Internetabzocke / Abzocke per Internet - Was soll ich tun?
Hi!
Angenommen Person A hat ein großes Problem und zwar bekam sie vor kurzem bekam ein Inkassoschreiben, dass sie 106 Euro zu bezahlen hätte, da A angeblich ein Angebot im Internet in Anspruch genommen haben soll. Es würde sich z. B. um so eine Online-Spiele-Seite handeln, bei der die Kosten ganz versteckt angegeben sind und die A im Nachhinein erst beim vierten mal lesen entdeckt hat. Zwar sieht A nicht ein, diese Rechnung zu bezahlen, da es sich, wie um eine Abzocke handelt, aber das Schreiben der Inkassofirma beunruhigt A doch sehr.
Kennt sich jemand bei dieser Sache aus? Muss A bezahlen, oder ist das Ganze vielleicht doch illegal?
Das lässt sich doch ganz einfach erklären, denn im Inkassoschreiben muss stehen um welchen Anbieter von Online Spielen es sich dabei handelt. Person A muss wissen oder besser gesagt kann es nur wissen, ob sie diese angegebene Seite besucht und auch genutzt hat. Jede solche Spiele Seite hat dazu auch entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, die man unbedingt vor Inanspruchnahme der Seite lesen sollte. Dabei spielt es keine Rolle ob man die aufgeführten Kosten erst beim vierten mal Lesen gesehen hat.
Bei der Anmeldung akzeptiert man diese AGBs und das muss man auch durch anklicken bestätigen. Den Seitenbetreiber kann man nicht in Haftung stellen, wenn beispielsweise ein User diese Geschäftsbedingungen nicht liest aber sie trotzdem bestätigt.
So wie mein Vorredner es geschildert hat, sieht das überhaupt nicht aus - wäre auch noch schöner.
Zuerst: Alles außer einem gerichtlichen Mahnbescheid kann A gepflegt ignorieren auch wenn man vielleicht drauf reagieren sollte und diesem zuvorzukommen sollte, denn nur ein gerichtlicher Mahnbescheid berechtigt die Firma auch wirklich die Forderungen einzuziehen. Man kann zwar auch hier bei einer unberechtigten Forderung Einspruch einlegen und das Ganze wieder zurückgeben - nur wird es wesentlich komplizierter als wenn man das Ganze im Vorfeld klärt.
Generell wie sich das für mich liest: wenn nicht ausdrücklich auf die Kosten verwiesen wurde, und nicht nur irgendwo ganz unten im klein gedruckten oder schlecht sichtbar ist das Ganze hinfällig. Die Kosten beziehungsweise ein kostenpflichtiges Angebot muss ausdrücklich und deutlich genug gekennzeichnet werden, das heißt dass man hier nicht irgendwo mal eben vermerken darf das für A Kosten anfallen könnten sondern dies muss "auf einen Blick" ersichtlich sein, zum Beispiel in einem Text die man beim normalen Lesen der Seite / des Angebots erfassen kann.
Das heißt nicht, das groß und breit über die Seite geschrieben werden muss dass es kostenpflichtig ist, aber die Kosten dürfen auch nicht im klein gedruckten oder irgendwo am Rand den man leicht überlesen könnte vermerkt werden. Das sollte A prüfen, da dies über die weitere Vorgehensweise entscheiden würde, also ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
@Subbotnik wie ist es, wenn die entsprechende Seite im Nachhinein ihre Präsentation ändert? Also, als man ursprünglich dort war, konnte man nichts von Kosten sehen, aber später, als man dann zwei drei Monate danach die erste Rechnung bekam, steht dann auf einmal ganz groß und breit, dass es sich bei der Seite um eine AboSeite handelt.
Hallo,
es gelten immer die Bedingungen die bei Vertragsabschluss vorlagen. Wenn die Seite hier etwas im Nachhinein ändert, hat man natürlich Schwierigkeiten das nachzuweisen.
Hier empfiehlt sich einerseits der Screenshot, der jedoch rechtlich wacklig ist da nicht manipulationssicher (und die wenigsten werden wohl daran denken, wenn sie einen Vertrag schließen) - und andererseits könnte man bestimmte Suchmaschinen nutzen wie zum Beispiel www.archive.org über die man sich Seiten in der Vergangenheit zu bestimmten Tagen ansehen kann, soeben auch oft der Hinweis/der Text zu dem Zeitpunkt als der Vertrag geschlossen wurde schon so bestand.
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