Schulverweis - was dagegen tun?

vom 04.09.2008, 03:19 Uhr

Person A ist 17 Jahre alt und auf dem Gymnasium. Nun gab es einige Vorfälle und der letzte der Person A angelastet wurde hat Person A das Genick gebrochen. Die Schulleitung hat Person A mitgeteilt, dass Person A von der Schule fliegt und es keinen Weg zurück gibt. Person As Noten sind durchweg gut, daran liegt es also nicht.

Person As Eltern wissen von der Geschichte noch nichts und Person A würde gerne eine Lösung haben bevor sie davon erfahren. Was kann man jetzt tun in der Situation? Muss Person A sich ans Schulamt wenden oder muss Person A sich bei anderen Schulen melden und nachfragen ob sie Person A aufnehmen würden? Person A möchte unter allen Umständen sein Abitur machen.

» ThrowTheJewDownTheWell » Beiträge: 1 » Talkpoints: 0,60 »



Moin,

der erste Schritt sollte der Weg zu den Eltern sein. Warum? Die Eltern werden schon wissen, welche Wege sie gehen müssen, damit der Vorfall geklärt wird. Wenn Person A unschuldig ist, was man unter Umständen beweisen kann, sollte der Vorfall so schnell wie nur möglich über die Eltern geklärt werden. Mir sind auch schon so einige Dinge passiert, wo ich nicht daran Schlud war. Ich habe mich an meine Eltern gewandt, sofort zur Schule und die Sachen wurden ausführlich geklärt und ich konnte weiterhin die Schule besuchen. Sollte aber die Schule nicht mit sich reden lassen, direkt an das Schulamt wenden, wenn aber auch gar nichts weiter hilft, an die Öffentlichkeit. Es kommt ganz darauf an, was vorgefallen ist und welche weitergehenden Konsequentzen folgen werden. Also sind die Eltern die von dir gefragte Lösung.

MfG
Anders

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» Anders » Beiträge: 608 » Talkpoints: 9,10 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo!

Ich verstehe nicht, warum die Eltern noch nichts wissen. Da Person erst 17 ist, muss ein etwaiger Schulverweis als erstes den Eltern mitgeteilt werden. Wenn das nicht passiert ist, ist das ein Formfehler der Schule.

Dann würde ich sagen, sollte Person A auf jeden Fall mit den Eltern sprechen. Bei einem Schulverweis muss eine Schulkonferenz stattgefunden haben, wo bei minderjährigen immer die eltern mit eingeladen werden und diese dann auch sich dazu äussern können.

Ich denke mal, dass schon was schwerwiegendes vorgefallen sein muss. Denn auf Indizien wird niemand von der Schule verwiesen und das auch noch ohne die eltern zu benachrichtigen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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