Rasenmähen als Mieter?

vom 20.09.2008, 05:42 Uhr

Ich bin Mieterin einer Erdgeschosswohnung, das Haus ist ansonsten von den beiden Töchtern des Vermieters bewohnt. Vor Abschluss des Mietvertrages war keine Rede von Rasenmähen und jetzt auf einmal kommt der Vermieter jeden Monat oder ruft an, ob ich nicht mal schnell den Rasenmähen könnte, da er es gesundheitlich nicht mehr schafft. Der Garten ist sehr groß und geht über zwei Straßenzüge und man mäht mindestens eine Stunde um die ganze Fläche zu bewältigen, denn der Vermieter hat sehr viele Bäume und Gemüsebeete die die Rasenfläche immer wieder unterbrechen.

Bin ich verpflichtet als einziger Hausbewohner den Rasen zu mähen, denn die Töchter des Vermieters mähen nie Rasen?

» Ice-X » Beiträge: 161 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Ich würde es machen, wenn er mir dafür was gibt oder ein Teil der Miete erlässt. Denn jeder, der "Hausmeister" oder "Gärtner" soielt, der bekommt auch einen Lohn dafür. Wenn du also alle 4 Wochen den Rasen mähen sollst, dann soll er dir entgegen kommen und dir die Miete senken.

Freiwillig würde ich es nciht machen und drauf bestehen kann er auch nicht. Denn du hast ja keinen Vertrag mit ihm, dass du solche Tätigkeiten machen musst . Wenn du dich mit allen im Haus abwechseln sollst das zu machen, dann würde ich auch darauf bestehen, dass die Mieten für die Arbeit gesenkt werden. Aber schaue dir auch mal die Nebenkostenabrechnung an. Wenn da irgendwelche Gärtnerarbeiten mit drauf stehen, die du bezahlst, dann muss er das machen oder machen lassen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das hängt stark vom Mietvertrag ab, wie ist denn dort die Gartennutzung geregelt? Wenn drei Parteien einen Garten nutzen, werden die Pflegearbeiten normalerweise nach einem Kehrplan aufgeteilt, alternativ wird die Gartenarbeit von einer externen Firma geregelt und als Nebenkostenposten abgerechnet..

Zur zumutbaren Gartenarbeit zählen dann übrigens nur alltägliche Pflegearbeiten; nachsäen, Terrasse mit Hochdruckreiniger reinigen und ähnliche Tätigkeiten sind nicht Aufgabe des Mieters.

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» gilowyn » Beiträge: 169 » Talkpoints: 7,80 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo,

ausschlaggebend für die Entscheidung, ob du verpflichtet bist den Rasen zu mähen, ist der Mietvertrag. Ist im Mietvertrag festgehalten, dass du dazu verpflichtet bist, dann kannst du nichts machen. Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, dann bist du auch nicht zum Rasen mähen verpflichtet. Der Vermieter kann dir diese Pflicht auch nciht nachträglich durch zum Beispiel eine Hausordnung auferlegen. Dazu gibt es auch schon GErichtsurteile, zum Beispiel Oberlandesgericht Frankfurt, Aktenzeiche: 16 U 123/87

Wenn der Vermieter selbst also zum Mähen nicht in der Lage ist, dann kann er entweder euch ein Angebot machen, wie ihr das ganze entgeltlich oder unter Umständen durch Mietrabatt geregelt bekommt oder er muss jemanden damit beauftragen.

» anandi » Beiträge: 213 » Talkpoints: 19,97 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Dein Vermieter ist ein filou, der einen Dummen gefunden hat, der ihm den Rasen umsonst mäht. Nein, wenn das nicht im Mietvertrag als Vereinbarung zwischen dir lich fragtund deinem Vermieter steht, brauchst du den Rasen nicht mähen.

Wenn er dich höflich fragt, ob du den Rasen mähen würdest gegen ein Entgelt oder Mietnachlass, kannst du dir überlegen, ob du es machst. Zwingen kann er dich nicht dazu. Ich frage mich aber, warum die Töchter das nicht machen, denn sie wohnen ja auch da und es ist ihr Vater.

Denk daran, wenn er dich das nächste mal fragt, ob du den Rasen mähen kannst, vereinbare mit ihm einen "guten" Preis. Und lass dich rückwirkend bezahlen.

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


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