Leistungen an die ARGE zurückzahlen
Ich habe 2007 sechs Monate lang Leistungen von der ARGE beziehen müssen. Nun wurde ich angeschrieben ich soll den Anteil des ARGE Bezugs der für meine Tochter errechnet wurde zurückzahlen. Begründet wird dies mit zwei Sparplänen die die Oma für das Kind abgeschlossen hat.
Ich bin weder verfügungsberechtigt noch weiß ich welche Beträge meine Mutter dort eingezahlt hat. Da ich mit meiner Mutter auch so gut wie keinen Kotakt hatte und habe und ich ja auch das Geld nicht hätte nutzen können, habe ich der ARGE damals nur meine Unterlagen vorgelegt.
Jetzt heißt es, meine Tochter muss Vermögen haben und ich hätte die Höhe nicht angegeben um mir Leistungen zu erschleichen. Wie kann ich gegen die Rückforderung vorgehen?
Du solltest am besten sofort mit einem Anwalt Kontakt aufnehmen, der Erfahrung im Bereich des Sozialrechts hat. Du könntest zwar auch ohne rechtlichen Beistand einen Widerspruch gegen diesen Bescheid einlegen. Allerdings ist die Frage, wie erfolgreich Du mit dieser Taktik bist. Gerade solche Fragen gehören aber in die Hand einer Person mit Erfahrung.
Ich bin der Meinung, das Sie kein Geld an die ARGE zurück zahlen müssen, denn ihr Kind hatte zum Bezugszeitpunkt von der ARGE bei Ihnen gelebt und nicht bei der Oma. Unabhängig davon, ob Sie davon wussten, das ihre Mutter für ihr Enkelkind Geld angespart hat oder nicht.
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