Sozialamt und Scheidung

vom 21.09.2008, 00:37 Uhr

Nach dem mein Mann ausgezogen ist, auf Grund eines großen Streits, musste ich mich ans Sozialamt wenden, da ich selbst keinerlei Einkommen habe. Nun hieß es dort, dass ich erst Leistungen beziehen könnte, wenn ich bei einem Anwalt war und die Scheidung eingereicht habe. Ist das gängige Praxis der Sozialämter?

Ich habe auch das Problem, dass ich keinen Pfennig Geld mehr habe und ja der Anwalt auch Geld haben möchte. Zudem habe ich nach einem Anwaltstermin gefragt und kann frühestens in drei Wochen einen bekommen. Von was soll ich in der Zeit leben? Kann das Sozialamt wirklich so vorgehen?

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Hallo!

Lass dich vom Amt nicht abwimmeln. Es zählt der Tag der Trennung und nicht der Tag, wo du die Scheidung eingereicht hast. Denn die Scheidung kann man erst einreichen, wenn man ein Jahr getrennt ist. Vorher bringt das gar nichts.

Das amt ist verpflichtet dir zu helfen und du brauchst dich nciht vertrösten lassen. Vor allem gehe ihnen da auf den nerv. Denn wenn du dich abwimmeln lässt, bekommst du kein Geld und Geld steht dir zu ab dem Tag, wo du zum Amt gehst,

Der anwalt will erst mal gar kein Geld. Du kannst einen Beratunsschein beim Amtsgericht bekommen, der 10 Euro zwar kostet, aber die solltest du dir dann irgendwo leihen oder mit dem anwalt reden.
Für die Scheidung bekommst du Prozesskostenbeihilfe.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


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