Unterschrift der Eltern bei Sparbuch für Enkelkind?
Wir haben zwei Enkelkinder und wollten für unsere Enkelkinder nun ein Sparbuch oder einen Sparplan bei der Sparkasse abschließen. Nun standen wir da und haben uns ausführlich beraten lassen und als wir uns entschieden haben hieß es wir müssten die Eltern unterschreiben lassen wenn wir für unsere Enkel etwas abschließen wollen. Früher war das doch auch nicht so und irgendwie versteh ich den Sinn auch nicht.
Was haben die Eltern damit zu tun, wenn wir für unsere Enkelkinder Geld anlegen möchten? Ist dies bei allen Banken so oder nur bei der Sparkasse? Wie komme ich um die Unterschrift der Eltern rum oder ist die immer zwingend notwendig?
Hallo!
Das war schon immer so und ist bei allen Banken so. meine Mutter hatte mit meiner Schwester keinen Kontakt und wollte aber für ihre Enkelkinder ein Sparbuch einrichten. Sie war bei der volksbank, bei der Sparkasse, bei der citybank und bei der Comerzbank und alle haben ihr das gleiche gesagt. Bei Konten, die auf die Namen der Kinder gehen MÜSSEN die Eltern zwingend mit unterschreiben. Warum das so ist, weiß ich nciht, aber es geht einfach ncith anders.
Sie hat dann 3 Konten auf ihren Namen eingerichtet und in jedes Sparbuch den namen des Kindes reingeschrieben. Ich weiß nciht, was daraus geworden ist, weil ich selber dann keinen Kontakt mehr mit meiner Mutter hatte. aber definitiv ist es so und war schon immer so. Denn meine Mutter wollte das vor ca 20 Jahren machen und wurde überall abgewiesen.
Es geht dabei auch um die Sparerfreibeträge. Stell dir vor du eröffnest ein Konto für dein Enkelkind und die Eltern haben dies auch getan und dort den gesamten Freibetrag eingetragen. Dann müssen ja auf dem anderen Konto die Zinsen versteuert werden.
Ausserdem geht es dabei ja auch darum, das nicht jeder auf den Namen minderjähriges Kind einfach was eröffnen kann. Das würde ja allem Tür und Tor öffnen. Du darfst ja auch nicht ein Konto auf den Namen deines Nachbarn eröffnen. Die Bank brauch in dem Fall ja nur die Unterschrift der Erziehungsberechtigen. Einzahlen kann dann jeder, in dem Fall eben die Großeltern.
Die Patentante von meinem Sohn hat auch etwas für unseren Sohn abgeschlossen bei der Sparkasse, war glaub ich auch ein normales Sparbuch. Irgendwann wollte sie es dann kündigen, und etwas anderes machen. Bei der Kündigung des Sparbuches musten wir dann auch etwas unterschreiben, aber nicht bei der Eröffnung. Ist vielleicht auch abhängig von der Bank.
Hallo,
ja die Vorgehensweise der Banken war schon immer so und ist gesetzlich geregelt. Die Eltern müssen bei einer Kontoeröffnung unterschreiben.
Jedoch gibt es die Möglichkeit ein Sparbuch im eigenen Namen zu eröffnen und einfach als Zusatz den Namen des Enkels hinenzuschreiben. Die Zinsen laufen dann auf den eigenen Freistellungsauftrag und auch das Geld ist rein rechtlich gesehen das Eigene. Jedoch hat man so dennoch ein Sparbuch für das Kind eingerichtet. So kann man dem Kind irgendwann mal das Geld schenken und hat auch wenn die Eltern nicht mit unterschrieben haben, für das Kind gespart.
Soll das Sparbuch jedoch unbedingt auf den Namen des Kindes laufen, so ist eine Unterschrift der Erziehungsberechtigten unbedingt nötig.
Gruß
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