Führerschein bestanden aber noch nicht erhalten

vom 08.09.2008, 20:27 Uhr

Hi,

ich habe meine Führerscheinprüfung im Februar bestanden, bekomme aber meinen führerschein erst, wenn alles abgezahlt ist, ist nicht mehr viel.

Jetzt hat mir ein bekannter gesagt, dass die fahrschule das garnicht machen darf. Weil ich nach der Prüfung ein Schriftstück unterschrieben habe, wo drauf steht, dass ich meinen Führerschein bestanden habe. Allerdings weiß ich nicht genau, ob ich auch so ein Schriebs unterschrieben habe. Weiß jemand von euch da mehr drüber?

» _Anja88_ » Beiträge: 8 » Talkpoints: 3,32 »



Hallöchen,

bei mir war es auch so, das ich erst den Führerschein bekam, nachdem ich den Rest bei der Fahrschule beglichen hatte, so habe ich mich extra beeilt die Restsumme zu begleichen und hatte meinen Führerschein ein Tag vor Heiligabend vor ein paar Jährchen in den Händen :)

Ich denke schon das dies seine Recht und Ordnung hat, denn sonst würden ja viele Schulden bei den Fahrschulen machen und würden in der Gegend umher braußen ohne dafür bezahlt zu haben. Ich finde es auch gerechtfertigt, denn man muss auch lernen für etwas zu bezahlen, was man abgeschlossen hat, denn so geht es heutzutage ja auch überall zu, das man erst bezahlen muss, um seine Ware zu erhalten, außer man finanziert oder least sie.

Gerade Fahrschüler, die den Führerschein bestanden haben, kaufen sich meist zuerst ein schickes Auto und vergessen dabei schnell das sie noch "etwas zu bezahlen" haben bei der Fahrschule und so vergessen sie es schnell, bis die Mahnungen eintrudeln. Wenn sie aber den Führerschein nocht nicht ausgehändigt bekommen, wird eben erst die Schulden bezahlt :)

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Hallo!

So viel ich weiß, darf die Fahrschule das nicht machen. Denn die Probezeit beginnt ja mit dem Tag, wo du den führerschein gemacht hast. Und wenn du 2 Jahre zum abzahlen brauchst, dann hast du viel zu wenig Fahrpraxis und die Probezeit überstanden.

Das geht doch nicht, dass du den Füherschein nicht ausgehändigt bekommst, nur weil du die Raten noch nicht gezahlt hast. Es ist deiner und nur das Straßenverkehrsamt und die Verkehrsbehörde /Polizei darf deinen Füherschein mit Grund einbehalten.

Ich würde mich da mal bei einem Fachmann (Straßenverkehrsbehörde) erkundigen ob das geht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Hallo zusammen,

ich finde die Begründung von Diamante gar nicht schlecht. Sicher kann ich es auch nicht sagen, wie es ist, aber ich denke eher, dass es nicht geht. Bei mir war es halt so, dass ich, nach meiner bestandenen Führerscheinprüfung vom Prüfer gleich meinen Führerschein ausgehändigt bekam.

Die Fahrschule hat ja mit dem Führerschein somit nicht wirklich mehr was zu tun. Da lernst du zwar das Fahren, aber auch nicht mehr. Die "Schulden" bei der Fahrschule muss man natürlich bezahlen, aber das geht ja auf Rechnung. Zuerst die Leistung von der Fahrschule (Praxisfahrten, Unterricht....) und dann wird bezahlt. Für den "Führerschein", also die Karte, zahlt man ja in seiner Gemeinde oder beim TÜV etwas und somit ist das ja schon abbezahlt.

Somit finde ich, dass es zwei verschiedene "Rechnungen" sind und somit der Fahrschullehrer kein recht darauf hat, den Führerschein zu behalten, nur weil er dir geholfen hat, dass du Ihn bekommst.

» kaho88 » Beiträge: 330 » Talkpoints: 3,59 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Ich habe eben mal mit meinem alten Fahrlehrer aus meiner alten Heimat telefoniert, mit dem ich immer noch sehr guten Kontakt halte. Ich habe ihn gefragt, wie das ist, wenn man seinen Führerschein auf Raten macht und die Raten noch nciht abgezahlt sind, ob er dann den Führerschein einbehalten kann.

Er meinte, dass es sinnlos ist, weil derjenige, der den Führerschein gemacht hat dann den Führerschein auch wieder abgeben kann, wenn er nach der Prüfung keine Fahrpraxis mehr hat. Da der Führerschein ihm nicht gehört, darf er auch den Führerschein nicht so lange einbehalten, bis er bezahlt ist. Er hat einen Vertrag und darauf kann er sich berufen und das Geld einfordern. Aber den Führerschein selber darf er nicht einfach behalten. Er weiß zwar nicht, ob das in anderen Bundesländern anders sein könnte, kann es sich aber nicht vorstellen. In NRW ist es jedenfalls nicht machbar und darf nicht sein, dass der Fahrlehrer den Führerschein einbehält.

Im Übrigen hat er noch das Argument gebracht, dass er nicht berechtigt ist den Führewrschein einzubehalten, weil es ein amtliches Dokument ist, was ein "popeliger" Fahrlehrer nicht einbehalten /einziehen darf. Und wenn der Fahrschüler bzw. der Führerscheinerwerber ohne diesen dann fährt, dann kann er ja auch sagen, dass er den Führerschein vergessen hat. Bei der Überprüfung beim Straßenverkehrsamt wird nicht rausklommen, dass er den Führerschein noch nciht augehändigt bekommen hat, weil er offiziell den Führerschein ja hat . Nur wenn amtlich befugte Personen den Führerschein einziehen, wird das am Straßenverkehrsamt vermerkt und die Polizei, die eine Verkehrskontrolle macht kann das nachvollziehen.

