Umzugskosten durch das Arbeitsamt erstattet bekommen?

vom 20.09.2008, 23:27 Uhr

Ich bin seit einem halben Jahr arbeitslos und habe nun ein Jobangebot aus einer anderen Stadt angeboten bekommen. Der Arbeitsweg würde 200 Kilometer einfach betragen, da dies unmöglich zu bewerkstelligen ist, überlege ich umzuziehen. Nun habe ich gehört, dass Umzugskosten zum Teil vom Arbeitsamt übernommen werden. Bei Nachfrage bei meinem Sachbearbeiter hieß es allerdings, dass dies nur gelten würde, wenn ich Harz IV beziehen würde.

Stimmt dies, muss ich erst noch länger Arbeitslos sein um eine Unterstützung zu erhalten? Normal wäre es mir ja egal, doch ich kann mir einen Umzug im Moment nicht finanzieren und hier vor Ort sieht es schlecht aus mit einer Stelle, da die meisten Firmen entlassen und nicht einstellen.

» Data » Beiträge: 157 » Talkpoints: 0,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ich würde ganz einfach mal einen Antrag beim zuständigen Arbeitsamt auf Umzugskostenübernahme oder zumindest Umzugskostenbeihilfe stellen. Dies macht natürlich nur Sinn, wenn der Job in der anderen Stadt auch wirklich zu 100% sicher ist und auch wirklich angetreten wird.

Wird der Antrag abgelehnt, so kann man dann immer noch anhand der konkreten Ablehnungsgründe schauen ob ein Widerspruch Sinn macht. Denn zumindest Umzugskostenbeihilfe sollte wohl auch bei Alg I gewährt werden können.

Ansonsten bliebe wohl auch die Möglichkeit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der berufsbedingten Umzugskosten als Werbungskosten bei der jährlichen Lohnsteuererklärung. Dafür gelten aber wiederum auch gedeckelte Höchstbeträge,welche sich nach Familienstand staffeln.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3767 » Talkpoints: 34,25 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich kann mich da nur anschließen. Stell einen Antrag bei Arbeitsamt. Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, werden dir die Kosten erstattet. Es gibt entsprechende Broschüren, in denen du die Sachen nachlesen kannst. Es steht dort alles sehr gut beschrieben. Dass du nur bei Hartz 4 die Kosten erstattest bekommst, ist jedenfalls nicht richtig. Auch beim Bezug von Arbeitslosengeld 1 werden dir unter bestimmten Umständen die Kosten erstattet. Das entscheidet aber immer das zuständige Arbeitsamt.

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



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