Vermieter in der Wohnung
Ich bin total geschockt. Normal arbeite ich bis 15 Uhr und heute konnte ich bereits um 11 Uhr nach hause gehen und als ich in meine Wohnung komme, steht auf einmal der Vermieter in meinem Wohnzimmer und wühlt in meinem Schrank rum. Ich wusste gar nicht mehr wie ich reagieren soll, so geschockt war ich. Er ging einfach an mir vorbei und sagte kein Wort und ging.
Jetzt habe ich das Schloss der Tür sofort ausgetauscht, wobei ich weiß, dass dies noch Ärger geben wird, denn laut Mietvertrag will der Vermieter einen Schlüsse für jede Wohnung im Haus, da jeder Mieter eine Gasetagenheizung hat und er für den Notfall einen Zugang zur Wohnung haben will. Bisher sah ich das auch nicht als Problem an.
Kann mich der Vermieter zwingen ihm noch einmal einen Schlüssel zu geben? Nach dem Vorfall heute traue ich ihm nicht mehr.
Meiner Meinung nach hat der gute Mann zumindest Hausfriedensbruch begangen, das solltest Du ihm auch sagen und auch mit einer Anzeige drohen.
Die Sache mit dem Schlüssel läßt sich lösen, indem Du den Schlüssel bei einer Person Deines Vertrauens hinterlegst und dem netten Vermieter die Tel.-Nr. der Person mitteilst.
Hallo!
Ich hätte den Typen sofort angezeigt wegen Hausfriedensbruch. Das kann ja wohl nicht wahr sein. Auch wenn im Mietvertrag steht, dass er einen Schlüssel hat, braucht ihr euch das nciht gefallen lassen. Mit diesem Akt hat er sich das verspielt. Schloss autauschen, den Vermieter anzeigen und fertig.
Ich befürchte nur, dass du keinen Zeugen hast, oder? Ich glaube, wenn ich hier in der Wohnung meinen Vermieter antreffen würde, wenn ich nach Hause komme und er auch noch in meinen Schränken wühlt, würde ich erst mal meine Tür von innen abschliessen und die Polizei sofort anrufen .
Meine Vermieter waren auch ständig in meiner Wohnung als mein Mietvertrag lief. Allerdings war ich da noch am renovieren. Da gabs dann riesen Gemecker, weil ihnen meine Renovierung nicht passte.
Als ich hier dann endlich einzog, habe ich auch das Schloss austauschen lassen. Zu meinen Vermietern sagte ich was, von wegen Versicherung. Was zumindest zum Teil der Wahrheit entsprach. Einen Schlüssel haben sie dann nie wieder bekommen und auch nie wieder danach gefragt. Ich hatte mich damals aber auch kundig gemacht, das ist nicht ganz rechtens, das Vermieter einen Wohnungsschlüssel einbehalten. Allerdings dürfen sie nach Voranmeldung eine Wohnungsbesichtigung machen. Ich glaube, laut einem Gerichtsurteil ist eine angemessene Zeit der Voranmeldung 24 Stunden.
Meine Vermieter haben bis heute keinen Schlüssel. Vorletztes Jahr war ich länger nicht da. Das wussten sie auch. Da wollten sie auch einen Schlüssel. Da habe ich gesagt, das meine Mutter einen hat. Zwischenzeitlich ist nun meine Mutter verstorben. Einen Schlüssel zu meiner Wohnung hat niemand. Ich war letztes Jahr länger im Krankenhaus. Als fest stand, das es länger dauert, habe ich meinen Vermietern die Telefonnnummer der Station gegeben. Mein Herr Vermieter meinte dann auch, ob jemand einen Schlüssel hat. Da sagte ich wahrheitsgemäss nein. Das ginge aber nicht. Da habe ich ihm gesagt, das mein Vater erst spät Abends heimkommt und ich schneller im Haus sei, wenn was ist. Ich konnte das Krankenhaus an sich jederzeit verlassen.
Ich bin der Meinung, wenn wirklich Gefahr in Verzug ist oder so, dann sollen sie halt die Tür aufbrechen lassen. Für die Kosten komme ich gerne auf. Ist mir lieber, als wenn ich ständig das ungute Gefühl hätte, das sie in meiner Abwesenheit in meiner Wohnung waren.
