Unterschied Mord und Todschlag?
Hallo!
Für einen Laien ist das meines Erachtens schwer zu verstehen, wann jemand für einen Mord und wann jemand für einen Todschlag zu Verantwortung gezogen wird. So wie man es hier in diesem Thread ersehen kann Unbekannter spannt Stacheldraht
Ich dachte immer, wenn man ein Tötungsdelkit macht was nicht geplant ist, sondern aus dem Affekt heraus ist, dass es ein Todschlag ist und wenn man etwas plant und billigend in Kauf nimmt, dass jemand dabei ums Leben kommen kann, dass es dann Mord ist. Oder zumindest, wenn derjenige nicht stirbt, ein versuchter Mord.
Aber anscheinend stimmt meine Definition dann auch nicht so richtig, denn Subbotnik, der ja davon wirklich was versteht schreibt ja, dass es kein versuchter Mord ist in dem verlinkten Thread.
Kann jemand (vielleicht Subbotnik ) mal ein paar Beispiele für Todschlag/versuchten Todschlag oder Mord/Mordversuch, für einen Laien verständlich aufschreiben?
Der Unterschied scheint auch für die Fachleute nicht immer klar zu sein. Ich habe schon öfters in Berichten über Gerichtsverfahren gelesen, dass jemand zum Beispiel wegen Mordes angeklagt ist und die Verteidigung oder die Staatsanwaltschaft auf Totschlag plädiert. Wenn die Sache also von vorneherein klar wäre, wenn man die Mordmerkmale also einfach auf einer Liste abhaken könnte, würde es zu so was ja nicht kommen.
Ich (als völliger Laie), denke, dass das Problem zum Teil darin liegt, dass Mord zwar durch bestimmte Merkmale definiert ist, aber diese Begriffe selber (niedrige Beweggründe, heimtückisch, grausam ... ) müssen ja auch erst mal definiert werden und die Worte die zu dieser Definition benutzt werden können von verschiedenen Menschen wiederum verschieden verstanden werden. Aber das ist jetzt natürlich eher ein philosophischer als ein juristischer Erklärungsansatz.
Ich kann zwar auch nicht mit großartigem Rechtswissen punkten (warten wir auf unsere Juristen ), aber soweit ich das "aus dem Fernsehen" ( ) kenne müssen für einen Mord mehrere Mordmerkmale erfüllt werden, so wie Cloudy24 es auch schon erwähnt hat.
Diese Mordmerkmäle müssen aber ja nicht nur vom Täter selbst erfüllt worden, sondern auch vor Gericht bewiesen sein. Deswegen auch die möglichen Verurteilungen für Todschlag, obwohl Mord ursprünglich angeklagt wurde. Dann konnten dem Täter die ausreichenden Mordmerkmale nicht nachgewiesen werden (oder natürlich sie lagen schlichtweg nicht vor). Mordmerkmale sind zum Beispiel Habgier, was glaube ich zu den niederen Beweggründen zählt, besondere Grausamkeit wäre auch ein Mordmerkmal.
Eine Affekttat geschieht ja nicht zwangsläufig "blind vor Wut" oder so, denn wenn derjenige wirklich gar nicht mehr wüsste, was er tut, wäre er unter Umständen für den Moment unzurechnungsfähig bzw. nicht schuldfähig. Dann könnte es zu gar keiner Verurteilung kommen, obwohl die Tat geschehen ist. Eine Affekttat passiert "aus den Umständen heraus", also eine Frau gesteht ihrem Mann dass sie ihn betrogen hat woraufhin dieser so wütend wird das er sie mit der Vase erschlägt. Das wäre zwar im Affekt, trotzdem hätte der Mann in Kauf genommen seine Frau umzubringen indem er auf ihren Kopf schlägt. Das ist dann nicht unbedingt "nur" ein Todschlag sondern vielleicht auch ein Mord.
Damit ein Totschlag zum Mord wird muss eines der Mordkriterien erfüllt sein, dazu gehören Mordlust, die Befriedigung des Geschlechtstriebes, oder auch Habgier sowie sonstige niedrige Beweggründe.
Weiterhin zählt auch eine Tötung als Mord, wenn diese geschehen ist, um eine andere Straftat zu vertuschen oder erst zu ermöglichen. Genauer ist das hier nachzulesen.
Aber ich bin sicher, dass Subbotnik noch eine bessere und verständlichere Erklärung auf Lager hat, besonders, was die sonstigen niederen Beweggründe angeht.
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