Mein Fahrlehrer meinte, dass der Threaderöffner schmeunigst zur Fahrschule gehen soll und den führerschein einfordern soll. Notfalls mit der Polizei zusammen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo,

ich finde Diamantes Argument in ihrem ersten Beitrag ganz logisch, habe aber noch etwas entgegenzusetzen: Mal angenommen, man macht den Führerschein und hat aber nicht das Geld sich ein Auto zu kaufen und auch die Eltern haben keines mit dem man ab und zu fahren kann. Dann verstreicht ja ebenso die Probezeit ohne dass man Fahrpraxis erlangen konnte.

Ich kann es aber sehr gut nachvollziehen, dass manche Fahrlehrer das so machen, denn sonst würden sie ewig auf ihr Geld warten oder ständig hinterherlaufen müssen. Mahnungen schreiben und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten kosten ja auch einen nicht unerheblichen Arbeitsaufwand. Mit dem Führerschein als Sicherheit könnten sie sich relativ sicher sein, dass sie ihr Geld bald bekommen. Ob dies allerdings rechtens ist, weiß ich jedoch nicht. Heute ist es bei vielen mittlerweile wohl so, dass man jede einzelne Fahrstunde direkt bezahlen muss um solche Fälle wie bei dir zu vermeiden.

Also ich habe meinen Führerschein direkt nach bestandener Prüfung bekommen. Habe den allerdings nicht vom Fahrlehrer ausgehändigt bekommen, sondern vom Prüfer selbst. Vermutlich unabhängig davon ob ich alle Rechnungen beglichen habe oder nicht, aber bei uns hat der Fahrlehrer ein paar Tage vorher gesagt, dass man Geld für die praktische Prüfung mitbringen muss um die Gebühren beim TÜV zu bezahlen, wenn ich mich recht erinnere. So haben alle, die an der Prüfung teilnehmen wollten auch das Geld dabei gehabt.

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» Peanut » Beiträge: 444 » Talkpoints: 57,09 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ein bestandener Führerschein darf eigentlich nicht vom Fahrlehrer vorenthalten werden. Der Führerschein ist ein Dokument, welches bis zur Bezahlung (Bezahlung der Prüfungsgebühr beim TÜV, nicht Bezahlung der Fahrschule) noch Eigentum der Behörde bleibt. Sofern die TÜV-Gebühr bezahlt wurde, gäbe es theoretisch also keinen Grund mehr, warum der Fahrlehrer den Führerschein zurückhalten dürfte, es sei denn dass sowas in eurem Vertrag vereinbart wurde. Bei dem solltest du ja nachgucken können weil du normalerweise auch eine Kopie davon hast. Ob so ein Vertrag dann rechtens wäre, keine Ahnung.

Sich nicht anzusehen was man unterschreibt bzw. sich nicht zu erinnern ob man überhaupt irgendetwas unterschrieben hat ist nicht unbedingt klug, aber das weißt du hoffentlich mittlerweile selbst ;)

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Hast du denn von den Dingen, die du unterschrieben hast keine Duplikate ausgehändigt bekommen? Bei der Fahrschule meines Sohns ist es so, dass er erst zur Fahrprüfung vorgestellt wird, wenn alles bezahlt ist. Da kommt die Fahrschule erst garnicht in den Konflikt, dass die Prüfung bestanden ist, aber ihre Rechnung noch nicht bezahlt wurde.

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» akasakura » Beiträge: 2635 » Talkpoints: 1,50 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Bei allem Verständniss das Hauptproblem besteht doch darin das die Threatstarterin Leistungen in Anspruch genommen hat und diese nicht ordnungsgemäß bezahlt. hat. Es ist reine Kulanz der Fahrschulen das die erbrachten Leistungen nicht sofort wie fast überall üblich gezahlt werden, sondern sich ein gewisser Betrag ansammeln kann, der erst später beglichen wird.

Wenn sich alle Fahrschüler so verhalten würden wären die meisten Fahrschulen pleite. Sorry wenn das ein bißchen hart klingt aber daran können Existenzen hängen und Arbeitsplätze hängen.

LG

» Teyla » Beiträge: 46 » Talkpoints: 20,28 »


Danke für eure vielen Antworten. Erstmal will ich eins klarstellen, ich zahle meine raten pünktlich ab, aber ich wollte eben wissen, ob das stimmt, was mir mein Bekannter gesagt hat. Ich habe auch vor den Restbetrag noch abzuzahlen, immerhin habe ich ja die leistungen meiner fahrschule in Anspruch genommen und muss dies somit auch zahlen, dass ist selbstverständlich.

Nein, als ich meine Prüfung bestanden habe, habe ich keine Duplikate von irgendwelchen Schreiben bekommen. Mein Fahrlehrer behält ja nicht den FS ein, den hat der Prüfer garnicht erst mitgebracht, er behält lediglich das Schreiben ein, mit dem ich mir dann meinen FS von der Führerscheinstelle holen kann. Und dieses Schreiben bekomme ich erst, wenn alles bezahlt ist :(

» _Anja88_ » Beiträge: 8 » Talkpoints: 3,32 »


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