Unterhalt & Jobcenter

vom 03.09.2008, 11:10 Uhr

Hallo,

Ich habe eine dringende und wichtige Frage. Wie oben schon geschrieben geht es um Unterhalt, den mein Vater als ich noch Kind war also unter 18 Jahre war nicht regelmäßig gezahlt hat, dadurch entstanden Unterhaltsschulden in Höhe von ca. 360,00€.

Nun bin ich seid März 2007 beim Jobcenter gemeldet und erhalte monatlich 312,00€ (wegen Bedarfsgemeinschaft). Aber kein Unterhalt von meinem Vater. Ich habe ihn nun Anfang 07 angeschrieben zwecks den offnen Unterhaltszahlungen worrüber es auch einen Titel gibt die er doch bitte an mich zahle. Da mein Vater aber Arbeitslos ist haben wir uns auf eine Ratenzahlung geeinigt. Da er aber erst im Monat 05.08 angefangen hat zu zahlen, meinte nun das Jobcenter das wird als Einkommen angerechnet.

Wie bitte? Das sind doch Unterhaltsschulden die vor meinem 18Lebensjahr entstanden sind und die mir defenitiv zustehn (besser gesagt meiner Mama) jetzt soll ich dafür gerade stehn? Die Tante vom Jobcenter meinte das die Monatlich 72,00€ die ich erhalte als Einkommen für die Monate angerechnet werden, stimmt das? Und warum? Werde ich jetzt als Kind/Junge Frau dafür bestraft das mein Erzeuger nicht regelmäßig gezahlt hat? Ich habe gelesen das es einen Freibetrag gibt von 100,00€ zählt der in diesem Fall auch?

Für hilfreiche Antworten sage ich schonmal Danke.

Gruß

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hm, erstmal klingt deine Schilderung der Lage vernünftig. Es sind ja Zahlungen, die dein Vater eigentlich schon geleistet haben sollte, aber nicht konnte oder wollte, wie auch immer.

Aber genau deswegen wundert es mich, wieso du dieses Geld bekommst? Die Schulden hat dein Erzeuger damals bei deiner Mutter gemacht, und nicht wirklich bei dir. Deine Mutter musste dich nun ohne dieses Geld versorgen und hatte deswegen weniger Geld als sie häte "haben sollen". Entsprechend müsste er - meinem Verständnis nach - die Schulden auch an deine Mutter, und nicht an dich zurückzahlen.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Richtig! Da ich aber über 18Jahre bin läuft das über mein Konto. Denn bevor ich 18Jahre war lief das übers Jugendamt da ich bis zu meinem 18Lebensjahr kein Kontakt zu meinem Vater hatte und auch jetzt nur wegen dem Unterhalt, denn er hat uns öfters mal gedroht vorallem meiner Mutter mag sie nicht das er irgendwelche Daten von ihr hat. Ich zahle meiner Mutter jeden Monat das Geld was er mir überweist weil wie du schon sagst steht es meiner Mama zu und nicht mir. Aber da er die Adresse geschweige denn irgendwelche anderen Daten wie neuen Hinternamen und Co nicht wissen soll und darf haben wir das so geregelt das er das auf mein Konto zahlen soll. Und nun ja das mit dem Jobcenter.

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Ok, dass deine Mutter ihre Daten nicht an den Mann rausgeben möchte kann ich durchaus verstehen. Habt ihr denn da keine Möglichkeit, dem Jobcenter das alles so mitzuteilen wie es ist, damit dir das ganze nicht als Einkommen gerechnet wird?

Alternativ könnt ihr euch ja mal informieren welche Wege es gibt, die Zahlungen auf anderen Wegen zu deiner Mutter leiten zu lassen. Eventuell könnt ihr das Jugendamt, das damals für dich zuständig war, fragen ob es eine Lösung für solche Fälle parat habt. Ich kann mir sehr gut vorstellen, dass diese Situation so kein Einzelfall ist, das gibt es bestimmt desöfteren.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Mit dem Jugendamt hab ich leider schon durch. Leider habe ich noch nicht die Möglichkeit gehabt dazu Stellung zu beziehen denn das kann ich erst morgen nach der Arbeit machen. Dann werde ich zum Jobcenter gehen und denen das erklären. Denn sonst hat meine Mama zwar das Geld von meinem Erzeuger erhalten nur ich muss es dann zurück zahlen und das ist ja nicht Sinn und Zweck des ganzen.