Also, dass dein Vermieter in deiner Wohnung war, dort irgendetwas gesucht hat und ohne Erklärung gegangen ist finde ich so schokierend, dass ich wohl als allererstes zur Polizei gegangen wäre und Anzeige erstattet hätte.
Denn das ist wirklich ein no-go. Das verstößt schließlich gegen die Grundrechte.
Natürlich macht soetwas nicht besonders viel Stimmung im Haus und auch gegenüber dem Vermieter. Und gewiss wird er versuchen, wenn man ihn anzeigt, dich irgendwie aus dem Haus zu kriegen.
Aber ganz ehrlich, in einem Haus leben, wo der Vermieter einfach in deinen Wohnung kommt und irgendetwas durchwühlt, würde ich nicht gerne leben wollen. Ich weiß zwar nicht wie erfolgsversprechend eine Anzeige wäre aber meiner Ansicht nach ist das der bessere Weg.
Vor allem: was um alles in der Welt wollte der Vermieter an deinem Schrank? In die Wohnung gehen, ok, ist nicht in Ordnung und er daf das auch gar nicht. Aber was hatte der an dem Schrank zu suchen? Das geht ja echt mal gar nicht.
Ob ich den Vermieter allerdings anzeigen würde weiß ich nicht. Ich gehe davon aus, dass du in der Wohnung wohnen bleiben möchtest? Eine Anzeige würde den Vermieter vielleicht dazu bringen, dich soweit zu terrorisieren dass du nachher ausziehen musst oder sowas. Ich an deiner Stelle würde mich an den Mieterschutzbund wenden und fragen wie du am Besten vorgehen kannst. Oder einen Anwalt, der Ahnung in Sachen Mietrecht hat.
Hallöchen,
also eine Wohnungsbesichtigung mit Ansage ist ja vollkomment legitim, aber das er einfach rein geht und dann auch noch so dreist ist einfach die Schränke zu durchstöbern (nach Gott weiß was) geht eindeutig zu weit!
Das mit dem Schloss austauschen, hätte ich auch gemacht. Schlüssel würde ich ihm keinen mehr geben! Sondern einer Person meines Vertrauens!
An deiner Stelle würde ich mich erstmal mit meinem Anwalt in Verbindung setzen und mit ihm über die Sachlage reden! Wenn er keine Ahnung vom Mietrecht haben sollte, dann eben mit einem anderen Anwalt der sich da auskennt! Den eine Anzeige bringt dir eher mehr ärger als du möchtest. Aber es ist auch klar, das er dich aufgrund dieser Anzeige nicht einfach aus der Wohnung klagen kann! Falls du doch eine machen möchtest
Gruß
LucaToni
Hallo Hundekeks!
Das Verhalten deines Vermieters ist eine absolute Frechheit. Ich würde mich an deiner Stelle sofort bei einem Anwalt über meine Rechte in einer solchen Lage beraten lassen.
Um so einer Situation vorzubeugen, habe ich sofort nach Einzug in meine erste eigene Wohnung das Schloss ausgetauscht. Bisher hat sich meine Vermierin nicht darüber beschwert, obwohl ich bereits seit drei Jahren dort wohne. Auch für meine neue Wohnung, in die ich demnächst mit meinem Freund zehen werde, habe ich bereits ein neues Haustürschloss gekauft. Sollte man sich im Ernstfall mit Gewalt Zugang zu meiner Wohnung verschaffen müssen, würde ich natürlich die entstandenen Kosten selbst tragen.
Das ist mal ja meine pure Frechheit. Was um Gottes Willen suchte er denn in einem deiner Schränke ?! Hast du vielleicht eine Vermutung ?!
Und dann auch noch so frech und einfach an einem vorbei gehen zurück in seine Wohnung und nichts dazu sagen. Wow. Ich hätte sofort die Polizei gerufen und eine Anzeige erstattet gegen den Vermieter, denn es kann keinesfalls sein, das er einfach unerlaubt in deine Wohnung geht und dazu noch deine Schränke durchwühlt.
