3 jähriger bekommt Vollstreckungsbescheid

vom 08.09.2008, 07:57 Uhr

Habe vorhin im Fernsehen gehört, dass ein dreijähriger einen Vollstreckungsbescheid über 60,65 Euro bekommen hat weil das Amt wohl zu viele Bezüge gezahlt hat. Natürlich kann man sein Spielzeug nicht pfänden eben nur die Mutter belangen. Auf die Nachfrage beim Amt kam die Antwort, dass es schon mal sein kann, dass der Beamte nicht auf das Geburtsdatum geguckt hat sondern nur, wem die Bezüge zu standen und die waren für den 3 jährigen. Sie soll sich nun mit dem Amt in Verbindung setzen um zu klären wie gezahlt werden soll, wahrscheinlich wird es mit den laufenden Bezügen verrechnet ansonsten wenn sich die Mutter nicht meldet wird gepfändet auf den Namen des Jungen.

Also dass sie zu viel bekommen hat und zurück zahlen muss ist klar und sehe ich auch vollkommen ein. Aber wie kann man so schusselig sein und einem 3 jährigen einen Vollstreckungsbeschluss schicken? Manchmal fragt man sich ernsthaft wo manche Leute mit ihren Gedanken sind.

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» stance » Beiträge: 1775 » Talkpoints: -0,31 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Ich denke mal, dass der entsprechende Bearbeiter so in seine Arbeit vertieft war, dass er gar nicht mehr auf das Geburtsdatum geschaut hat, das vielleicht auch gar nicht so offensichtlich war, dass der den Bescheid auf den Weg gebracht hat. Für mich durchaus verständlich, da diese Menschen auch ihre Routine haben und es eher ungewöhnlich ist, dass so junge Menschen mit derartigen Bescheiden konfrontiert werden.

Mir ist es in einer chirurgischen Praxis auch einmal passiert, dass mein damals 11 Monate alter Sohn mit Herr ... aufgerufen wurde und die Schwestern sich wortreich dafür entschuldigen wollten. Aber das kam eben auch vor, weil sie so sehr in ihrer Routine steckten.

Sicher ist dieser Vorfall eher unangenehm, aber was kann denn dem Kind schlimmstenfalls passieren?

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Man kann sich teilweise nur wundern was hier im Land abgeht. Ein 3-Jähriger bekommt einen Vollstreckungsbescheid. Aber es sind ja zum Glück meist nur kleine Pannen, die ja auch oft ganz witzig enden.

Vielleicht hat das jemand mitbekommen, als vor ein paar Jahren die GEZ eine Rechnung an einen Hund geschickt hat. Das Beste war daran aber noch, dass selbst nach dem entdecken des Fehlers, die Rechnung nicht zurückgenommen wurde.

Bin ja mal gespannt wie es in diesem Fall aussieht, vielleicht erfährst man's ja irgendwie. Aber wie JotJot auch gesagt hat, denke ich auch, dass das was mit der Routine zu tun hat, die man in solchen Jobs nunmal schnell hat. Da kann man doch glatt froh sein, dass es nur um so kleine Dinge geht, nicht wie in den USA (zum Beispiel) wo versehentlich falschen Patienten das Bein amputiert wird oder zwar dem richtigen Patienten, aber das Bein auf der falschen Seite etc. Da kann man sich teilweise echt nur noch wunder, was da so alles abgeht.

Aber mal schauen, der Fehler jetzt hier mit dem Vollstreckungsbescheid hat aber auch ein wenig lustiges.

» djatruelegend » Beiträge: 38 » Talkpoints: 0,17 »



Jedem kann doch mal ein Fehler passieren, oder? Kein Mensch ist perfekt. Vielleicht hatte er gerade Probleme oder Stress und hat deshalb nicht so darauf geachtet. Natürlich ist es ganz schön blöd einem 3 Jährigen einen Vollstreckungsbeschluss zu schicken, aber jedem unterläuft mal ein Fehler.

Also ich sehe nicht so wirklich ein Warum die Mutter jetzt für den Fehler eines unaufmerksamen Beamten zahlen muss. Der Betrag sollte lieber dem Beamten vom Lohn abgezogen werden, es war ja schließlich sein Fehler.

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» sasa15 » Beiträge: 139 » Talkpoints: -0,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Ja, das habe ich eben auch gesehen. Nur so ganz unnötig war das gar nicht. Der Arge Mitarbeiter sagte ja das bei der Übermittlung der Daten nicht unbedingt auf der Geburtsdatum geschaut wird. Kann passieren. Man muss ja auch die Abläufe verstehen. Da schreib die Arge dem Hauptzollamt das der Herr X.Y. 60 Euro zu viel bekommen hat. Und diese einzufordern seien. Richtig so, oder nicht. Ok, vllt. hätte man auf das Alter schauen sollen. Aber kann passieren, es geht ja darum das der Leistungsempfänger X.Y. zu viel bekommen hat.

