Unterhalt: darf man minderjährigen Bruder kein Geld schenken
Hallo,
Meine Mama bezieht ja seid knapp 1Jahr Hartz4 und lebt ja mit meinem minderjährigen Bruder in einer Bedarfsgemeinschaft.
Leider habe ich nicht so die Möglichkeiten sooft meine Mutter zusehen da sie in Brandenburg wohnt und ich in Berlin und ich ja auch Arbeiten gehe und da ist die Zeit ein bisschen knapp. So habe ich meinem Bruder hin und wieder auf meiner Mama ihrem Konto 10,00€ überwiesen. Um genau zu sein handelt es sich um 4 Buchungen a 10,00€ innerhalb eines Jahres.
Nun ist das Amt für Grundsicherung in Brandenburg der Meinung das das angerechnet wird und das ich in Zukunft laut Brief von denen Unterhaltsverpflichtet für mein Bruder bin in Höhe von 132,00€. Hab mich schlapp gelacht ich bin seine Schwester und soll Unterhalt für mein Bruder zahlen das ist doch mit den 40,00€ innerhalb eines Jahres garnicht gleichzustellen. Ich selbst verdiene ca. 420,00€ weil ich in der Ausbildung bin das übersteigt doch gerade mal den Selbstbehalt.
Kann sich das Amt mit dem raushauen und sagen das ich Unterhalt für meinen Bruder zahlen muss? Geht sowas überhaupt oder ist das nicht rechtlich?
Ich meine wenn ich Unterhalt in Höhe von 132,00€ zahlen würde dann hätte ich kaum noch was zum Leben. Über Hilfe und Meinungen wäre ich sehr dankbar.
Ich wuesste nicht warum du fuer deinen Bruder unterhalt bezahlen solltest. Und meines wissens nach muessen Hartz IV Empfaenger nur Geldgeschenke ueber 50 ,- Euro anmelden. Daher kannst du ihm quasi so oft du willst Geld schenken / ueberweisen, solange die Betraege immer unter 50 ,- Euro liegen.
Das ist aber nur das was ich weiss, hundertprozentig sicher bin ich mir nicht. Frag am besten mal direkt im Amt nach, die wissen meist mehr. Die telefonischen und schriftlichen Auskuenfte sind leider oft fehlerhaft, wie ich selbst desoefteren feststellen musste.
Du hast geschrieben, dass du das Geld auf das Konto deiner Mutter überweist, somit wertet das Amt dies sicher als Zuwendung an deine Mutter. Generell werden Geldgeschenke bis 50Euro nicht angerechnet wie schon gesagt worden ist.
Ansonsten können Kinder für ihre Eltern unterhaltsverpflichtet sein, so lange das Einkommen den Wert des Grundselbstbehalts übersteigt. Dies ist bei einem Ausbildungsentgelt von gerade einmal 420Euro im Monat auf keinen Fall gegeben.Von einer Unterhaltsverpflichtung gegenüber Geschwistern habe ich noch nie etwas gehört, was bei der Höhe deines Einkommens aber sowieso völlig irrelevant wäre.
Hallo,
danke erstmal für eure Antworten.
Ich habe aber als Verwendungszwecks angegeben das das Taschengeld für mein Bruder ist. Die haben geschrieben das ich auch als Schwester wegen des Taschengeldes Unterhaltsverpflichtet bin gegenüber von meinem Bruder und haben die Höhe auf 132,00€ gelegt.
Finds ja lustig, weil ich sowas selbst noch nicht gehört habe aber ich komme ins Zweifeln nicht das ich wirklich noch Unterhalt für mein Bruder zahlen muss weil das rechtens ist.
Also ich bin jetzt kein Experte was Unterhaltsfragen angeht, aber trotzdem ist mir klar, dass dein Verdiest für eine Unterhaltspflicht, egal wem gegenüber zu niedrig ist.
Hat dir das Amt schriftlich mitgeteilt, dass du 132Euro Unterhalt zaheln sollst, oder wie? Haben die Angaben zu deinen Einkommensverhältnissen? Ansonsten würde ich ja mal sagen, dass die da mal einen Schuss ins Blaue gemacht haben und hoffen dass du dich darauf einlässt. Und wenn du erst einmal gezahlt hast, dann bekommst du das Geld nicht wieder.
Ja, das haben die mir schriftlich mittgeteilt aufgrund weil ich mein Bruder innerhalb eines Jahres 40,00€ Taschengeld gegeben habe.
Mein Einkommen kennen die nicht, woher auch ich meine ich bin weder der Vater noch die Mama von meinem Bruder da bin ich gegenüber dem Amt doch nicht auskunftspflichtig was mein Gehalt angeht. Also wenn es wirklich so weit kommt und das Amt will von meinem 420,00€ auch noch 132,00€ Unterhalt für mein Bruder haben, dann brauche ich ja nicht mehr Arbeiten gehen denn dann habe ich weniger als ein Hartz4 Empfänger gehe aber 8Stunden am Tag arbeiten.
Gruß
Da ja neuerdings sämtliche Ämter zugriff auf Kontodaten, etc. haben, würde ich Dir einfach empfehlen, in Zukunft Geldgeschenke nur noch persönlich zu überreichen. Und das zweite: Was ihr untereinander aushandelt, kann dem Amt ja sowas von egal sein. Dein Bruder (bzw. auch deine Mutter) werden ja einsehen, dass Du keine 130€ im Monat abgeben kannst und sich weiterhin über ein kleines Taschengeld freuen.
Aber ich möchte doch nicht gezwungen werden an meine Mama bzw. meinem Bruder Taschengeld zu zahlen das möchte ich gerne machen weil ich es will und nicht weil das Amt für Grundsicherung ihr dann das Geld kürzen kann, ich meine mal ganz ehrlich wo kommen wir denn da hin. Da ich voher auch nicht jeden Monat 10,00€ überwiesen habe sondern innerhalb eines Jahres 4 Beträge in Höhe von 10,00€ kann man das doch nicht mit einem Monatlichen Betrag gleichstellen, oder sehe ich das falsch?
Gruß
Und die 132,00€ die das Amt von mir an Unterhalt haben will für mein Bruder werden meine Mama dann abgezogen von ihrem Hartz4. Und ich sehe es einfach nicht ein von meinen 420,00€ Ausbildungsgehalt auch noch 132,00€ Unterhalt zu zahlen nur weil ein Amt daran sparen tut und von was lebe ich dann bitte? Von trocken Brot und Wasser? Dafür das ich 8 Stunden am Tag dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe?
Sorry aber so blöd bin ich nicht. Klar werde ich meinem Bruder hin und wieder 10,00€ in die Hand drücken aber nur noch persönlich und nicht mehr über Konto.
Gruß
Also wenn das Amt Teile vom Geld streicht, würde ich da auf keinen Fall akzeptieren, Einspruch einlegen und denen ein wenig Dampf machen, dass die das richtig ausrechnen sollen. Der Staat versucht halt, soviel Geld wie möglich zu sparen und dabei die Unwissenheit der Leute auszunutzen. Das klingt jetzt zwar alles sehr schlau, weiß dass das nicht einfach ist. Vielleicht kennt ihr Leute, die auf dem Gebiet firm sind und euch dabei helfen können. Ihr könnt auch zur Verbraucherzentrale gehen und denen euren Fall auf den Tisch legen. Die werden euch auf alle Fälle weiterhelfen.
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