nicht fachbezogene Arbeit während der Ausbildung?

vom 15.09.2008, 09:37 Uhr

Hallo!

Nehmen wir mal an, Auszubildender A macht eine Ausbildung zum KFZ Mechatroniker. Der Chef B verlangt während der Ausbildung viele Arbeiten, die nicht zum Fach gehören. Fenster putzen, Parkplatzmarkierungen aufmalen, Unkraut jäten um das Autohaus, Von dem eigentlichen Beruf hat Auszubildende A, obwohl er schon im 2. Lehrahr ist noch nciht annähernd so viel gelernt, wie andre aus der Berufschulklasse.

Darf der Chaef B so viel nicht fachbezogene Arbeiten verlangen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Normalerweise muß man das nicht machen in der Ausbildung. Ich habe Kauffrau für Bürokommunikation gelernt. Einmal mußte ich auch in die Bäckerei gehen und für uns alle Brötchen holen. Aber ich wurde gefragt ob ich das machen will, da es dem Chef bekannt war das er das heutzutage nicht mehr erwarten kann.

Was ich schlimm fand in meiner Ausbildung ist das ich auch nicht wirklich was gelernt habe. Mußte den ganzen Tag kopieren oder die Ablage machen. Aber das habe ich alles so in mein Berichtsheft geschrieben. Merkwürdig das da keiner was gesagt hat. Aber ich habe diesbezüglich nichts gehört. Kopieren konnte ich dann wie eine eins.

Mein Mann hat Kfz-Mechaniker gelernt und er hat einmal von seinem Meister Ärger bekommen, da er in seinen Wochenbericht täglich reingeschrieben hat: Werkstatt aufgeräumt oder Werkstatt gefegt. Sonst hat er auch nichts anderes gemacht eine Zeit lang. Mein Mann hat es aber nicht geändert. Er hat seinem Meister erklärt das er nur das reinschreibt was er auch tatsächlich gemacht hat und basta (Mein Mann war damals Umschüler und schon 20 Jahre und somit ein gestandener Mann). Ab dem Zeitpunkt hat mein Mann dann qualitativ andere Arbeit bekommen. War auch gut so.

Lehrlinge verbraten die Zeit sollte rum sein. Obwohl ich auch in einer Behörde arbeite wo immer viele Leute krank sind oder im Urlaub sind. Also brauchen wir Azubis und mein Chef hat wortwörtlich gesagt: Gut, wenn die Lehrlinge kommen, dann kann ich die ja schön verbraten. Die Azubis müssen bei uns dann auch nur ablegen oder Postdienste verrichten. So lernen sie ja nicht wirklich was. Ich finde das nicht gut, aber naja.

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» MoneFö » Beiträge: 2938 » Talkpoints: -3,73 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Leider ist es oft so, gerade bei kleineren, in Anführungsstrichen Familienbetrieben, in denen man gerade 3-5 Personen tätig sind. Aus meinem Bekanntenkreis heraus, weiß ich auch, dass während der Ausbildung oft Aufgaben verrichtet werden mussten, die nicht mal annähernd etwas mit dem Eigentlichen zu tun hatten.

Viele Aufgabenbereiche wurden dem Lehrling nicht gezeigt, wodurch teils auch das Wissen fehlt.

Meiner Meinung nach sollte soetwas nicht nur gesetzlich geregelt sein, sondern Handwerkskammern sollten unangekündigtete Besuche bei den Betrieben machen und mal beobachten.

» Flokaty » Beiträge: 68 » Talkpoints: 0,31 »



Das Gesetz besagt zwar, dass ein Auszubildender auch wirklich auszubilden ist, also eben fachbezogene Aufgaben verrichten sollte (§14 Abs. 2 Berufsbildungsgesetz), aber zum Beispiel Sauberkeit der Werkstatt oder Maschinen gehören auch zur Arbeit als KFZ-Mechatroniker und sind deswegen zulässig.

Das Unkrautjäten oder Parkplatzmarkierungen malen mag dagegen schon ausbildungsfremd sein. Dies wäre laut Gesetz eine Ordnungswidrigkeit die geahndet werden könnte, dafür müsste dies aber auch durch jemanden beanstandet werden.

In der Praxis wurde hier ja bereits häufiger geschildert, dass es eigentlich "normal" ist, wenn Auszubildende auch allerlei anderen Kram erledigen. So lange dieser Kleinkram nicht zum eigentlich Hauptteil der "Ausbildung" wird, ist das meiner Meinung nach mehr oder weniger OK, schließlich hat man als Angestellter häufig auch Dinge zu erledigen, die nicht der direkten Berufsbeschreibung entsprechen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Bei dieser ganzen Diskussion sollte man aber auch mal die Kirche im Dorf lassen. Zustände, wie von Diamante geschildert, dass ein Azubi weit hinter dem Wissensstand zurück ist und zum großen Teil nicht ausbildungsrelevante Aufträge bekommt, sind sicher nicht hinzunehmen und auch wie sich MoneFös Mann gewehrt hat, ist völlig in Ordnung.