Eigentlich hab ich mich über diesen Beitrag sehr geärgert, weil mich die Mutter so aufgeregt hat. Erst mal dem Sohn zu sagen er soll schon mal seine Spielsachen aussortieren. So ein Unsinn. Das Kind war ja noch klein, also kann man sagen das die Mutter zu viel Geld bekommen hat für ihren Sohn. Und nu muss sie das halt zurück zahlen. Vollkommen richtig so.

Aber was soll das den? Der zu viel bezahlte Betrag wurde ihr doch vor dem Mahnbescheid von der Arge mitgeteilt. Nicht drauf reagiert. Wie das so oft bei Rechnungen und Arge Empfänger ist. Ab in die Schublade. Die hätte nur mal da anrufen müssen. Dann würden ihr einfach 6 Monate lang 10 Euro weniger ausgezahlt werden am ersten und gut. Aber nö, nicht drum kümmern und dann sogar noch dem Kind zu sagen die Arge will dein Spielzeug pfänden. Unglaublich fand ich diese Mutter, echt.

» Jokopi » Beiträge: 144 » Talkpoints: 0,16 » Auszeichnung für 100 Beiträge


sasa15 hat geschrieben:Also ich sehe nicht so wirklich ein Warum die Mutter jetzt für den Fehler eines unaufmerksamen Beamten zahlen muss. Der Betrag sollte lieber dem Beamten vom Lohn abgezogen werden, es war ja schließlich sein Fehler.

Der Fehler bestand aber doch nicht in der Forderung an sich, sondern nur in der Adressierung der Forderung! Die mutter hat (zur Versorgung des 3-jährigen Sohns) 60 Euro zu viel bekommen, was ein Fehler gewesen sein kann oder auch unter falschen Angaben berechnet worden sein kann, das geht hier nicht hervor. Jedenfalls wurde die Rückforderung des Geldes an den Sohn adressiert statt an die Mutter und deswegen soll der Beamte das Geld zurückzahlen, welches die Mutter zu viel bekommen hat? Verquere Denkweise.

Dass der 3-Jährige den Bescheid bekommen hat ist ja ein "lustiger" Zufall, aber kann eben mal passieren. Da würde ich persönlich kein großes Aufhebens drum machen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Es wäre vielleicht lustiger, wenn man nicht wüsste, das es in anderen, weniger offensichtlichen Fällen auf mal ganz gerne zu "kleinen" Fehlern kommt, einfach weil jemand seinen Job nicht richtig gemacht hat. Was ja auch nicht so tragisch wäre, wenn es nicht diese "Wir haben immer Recht!" Mentalität dann geben würde, die dazu führt das ein anderer den fehler macht, du nicht aber ausbügeln darfst.

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» Nephele » Beiträge: 1047 » Talkpoints: 2,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das ist doch mal wieder der Beweis dafür, wie unpersönlich so ein Bürojob ist. Ich will jetzt hier niemanden angreifen, um Gottes Willen NEIN! Aber es ist schon unglaublich, wie man solch einen wichtigen Faktor einfach übersehen kann. Der Bearbeiter sieht ein Minus auf einem Konto, entdeckt den dazugehörigen Namen und schickt sofort einen Brief. Ich kann nicht verstehen, dass bei diesem Vorgang ein Geburtsjahr tatsächlich nicht auffällt. Zumal da ja eine 2 davor ist. Bei den gegenwärtigen Erwachsenen ist immerhin noch die 1 davor (mindestens 1990). Eine 2005 müsste da doch ins Auge fallen. Echt sehr lustig.

Dieser Vorfall könnte aber auch ein Beweis dafür sein, dass es einfach viel zu wenig besetzte Arbeitsplätze in Deutschland gibt. Es kann ja auch sein, dass der betroffene Sachbearbeiter einfach überarbeitet ist. In dem Fall hat er dann zu viel Arbeit, schaut nicht mehr genau hin und dann passiert so etwas. Bei dem Adressaten stößt man dann selbstverständlich auf vollkommene Ratlosigkeit. Zurecht, wie ich finde.

Hoffentlich bleibt dies ein Einzelfall. Wäre ja schlimm, wenn unsere kleinen Kinder nun schon Bußgeldbescheide bekommen.

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» SunflowerJule » Beiträge: 126 » Talkpoints: -1,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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