. Bis zu 1500 km sind es 250 Euro, von 1500 km bis 3000 km sind es schon 300 Euro und ab 3500 km sind es 600 Euro.

Wer sich auf einen anderen Flug umbuchen lässt, der hat wie auch oben Anspruch auf Verpflegung und Hotel (meine Eltern hatten schon mal den Fall, das ein Flugzeug überbucht war. Meine Eltern sind zu dritt gereist. jeder von den dreien hat dann einen Gutschein über einen weiteren Flug ins Zielland bekommen, einen Verpflegungsgutschein, sowie den späteren Flug, somit konnten sie das nächste Jahr dann nochmal in das Land reisen (es war ein Flug der ca. 600 Euro pro Person gekostet hat) und mussten dann nur das Hotel zahlen).

Jedoch gelten die oben genannten Regeln nicht, wenn ein Unwetter herrscht oder der Flug wegen Terrorgefahr abgesagt wird. auch gibt es keine Entschädigung, wenn der Passagier selbst schuld am verpassten Flug ist, da er zu spät eingecheckt hat.

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» Laufmasche » Beiträge: 7540 » Talkpoints: -37,09 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Die Rechte auf eine Entschädigung bei der Verspätung oder dem Ausfall von Flügen ist in der Theorie ganz nett, funktioniert in der Praxis aber oftmals nicht oder nur über ebenso langwierige wie komplizierte Umwege. Diese Erfahrung habe ich jedenfalls schon zwei Mal machen müssen, was einem durchaus die Lust am Fliegen nehmen kann.

Zwar hat man die von dir beschriebenen Rechte. Wenn man aber die jeweiligen Entschädigungszahlen und dergleichen bei den Airlines einfordert kommt es von deren Seiten zu Hinhaltetaktiken, Verzögerungen und beinahe schon Psychoterror. Besonders die asiatischen Airlines, die in Europa starten, sind in dieser Hinsicht der blanke Horror.

Man hat inzwischen als Europäer einen dreijährigen Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugausfall oder einer Verspätung. Mittlerweile prozessiere ich seit eineinhalb Jahren mit einer Airline, die die Entschädigungszahlung für gleich zwei hintereinander ausgefallene Langstreckenflüge verweigert. Ein Ende ist bisher nicht in Sicht.

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» TamiBami » Beiträge: 2166 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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