Ich finds einfach nur mist das ich jetzt dafür verantwortlich gemacht werde das mein Erzeuger nicht regelmäßig zahlt. Aber unser Staat halt. Aber ich werde mir die Mühe machen und werde es bei Bedarf an die Öffentlichkeit bringen.

» Sissi1 » Beiträge: 518 » Talkpoints: 9,65 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallöchen,

wieso erstellt ihr nicht einfach bei einer "Internetbank" ein Konto, das deine Mutter für diese Zeit einrichtet, damit die Unterhaltszahlungen darauf gehen ?!

So kommt er doch immernoch nicht dahinter, wo sie wohnt etc. Heutzutage stehen doch dann im Feld der Bankname kein Ort mehr dabei, wo die Bank ihren Sitz hat, bzw. wo deine Mutter wohnt, sodass er auch nicht dahinter kommen kann, wo sie ist etc.

Dann hättest du nicht diesen Ärger und deine Mutter gleich ihr Geld und das Problem wäre gelöst.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Also ich weiß nicht wie hilfreich das ist aber, mein Sohn bekommt Unterhaltsvorschuß, ja nicht ich sondern mein Sohn den Unterhalt für die Kinder wird als Einkommen der Kinder berechnet und wurde mir zu Hartz4zeiten an das Geld meines Sohnes angerechnet.

Als ich nun BAB wegen Ausbildung beantragt habe, wurde mir mitgeteilt das der Unterhalt meines Sohnes zur Berechnung nicht viel zu sagen hat da dies Einkommen meines Sohnes ist.

Also kann ich dir aus Erfahrung nur sagen das Kindergeld genauso wie Unterhalt nicht den Eltern zugeschrieben wird, also nicht deiner Mutter, sondern den Kindern als Einkommen angerechnet wird. Dadurch hat nämlich mein Sohn auch ein Einkommen mit seinen 6Jahren von so und soviel Euro.

Klingt komisch ist aber scheinbar so. Also im ganzen klingt das leider so als wäre es rechtens das es als dein Einkommen berechnet wird.

Gruß Schalinna

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »



Vor 1,5 Jahren bekam ich ALG I und da wurde das Kindergeld und der Unterhalt für meinen Sohn "NICHT" dazugezählt. Habe eben extra nochmal in meinen Unterlagen geschaut.

Habe aber gesagt bekommen, das dies auch nicht den Kindern als "Einkommen" gezählt wird, sondern dies als Einkommen gar nicht mitgerechnet wird, denn es ist sozusagen kein "Einkommen". Wie soll man dies auch als Einkommen berechnen, wenn es sozusagen gar keines ist ?!

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


SybeX hat geschrieben:Vor 1,5 Jahren bekam ich ALG I und da wurde das Kindergeld und der Unterhalt für meinen Sohn "NICHT" dazugezählt. Habe eben extra nochmal in meinen Unterlagen geschaut.


Damit sagst du jetzt ja genau das gleiche wie Schalinna: Der Unterhalt wird nicht als Einkommen von dir gerechnet. Oder wolltest du etwas anderes damit ausdrücken?

"Einkommen" ist Unterhalt übrigens definitiv, die Frage ist nur wessen Einkommen es ist. Denn Unterhalt ist (sollte) ein regelmäßiger Geldeingang (sein). Es ist nur kein berufliches Einkommen weil man dafür nicht arbeitet.

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» Taline » Beiträge: 3594 » Talkpoints: 0,75 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ja nun gut aber mein Vater sollte auch Unterhalt für mich zahlen da ich zu wenig Einkommen in meiner Ausbildung habe und aber schon mit meinem Sohn natürlich alleine wohne. Und mein Vater sollte halt ziemlich hohen Unterhalt zahlen und dieser Unterhalt wäre mir bei der BAB Berechnung auch als Einkommen für mich angerechnet worden und ich hätte entsprechend weniger BAB bekommen also Untgerhalt ist schon Einkommen von einem selbst. wie das bei ALG1 ist weiß ich nicht aber ich habe bei HArtz4 und BAB die Erfahrung gemacht das es Einkommen des Kindes ist.

Will ja nichts falsches Behaupten sage ja nur das dies meine Erfahrung ist. Wenn man sich mal den Hartz4 Bescheid von jemandem anschaut der Unterhalt fürs kind bekommt wird man feststellen das der Unterhalt anstelle des Einkommens des Kindes steht.

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »


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