Unterhalt: darf man minderjährigen Bruder kein Geld schenken
Hm, wenn du sagst, dass die dein Einkommen nicht kennen, dann haben die den Bescheid einfach mal aus Dummfang rausgeschickt. Ich würde daher Einspruch einlegen. Du wirst dann zwar sicher dein Einkommen darlegen müssen, damit die sehen, dass du nicht soviel verdienst aber das ist immer noch besser als den Bescheid einfach so hinzunehmen.
Mal im ernst warum sollt ich mein Einkommen auflegen? Das ist mein Bruder. Ich bin weder sein Vater noch seine Mutter. Warum sollte ich denen ausser meiner Anschrift irgendwas sagen, die geht das garnix an, denn ich habe mit dem Amt eigentlich nix zu tun. Ich habe von denen nie irgendwas an Geld erhalten noch wohne ich dort. Was mich intressiert ob jemand weiß ob ich als Schwester für meinen Bruder aufkommen muss? Denn wenn das nicht der Fall ist dann werde ich auf das Schreiben nicht reagieren bzw. ein Anwalt einschalten damit meine Mutter das volle Geld bekommt und die nicht denken das ich das zahle.
Gruß
Ich kann in der Sache auch nur spekulieren, kann es sein, dass das Amt denkt, dass du mit im gleichen Haushalt lebst, wie deine Mutter und dein Bruder, oder haben sie den Brief zu dir nach Berlin geschickt?
Ich bin nicht mal sicher, ob man seinen Geschwistern gegenüber überhaupt Unterhaltspflichtig ist, aber wenn ihr zusammen wohnen würdet, wovon das Amt vielleicht ausgeht, wärst du natürlich verpflichtet, einen Teil zum Haushalt beizutragen. Mir ist da wirklich gerade unklar, wie sie auf diese Summe kommen, irgendwoher müssen sie ja zur Berechnung wissen, wie viel du verdienst.
Auf jeden Fall würde ich darauf reagieren, deiner Mutter wird das sicherlich direkt von ihren Bezügen abgezogen werden, da dieser Unterhalt ja angerechnet wird. Das Taschengeld für deinen Bruder solltest du in Zukunft, wohl lieber mit der Post schicken, der deutsche Amtsschimmel hat in dem Fall wohl mal wieder laut gewiehert.
Das mit dem Haushalt wäre natürlich eine Möglichkeit. Hast du deinen Hauptwohnsitz vielleicht noch bei deiner Mutter?
Und vom gar nicht reagieren würde ich dir dringend abraten. Einen Anwalt kannst du natürlich einschalten, aber das ist ja auch immer eine Geldfrage, es sei denn du hast eine Rechtschutzversicherung.
Ich wohne in Berlin und meine Mama in Brandenburg. Habe dort vor 3 Jahren gewohnt, also schon lange her. War auch beim Amt für Grundsicherung habe aber von denen keine Leistung bezogen da meine Mama damals noch gut verdient hat. Ich bin noch 22 daher musste das Amt für Grundsicherung zustimmen und daher wissen die auch wo ich wohne (scheinbar).
Ich habe den Brief direkt nach Berlin bekommen mit der bitte das ich doch monatlich meiner Unterhaltspflicht gegenüber meinem Bruder in Höhe von 132,00€ nachkommen sollte. Bezogen haben sie sich auf das Taschengeld was innerhalb eines Jahres 40,00€ betrug. Die haben weder irgendwelche Nachweise wieviel ich verdiene, denn die habe ich selbst noch nicht mal 100% denn ich habe erst am Freitag BAB beantragt mir wurde aber schon gesagt das es sich so um 420,00€ handeln würd plus Miete. Aber ein Bescheid oder so habe ich noch nicht.
Gruß
Ich hoffe doch stark, dass Du zwischenzeitlich Widerspruch eingelegt hast und darauf bestanden hast zu erfahren, auf welcher Grundlage Du als Schwester verpflichtet bist Unterhalt zu zahlen und wie genau denn diese Höhe festgelegt wurde.
Denn vom Gesetz her gibt es nur die direkte Unterhaltspflicht gegenüber eigenen Kinder und Eltern. Allerdings könnte es sein, dass Du Deiner Mutter gegenüber unterhaltspflichtig bist und sie von diesem Unterhalt auch Deinen Bruder versorgen muss.
Wie genau ist denn die Sache ausgegangen oder läuft sie noch?
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