Wirt in Haft nach Todessuff
Ich denke, das Thema „Eigenverantwortung“ ist ohnehin absolut passé, wenn jemand 52 Tequila intus hat, ob Jugendlicher oder Erwachsener (bei dem Pensum ist jeder längst unzurechnungsfähig); wenn man dort nicht eingreift und das stoppt, sondern das noch immer weiter forciert, trägt man in meinen Augen auch mehr als nur eine Teilschuld und dass 52 Tequilas der Gesundheit nicht unbedingt bekömmlich sind, weiß jeder, und wenn jemand zig Tequila hintereinander wegkippt und bis zum 52. nicht umfällt, dann zeigt einem das auch vorher schon Alkoholismus an und unabhängig davon, wie alt jemand ist und dass man sich als Wirt vorher zu vergewissern hat, dass die Gäste entsprechend alt sind, sollte ein Gastronom da bereits weit vorher eingreifen und jeden weiteren Ausschank an die Person stoppen.
Und während ich mir bei einem 16Jährigen sogar noch vorstellen kann, dass er sich die Ausmaße solchen Alkoholkonsums eventuell gar nicht genau vorstellen kann, wird sich sicher jeder Kneipier darüber im Klaren sein.
Aber nun hat es ja noch geheißen, dass sogar am Abend dieses Exzesses der Wirt ein Wetttrinken mit dem Jungen veranstaltet hat, wobei er selber nur Wasser getrunken habe, womit er dann ja auch wierderum vorgegaukelt hat, dass man problemlos soviel Alkohol trinken kann, ohne dass irgendetwas passiert, während er ja offensichtlich wusste, wie gefährlich das ist, denn sonst hätte er seinen Alk ja nicht ausgetauscht.
Der Wirt ist ja auch nicht angeklagt, weil der Junge sich zu Tode getrunken hat, sondern weil er ob seines eigenen nüchternen Bewusstseins einem dann schon längst Betrunkenen (schließlich ist niemand während 51 Tequilas total nüchtern und fällt dann ganz plötzlich um) noch immer weiter nachgeschenkt hat (wenn jemand – egal wie alt - nach soviel Tequila im Koma liegt und herauskommt, dass er den in dieser oder jenen Kneipe konsumiert hat, lernt der betreffende Wirt in jedem Falle die Staatsanwaltschaft kennen, die gerne wissen möchte, warum man jemandem soviel Tequila zur Verfügung gestellt hat). Dass es ein Jugendlicher war, dem er aufgrund des Alters eh keinen harten Alk hätte ausgeben dürfen, ist da eher eine Nebensache, bzw. ein gesondertes Vergehen.
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