ARGE lehnt Antrag ab? Das ist doch nicht rechtens!
Hallo zusammen,
ich schreibe euch heute einmal, da meine Freundin eure Hilfe braucht. Und zwar ist das folgende Situation: Sie hat lange in einem großen Modegeschäft gearbeitet, hat ihre Stelle aber aufgrund psychischer Probleme letzten Monat verloren / Stelle wurde in beiderseitlichem Einvernehmen beendet. Kurz darauf bekam auch ihr Mann seine Kündigung, oder besser gesagt, der Chef hat die Firma einfach geschlossen, weil er pleite gegangen ist.
Er hat aber sehr schnell neue Arbeit gefunden, bei der er aber nur siebenhundert Euro verdient. Die beiden haben zwei Kinder, das reicht nun hinten und vorne nicht. Nun waren die beiden bei der ARGE und haben einen Antrag gestellt auf ergänzendes ALG2.
Und was ist passiert? Der Antrag wurde abgelehnt. Das kann doch nicht rechtens sein, oder?
Das hört sich zwar alles erst einmal sehr dramatisch und ungerecht an, aber es stellt sich die Frage, weswegen der Antrag denn genau abgelehnt wurde. Das kann einfach formale Gründe haben. So kann es gut sein, dass Angaben nicht gemacht oder Unterlagen nicht fristgerecht nachgereicht wurden. Das allein kann schon für eine Ablehnung ausreichen. Ich kenne es auch von Bekannten, die sich schlicht und ergreifend geweigert hatten, Daten zu ihrer Selbstständigkeit zu liefern. Das ist zwar unangenehm, aber auch irgendwie nachvollziehbar.
Es kann aber auch gut sein, dass die Familie noch Einkünfte oder Vermögen hat, das eben ausreicht um die Familie zu unterhalten oder das eben erst aufgebraucht werden muss. So etwas ist aber sicher auf dem Bescheid vermerkt. Auch hier haben manche Personen völlig andere Vorstellungen von Hilfsbedürftigkeit als das Gesetz es vorgibt. Leider habe ich in einem solchen Fall auch schon erlebt, dass das eben vollkommen ausgeblendet wurde, weil nicht sein kann was nicht sein darf.
Es ist aber nicht auszuschließen, dass tatsächlich ein falscher Bescheid erstellt wurde. Da frage ich mich aber, warum man so einen Aufstand macht statt einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Das wäre dann auch der erste Schritt von weiteren Schritten, falls der Bescheid wirklich falsch ist.
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