Kann man dem BAB Rechner der Arge trauen?
Habe gerade mir gerade den BAB Zuschuss laut dem Arge Rechner ausrechnen lassen. Laut dem Rechner kann ich nun ausziehen und habe trotzdem genug zum Leben.
Da man ja bei dem Antrag einen Mietvertrag, den ich natürlich nicht habe, vorlegen muss, würde ich gerne wissen, ob man diesem Rechner trauen kann.
Kann man auch einen Allgemeinen Antrag stellen, um ausrechnen zu lassen, ob man bei xxx Miete einen Anspruch auf BAB hat?
Ich habe den Rechner zur Berufsausbildungsbeihilfe gerade mal ausprobiert und finde diesen schon sehr umfangreich und langwierig in seiner ganzen Handhabung. Dieser Rechner prüft ja nur grob, ob überhaupt ein Anspruch auf BAB besteht und von daher kann man der Berechnung schon trauen. Einen Mietvertrag fragt der Rechner jedenfalls nicht ab, wüsste auch gar nicht für was dieser relevant sein sollte. Man trägt lediglich die monatlichen Aufwendungen für Miete oder dergleichen ein.
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