Gemeinsame Wohnung: Wer soll im Mietvertrag stehen?

vom 01.09.2008, 03:05 Uhr

Mein Freund und ich wollen endlich zusammen ziehen. Wir haben auch schon eine geeignete Wohnung gefunden und freuen uns riesig, dass wir den Zuspruch erhalten haben.

Jetzt steht aber noch die Frage im Raum, wer von uns den Mietvertrag unterschreiben soll? Wir beide oder nur einer von uns? Wenn ja, wer? Wir sind beide berufstätig und teilen uns die Kosten. Wie würde es denn im Falle einer Trennung aussehen, was wäre dann besser?

Ich will ja nicht an Trennung denken, aber man kann sich wohl nicht früh genug absichern, bei dem, was man so liest und hört. Wozu würdet ihr uns raten, wer soll unterschreiben? Wie habt ihr das gehandhabt?

» Susa » Beiträge: 69 » Talkpoints: -0,76 »



Hallöchen,

also als wir vor 2 Jahren in unsere erste gemeinsame Wohnung gezogen sind, haben wir uns beide in den Mietvertrag eintragen lassen und mussten somit auch beide unterschreiben, somit kann keiner den anderen einfach vor die Türe setzen.

Auch wenn man sich nicht vor hat zu trennen, sollte man auf soetwas unbedingt denken. Da mein Freund die komplette Miete monatlich überwies, bezahlte ich den kompletten Rest der Kosten (Lebensmittel, Strom, Kindergarten, Telefon usw.). So kamen wir beide auf fast denselben Beitrag. Mal mehr, mal weniger.

Auch die Maklerin wollte dies damals so und so haben wir es letzendlich auch eintragen lassen.

lieben Gruß,
SybeX

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» SybeX » Beiträge: 3896 » Talkpoints: 11,19 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


Ich habe mit meiner damaligen Freundin gemeinsam den Mietvertrag unterschrieben. So sind wir beide abgesichert gewesen, das der eine den anderen nicht im Streit der Wohnung verweisen könnte. Allerdings muss im Fall einer Trennung geregelt werden, wer die Wohnung behält. Ich habe mich getrennt, und meine Exfreundin behielt die Wohnung, und mein Name wurde vom Vermieter aus dem Mietvertrag raus genommen.
Thomas

» Schwalbenkoenig71 » Beiträge: 277 » Talkpoints: -3,62 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hi,

Also gemeinsam im Mietvertrag stehen hat vor und Nachteile.

Bei mir ist es zb. aktuell so mein Exfreund steht noch in meinem alten Mietvertrag somit konnte ich nicht alleine die Wohnung kündigen und mein Ex ist aber schon vor Jahren ausgezogen und hat leider keine Kontaktdaten hinterlassen das ist jetzt ein ernstes Problem für mich da ich mit meinem Mann nun in eine neue Wohnung gezogen bin und nicht einfach aus dem Mietvertrag komme.

Aber im Allgemeinen ist es natürlich besser zusammen drin zu stehen damit haben beide die selben Rechte und Pflichten.

gruß Schalinna

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »



Hallo zusammen,

viele Vermieter bestehen sogar darauf, dass beide in dem Mietvertrag festgehalten werden. Und es ist wirklich kein Problem, das nach einer Trennung zu klären. Denn der Part, der auszieht, schreibt einfach eine kurze Kündigung und überschreibt somit alle seine Rechte und Pflichten auf den in der Wohnung verbleibenden Part. So habe ich es damals mit meinem Ex auch gemacht, denn ich wollte ihm keine Kontaktdaten hinterlassen. Die Vermieter haben es akzeptiert und die Kündigung angenommen.

Es geht dabei, dass beide im Mietvertrag stehen, ja nicht immer nur darum, dass es eine gemeinsame Wohnung ist. Es geht dem Vermieter oft darum, dass zwei Menschen ihren Lebensmittelpunkt dorthin verlagern und damit Kosten verbunden sind. Die Miete wird ja nicht teurer, nur weil zwei Menschen dort wohnen, aber Wasser, Energiekosten und Müll müssen anders abgerechnet werden.

Zudem gibt es Nachbarn, die sich gerne daran stören, dass offiziell jemand alleine dort eingezogen ist, aber stäöndig fremde Wäsche z.B. dort aufgehängt und gewaschen wird. Oder dass ständig jemand da ist, auch wenn der oder die Mieter/In nicht zu Hause ist. Das wirkt auf andere (gerade ältere) Mietparteien im Haus manchmal befremdet.

Ich würde beide in den Mietvertrag aufnehmen, denn wie ich oben geschrieben habe, ist es bei einem eventuelle Auszug eines Partners nicht schwierig, diesen Mietvertrag komplett auf die verbleibende Person zu überschreiben.

Viel Glück in der neuen Wohnung, Susa
LG P-P

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge


P-P hat geschrieben:Hallo zusammen,

Denn der Part, der auszieht, schreibt einfach eine kurze Kündigung und überschreibt somit alle seine Rechte und Pflichten auf den in der Wohnung verbleibenden Part.

Viel Glück in der neuen Wohnung, Susa
LG P-P


Ja das geht aber nur wenn der Part die Kündigung auch schreibt bevor er von der Bildfläche verschwindet. weil wenn nicht wird anstrengend.

Trotzallem befürworte ich gemeinsame Mietverträge :-)

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» Schalinna » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,18 »


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