Also irgendwo hört es auf. Er hätte sich diesbezüglich bei dir melden können, bzw. klingeln und fragen können, anstatt selbst zu suchen und auch noch in die Wohnung zu gehen, während du nicht da bist.
Hast es genau richtig gemacht, mit dem Schloss auswechseln, denn man weiß nie, ob dies das erste Mal gewesen war oder ob noch etwas folgt. Leider gibt es solche Vermieter, die meinen, noch einen Schlüssel für den Notfall haben zu müssen und letztendlich dann heimlich in die Wohnung gehen um ihre Neugierde zu befriedigen, so wie deiner.
Wir haben so ein ähnliches Problem : Man kann unsere Haustüre nicht abschließen zu unserer Wohnung und jemand kommen lassen tut sie auch nicht, sodass sie nicht abgeschlossen ist. Zum Glück wohnen wir nicht mehr lange dort, sodass wir uns dieses Theater nicht mehr geben müssen.
Rechtlich gesehen darf sich ein Vermieter nicht einfach so Zutritt in die Wohnung seiner Mieter verschaffen, außer es ist Gefahr in Verzug. Aber dazu gehört es definitiv nicht, die Schränke durchzuforsten oder dergleichen. Der Vermieter hat sich also strafbar gemacht, sodass in der Tat eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten gewesen wäre, aber auch sich Rat suchend beim Mietverein oder aber beim Anwalt zu melden gewesen wäre. So geht es ja nicht, und der Vermieter hätte sich eben nach Anmeldung in der Wohnung und in Deinem Beisein blicken lassen dürfen.
Ich habe es hier auch mal erlebt, dass unser Vermieter gesagt hat, er musste in die Wohnung hinein, da es sonst hinein geregnet hätte. Er hatte mehrfach versucht, jemanden von uns zu erreichen, was aber nicht geklappt hätte und so musste er dann eben kurz ins Badezimmer gehen, um das Fenster zu schließen. Das hat er uns dann auch gleich mitgeteilt und seitdem achten wir auch darauf, dass wir selbst die Fenster schließen. Man kann sich nun natürlich auch darüber streiten, ob es so erlaubt ist, aber da unser Vermieter gleich auf uns zugekommen ist und es gesagt hat, war es okay. Alles andere hat er unberührt belassen und auch sonst keinen Blick in die Wohnung geworfen.
Dass Du das Schloss ausgetauscht hast, war schon richtig gewesen, er kann Dich meiner Ansicht aber nun nicht dazu zwingen, ihm einen entsprechenden Schlüssel auszuhändigen. Einen Ersatzschlüssel kannst Du besser bei einem vertrauenswürdigem Nachbarn unterbringen, oder wenn jemand aus Deiner Familie in der Nähe wohnt, das ginge natürlich auch. Für Notfälle solltest Du dem Vermieter die Handynummer geben, falls Du nicht zu Hause bist, aber mehr auch nicht. Dennoch muss ich ehrlich sagen, mir wäre es in einer solchen Situation einfach lieber, woanders zu wohnen und schnellstmöglich von dort auszuziehen. Das Vertrauensverhältnis ist ja schon zerstört, und wer weiß, ob sich der Vermieter nicht mithilfe von anderen Mitteln einfach so Zutritt verschafft!
Link dieser Seite https://www.talkteria.de/forum/topic-36865.html
Ähnliche Themen
Weitere interessante Themen
- Notebook von Plus 3150mal aufgerufen · 3 Antworten · Autor: Simone1987 · Letzter Beitrag von Entenhausen
Forum: Hardware
- Notebook von Plus
- Lohnen sich Asien Fonds? 4218mal aufgerufen · 4 Antworten · Autor: Balthasar · Letzter Beitrag von FinanzScout
Forum: Geldanlage
- Lohnen sich Asien Fonds?
- Überweisung rückgängig machen 5666mal aufgerufen · 5 Antworten · Autor: Player · Letzter Beitrag von Wibbeldribbel
Forum: Geld & Finanzen
- Überweisung rückgängig machen