Schwanger und berufstätig - ab wann Kündigungsschutz?

vom 21.09.2008, 01:12 Uhr

Hallo,

vor einigen Wochen habe ich erfahren dass ich schwanger bin. Ich arbeite in einem kleinen Betrieb und habe bislang meinem Chef noch nichts von der Schwangerschaft erzählt (ich wollte erst mal die ersten 12 Wochen abwarten, bis die Schwangerschaft stabil ist). Bei uns in der Firma läuft es finanziell schon länger nicht mehr so gut – und gestern habe ich das Ergebnis davon präsentiert bekommen – ich wurde gekündigt. Ich war total geknickt und habe die Kündigung erst mal so hingenommen, ohne groß etwas dazu zu sagen.

Nun frage ich mich aber, ob ich nicht schon unter Kündigungsschutz stehe, auch wenn ich meinem Arbeitgeber noch nichts davon gesagt habe? Wie ist das denn? Kann er mich überhaupt kündigen? Und wenn nicht, wie geht das dann weiter? Muss er mich weiter beschäftigen oder zahlt er eine Abfindung? Danke schon mal für eure Antworten!

» Lexington » Beiträge: 123 » Talkpoints: -0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Du bist verpflichtet, sobald du weißt, dass du schwanger bist , dem Arbeitgeber es mitzuteilen. Ob nun der Kündigungsschutz bereits gilt, obwohl du nichts gesagt hast ist evt. möglich. Aber ich würde lieber zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehen und nachfragen.

Aber vielleicht nutzt ja schon ein Gespräch mit dem Chef, wenn du ihm sagst, dass du schwanger bist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hab grad mal meinen besten Freund Google befragt. Da hab ich folgende Info in einem Forum gefunden. Widerprich der Kündigung mit der Begründung, das du Schwanger bist. Im Endeffekt weiss ja dein Arbeitgeber erstmal nicht, seit wann die davon weisst.

Und ansonsten schonmal vorsorglich einen Termin bei einer Rechtsberatung machen, falls dein Chef sich quer stellt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Hallo,

du hast bereits ab dem Tag der Empfängnis Kündigungsschutz, auch wenn du noch nicht einmal weißt, dass du schwanger bist. Daher rate auch ich dir, der Kündigung zu mit der Begründung der Schwangerschaft zu widersprechen. Da du die Kündigung gerade erst erhalten hast, dürfte es ja auch mit der Nachweisbarkeit keine Probleme geben, da du ja sicher auch schon eine Bestätigung deines Frauenarztes hast, den du im Zweifel vorlegen kannst.

» anandi » Beiträge: 213 » Talkpoints: 19,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Deine Kündigung müsste eigentlich unwirksam sein, denn der Kündigungsschutz besteht mit Beginn deiner Schwangerschaft. Du solltest dir einen Attest vom Arzt holen, indem steht in welcher Woche du nun eigentlich bist und natürlich mit deinem AG darüber sprechen. Übrigens warst beziehungsweise bist du nicht dazu verpflichtet es deinem Arbeitgeber sofort mitzuteilen. Gerade in den ersten 12 Wochen kommt es bei jeder 5. Frau zu einem Abgang.

Vielleicht kannst du dich mit deinem Arbeitgeber beratschlagen oder deinem Arzt wie es weitergeht. Ich weiß ja nicht wie es dir geht, aber eventuell kommt ja ein Beschäftigungsverbot für dich in Frage. So müsste der Arbeitgeber dir deinen vollen Lohn zahlen und würde das Geld von deiner Krankenkasse wieder bekommen. Das hieße, dass du bekommst dein volles Gehalt und dein Arbeitgeber legt es erstmal nur aus, da er es wieder bekommt. Alles Gute für deine Schwangerschaft.

» Audimaus1 » Beiträge: 106 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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