Dass in kleineren Betrieben, die Lehrlinge oft Aufgaben verrichten müssen, die nicht zu ihrem Aufgabenbereich gehören, das sollte mal konkret hinterfragt werden. Ich weiß auch von Angestellten, dass die sich darüber beschwerten, dass nur von ihnen genutzte Betriebsauto einmal in der Woche (während der Arbeitszeit) reinigen zu müssen. Sicher hat das nicht unbedingt etwas mit dem Kernarbeitsbereich eines Handwerkers zu tun. Wenn das Fahrzeug aber hauptsächlich für Kundenbesuche genutzt wird und am Zustand der Betriebs-KfZ ja auch irgendwie der Zustand der Firma abgelesen wird, dann gehört das dazu. Genauso, wie ab und zu auch mal die Werkstatt bzw. der Aufgabenbereich des Angestellten, auch Azubis, aufgeräumt und gesäubert werden muss. Also erst mal nachdenken, bevor man sich beschwert!

Trotzdem, im § 14 des Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist eindeutig nachzulesen, dass der Ausbildungsbetrieb Azubis nur mit Arbeiten beauftragen darf, die dem Ausbildungszweck dienen. Tut der Ausbildungsbetrieb das nicht, dann kann er sogar schadensersatzpflichtig sein und ihm droht ein Bußgeld.

Sollte die Beschwerde daher durchaus gerechtfertigt sein, weil man eben nur den anderen hinterherräumen muss, dann sollte man zunächst mal mit dem Ausbilder darüber sprechen. Manch ein Ausbilder macht das auch ein wenig mit Absicht - mal sehen, wann der Stift genug hat. Nicht richtig, aber so etwas gibt es auch heute noch. Wenn der Ausbilder nicht reagiert, sollte man in einer größeren Firma, zunächst den Betriebsrat, gibt es den nicht den Chef oder Geschäftsführer um ein entsprechendes Gespräch bitten. Wenn das auf Grund der Firmengröße nicht möglich ist oder diese Person ebenfalls keinen Handlungsbedarf sieht, dann sollte man die IHK oder HWK (Handwerkskammer) informieren. In einer der beiden Kammern findet man je nach Ausbildung Ansprechpartner. Zwar kann es gut sein, dass sich auf die erste Beschwerde beim entsprechenden Ansprechpartner nichts tut, da muss man aber dranbleiben.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Wenn man sich nicht sicher ist, was erlaubt ist oder nicht bzw. in welchem Umfang, kann man sich z.B. bei der IHK informieren. Also wenn man gefahr läuft, nicht die Fähigkeiten vermittelt zu bekommen die für den zu erlernenden Beruf notwendig sind, würde ich schon was unternehmen. Das kann sich sonst sehr auf die Zukunft auswirken, wenn einem die Grundlagen fehlen.

Jedoch ist es manchmal vielleicht auch ratsam, eine Aufgabe die man eigentlich nicht machen müsste, wie zum Bäcker zu gehen, zu erledigen. Sollte halt die Ausnahme bleiben und nicht die Regel. Es gibt sicher leider noch viele Betriebe, bei denen der Azubi eine billige Hilfs- bzw. Arbeitskraft darstellt.

Habe auch schon festgestellt, dass Betriebe die von Beginn der Ausbildung an, Ihren Azubis gleich mitteilen keine Uebernahmemöglichkeit zu haben, wesentlich schlechter ausbilden. Klar das Interesse nachher einen guten Azubi zu haben ist wesentlich geringer.

» meinereiner » Beiträge: 53 » Talkpoints: 0,27 »


Wenn es übermäßig viel betriebsfreemde Arbeiten sind, sollte man sich wehren - und sich darauf einstellen, gegen Windmühlenflügel zu rennen: Mein Mann war damals in der Ausbildung, relativ spät, er hat mit 21 angefangen. Im ersten Lehrbetrieb hat man ihn bevorzugt die Dinge putzen lassen, an die nur ein sehr großer, kräftiger Mann herankommt, außerdem durfte er einkaufen. Sehr spannend. Vor allem, wenn es mit dem Beruf hunderprozentig nichts zu tun hat! Dann kam eine Phase, wo er eigentlich hätte eine wichtige Sche erlernen müssen, in er er aber statt dessen dann geschickt wurde, der Chefin LAtte Macchiato (ich trinke das nicht und weiß nicht, wie es sich schreibt ;) ) etc. zu holen und zur Post zu fahren - privat für die Chefin, versteht sich.

