Befreiung von Umsatzsteuer

vom 29.07.2007, 11:19 Uhr

Kann mir jemand hier sagen, unter welchen Umständen ein Selbständiger bzw. ein Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist? Irgendwelche Regelungen gibt es da, das weiß ich, aber wie genau die aussehen leider nicht! Einkommensteuer muss man ja auf jeden Fall bezahlen, oder?

Benutzeravatar

» NiciP » Beiträge: 144 » Talkpoints: 0,13 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also 100%-ig weiß ich da auch nicht Bescheid aber ich habe mal gehört, das ein Kleinunternehmer, dessen Umsatz im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird und der im Jahr davor nicht mehr als 17.000 € Umsatz gemacht hat, sich entscheiden kann, also ob er sich von der Umsatzsteuer befreien lassen will.

Er müsste dann aber auch gleichzeitig alle Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellen und kann somit auch keine Vorsteuer mehr stellen. Ich denke die Befreiung macht nur dann Sinn, wenn keine hohen Investitions-Aufwendungen mit hohem Vorsteueranteil anfallen. Vielleicht weiß ja noch jemand Rat zu diesem Thema.

Benutzeravatar

» Leonie » Beiträge: 485 » Talkpoints: -0,32 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Im Vorjahr muss man unter 17.500 Euro Umsatz gelegen haben und das kommende Jahr darf voraussichtlich nicht 50.000 Euro Umsatz überschreiten. Wird die Tätigkeit neu aufgenommen, hängt die Umsatzsteuerpflicht ebenfalls von den erwarteten Einnahmen ab. Diese dürfen dann die 17.500-Euro-Marke nicht überschreiten. Also fast richtig. Und ja, man darf dann auch keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen, wenn man davon befreit ist... das ist auch richtig. Und natürlich auch keine Vorsteuer geltend machen.

Die Kleinunternehmerregelung ist aber lediglich ein Wahlrecht , so solltest du abwägen was für Dich vorteilhafter ist. Wenn Du reine Dienstleistung anbietest, dann würde ich mich befreien lassen, wenn du viele Waren und andere Sachen einkaufst, dann lohnt es sich wahrscheinlich sich nicht davon befreien zu lassen und du dir die Vorsteuer zurück holst.

Einkommensteuer musst du auch nur zahlen, wenn du über einer Einkommensgrenze von derzeit 7.664 Euro liegst. Dazu zählen alle Einkommen, die Du hast. Also falls zum Beispiel, wenn du nebenberuflich selbstständig bist und hauptberuflich irgendwo angestellt.

» Melly » Beiträge: 21 » Talkpoints: 1,32 »



Die Umsatzsteuer und Einkommensteuer sollte man ja erst einmal nicht vermengen oder verwechseln. Eine Umsatzsteuerbefreiung bekommt man ja auch nur als Kleinunternehmer und die ganzen Regelungen dazu, die stehen hier. Und seine Einkommen oder Gewinne, die muss man natürlich versteuern.

Benutzeravatar

» falscher fuffziger » Beiträge: 153 » Talkpoints: 30,34 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^