Da er Berufsschulbester war und auch sonst recht engagiert, hat er dann einen neuen Betrieb gesucht für die restliche Lehrzeit, und da begann das Problem: ALle haben es total gut verstanden, dass es so nicht geht, aber keiner hat ihm auch nur einen Millimeter weit geholfen. DIe IHK hüllte sich in Schweigen und Durchhalteparolen dämlichster Art, das Arbeitsamt sagte auch nichts und gab auch keine Adressen. Letztlich ist er dann in seiner Freizeit wie ein Bescheuerter durch die Stadt gefahren und war in den in Frage kommenden Betrieben. Geholfen hat dann schließlich, kurz vor knapp, ein Berufsschullehrer durch eine Vermittlung. Mein Mann hat dann die Ausbildung supergut beendet.

Helfen wird einem bei dem Versuch, sich zu wehren, eher keiner, auch wenn es besser so wäre. Mein Mann bekam damals, als er kündigen wollte, nur zu hören, sowas wäre ja nun wirklich nicht vorgesehen! Toller Hinweis!

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» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke, das kommt immer drauf an. Ich bin gelernte Fleischerefachverkäuferin. Ich bin in dem Beruf ausgebildet worden und habe auch schon Lehrlinge ausgebildet, beziehungsweise dabei geholfen. Ich habe den ersten Ausbildungsbetrieb auch gewechselt, weil einfach nichts klappte. Im Zweiten habe ich aber auch viele berufsfremde Dinge gemacht. War aber auch ein kleiner Familienbetrieb. So habe ich da auch Socken stricken, hosen nähen und Bügeln gelernt. Kam mir später durchaus zugute. Ich bin auch für die Chefin mal auf die Bank oder Einkaufen gewesen, auch kein Problem. Auf der anderen seite durfte ich aber auch ab dem ersten Tag Kundschaft bedienen. Saubermachen, Spülen und ähnliches gehört in meinem Beruf nun mal dazu. Ich habe das an sich nie als Schikaniererei angesehen.

Der Betrieb in dem ich ausgebildet habe, war personalmässig grösser. Es fiel aber auch unmassen Geschirr an. Wenn dann im Laden die Hölle los war, konnte ich mich nicht zusätzlich um die Auszubildenden kümmern die erst ein paar Tage da waren. Der Spülkraft hatte mein Chef gekündigt. Da habe ich die Lehrlinge auch mal Spülen lassen. Für mich gehört das immer noch zum Beruf dazu. Die Lehrlinge haben an sich auch nie was gesagt. Und wenn Zeit war, habe ich mir auch die Mühe gemacht ihnen alles mögliche zu erklären. Die sind öfters zu mir, als zu unserem Chef gegangen und haben darum gebeten, das ich ihnen was erkläre. Also muss ich wohl recht gut erklärt haben.

Während meiner Ausbildung war in meiner Berufsschulklasse ein Mädchen das nur Spülen und Saubermachen durfte. Die fiel dann auch durch die Zwischenprüfung. Daraufhin sollte sie nach der Berufsschule noch in den Betrieb. Und was durfte sie dann machen? Spülen und Saubermachen. Ich habe ihr damals geraten zum Lehrlingswart zu gehen. Den gibt es soswohl von der Handwerkskammer wie auch von der Innung. Da mein Vater Lehrlingswart der Innung war, wusste ich, das er in so Fällen helfen kann. Mein Vater hat mir, ich glaube in einem anderen Zusammenhang, mal erzählt, das in dem genannten Betrieb grundsätzlich mit Lehrlingen so gehandelt wird. Da gab es wohl schon mehr als einmal Ärger.

Anlaufpunkt für solche Sachen kann also auch ein Lehrlingswart sein. An den kann man sich zumindest mal wenden. Allerdings verstehe ich auch Betriebe nicht, in denen die Auszubildenden "nichts lernen". Es fällt doch auf den Betrieb zurück, wenn die Auszubildenden die Prüfung nicht schaffen. Und dem Berichtsheft nach, kann man das ja auch belegen. Deshalb dort immer nur reinschreiben, was man auch wirklich gemacht hat. Sollte man dann die Prüfung nicht bestehen, kann man it dem Berichtsheft belegen, das man das ja nicht gelernt hat und deshalb die Prüfung nicht bestanden hat. Im besten Fall kann man dann auch gegen den Arbeitgeber klagen. Denn man muss ja nun ein halbes Jahr länger zum Ausbildungsgehalt arbeiten.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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