Handy bezahlt aber nicht bekommen, was nun?

vom 20.08.2008, 18:32 Uhr

Hallo,

Mein bester Freund hat sich auf ebay, für 350€, ein nagelneues Nokia n95 mit 8gb ersteigert. So weit so gut. Er Überwies dass Geld sofort am nächsten Tag und berichtete mir superglücklich darüber, dass er sich ein neues Handy bestellt hat. Er wartete eine Woche auf das Gerät, doch es kam nichts. Also riet ich ihm dem Verkäufer eine E-Mail zu schreiben, was er dann auch am gleichen Tag noch tat. Doch noch 2 weiter Tage waren vergangen und mein freund hatte sein Handy immer noch nicht, außerdem hatte der Verkäufer auch nicht auf seine E-Mail geantwortet. Also schrieb er noch eine und noch eine und der Verkäufer antwortete auf keine der Mails. Langsam wurde mein Freund Stutzig und sagte zu mir dass er glaubt, dass er da wohl an einen Betrüger geraten war. Ich sagte ihm er sollte sich keinen Kopf machen und noch ein wenig auf das Päckchen warten, lange Lieferzeiten sind ja keine Seltenheit. Inzwischen sind 2 Wochen vergangen seitdem er das Handy ersteigert hat und inzwischen dürfte wohl klar sein dass er an einen Betrüger geraten ist.

Was kann er nun tun? Wie kann er an sein Handy kommen? Kann er vielleicht sein Geld irgendwie zurückkriegen?

Wäre echt nett wenn ihr mir weiterhelfen könntet.

Liebe Grüße
Sasa15

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» sasa15 » Beiträge: 139 » Talkpoints: -0,17 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo!

Mein Freund wollte mir auch mal ein Handy bei Ebay kaufen und ist genauso auf die Nase gefallen. Zwar hat er den Großteil des Geldes durch den Standard-Käuferschutz erstattet bekommen, aber dennoch war es eine sehr ärgerliche Erfahrung. Natürlich haben wir sofort Anzeige erstattet, doch nachdem der Fall nach Berlin gegeben wurde, wo der Wohnsitz des Verkäufers war, haben wir nie wieder etwas über den Fall gehört, obwohl es mittlerweile schon fast 2 Jahre zurückliegt.

Durch den Käuferschutz hat man die Möglichkeit einen Teilbetrag erstattet zu bekommen (Max. 200 € - 25 € Eigenanteil), doch um sein komplettes Geld oder die Ware zu erhalten, müsste man schon einen Anwalt einschalten. Dies wurde uns zumindest so von der Polizei mitgeteilt. Doch da wir fast die komplette Summe erstattet bekommen haben und keinen weiteren Stress wollten, haben wir auch keine weiteren Schritte mehr unternommen und die Sache so hingenommen.

Ich hätte so etwas Teures ohnehin niemals per Vorkasse gekauft, doch durch die Sache hat auch mein Freund dazugelernt. Aus Fehlern wird man halt schlau. :wink:

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo Sasa,

ich würde mich als erstes Mal bei Ebay melden, um das zu melden, dass ich das Handy nicht bekommen habe. Und dann versuchen, über den Käuferschutz etwas zu machen. Vielleicht läßt sich da etwas von dem Geld zurückholen, was ich aber nicht glaube.

Wir sind auch vor zwei Jahren mal einem Betrüger aufgesessen. Damals ging es auch um eine größere Summe Geld. Seither kaufe ich nichts mehr auf Vorkasse, schon gar nicht, wenn es sich um größere Summen handelt.

Ich wünsche euch viel Glück dabei, entweder das Handy zu bekommen oder wenigstens einen Teil des Geldes. Ebay wird da wirklich erstmal der erste Ansprechpartner sein.

LG P-P

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» P-P » Beiträge: 3246 » Talkpoints: 1,58 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Käuferschutz gibt es nur noch im Zusammenhang mit Paypal-Zahlung. Eine der netten Neuerungen um den Kunden das Hauseigene Zahlsystem aufzubrummen. Ebay etwas melden bringt gar nichts. Man bekommt nur fertige Bausätze als Antwort. Da die nur die Plattform bieten und mit den einzelnen Verträgen nichts zu tun haben, werden die sich nicht weiter einmischen.

Statt E-Mails zu schicken würde ich beim Verkäufer mal anrufen. Schau mal wie sein Profil aussieht vielleicht hat er einfach nur etwas Stress momentan. Sollte es schlecht aussehen alles (End-of-Auction-Email sowie Überweisungsträger) ausdrucken bzw einpacken und Anzeige gegen Kontoinhaber. Ganz wichtig falls dieser mit dem Accountinhaber nicht übereinstimmt. Immer Anzeige gegen den wo das Geld hingeflossen ist.

Sein Geld kann er nur zurück bekommen wenn entweder der Kontoinhaber der Rückbuchung zustimmt. Was einer der betuppern wollte wohl kaum machen würde. Viele glauben, dass man eine Überweisung einfach rückgängig machen kann. Das stimmt nicht. Es geht nur solang bis der Betrag beim Empfänger gutgeschrieben wurde. Ansonsten bleibt nur der Weg über Mahn- und anschließen Vollstreckungsbescheid. Die Anzeige allein bringt einem das Geld nicht zurück.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Mein Mann hatte das gleiche Problem im vergangenen Jahr. Er hat sich ein Handy ersteigert, natürlich sofort bezahlt und nichts kam an. Auf Nachfrage beim Verkäufer hiess es, das Handy wäre vor drei Tagen verschickt worden.

Gut, also hat er noch ein paar Tage gewartet, ob es ankam, aber nichts war. Dann haben wir bei Hermes angerufen, um zu kontrollieren, ob für uns eine Sendung unterwegs war, wie erwartet, wurde das verneint. Als nächstes haben wir das Ebay gemeldet und den Verkäufer erneut angeschrieben. Der hat dann keine Antwort mehr gegeben, also gingen die nächsten Schreiben an ihn über das Ebay Formular raus. Auch darauf hat er zunächst nicht reagiert, bis ich dann schriftlich angekündigt habe, dass ich ihm genau eine Woche Zeit gebe, um das Geld zurück zu überweisen, oder wir würden ihn wegen Betrugs anzeigen.

Da ging es dann, zwei Tage später war das Geld auf unserem Konto und Ruhe war. Manchmal reicht schon eine einfache Drohung mit der Polizei, doch bei wirklich hart gesottenen Betrügern wage ich auch das zu bezweifeln.

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» Zwieback » Beiträge: 722 » Talkpoints: 20,00 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Hallo,

das ist ja wirklich ärgerlich. Ich kann euch verstehen - mir ging es vor ein paar Jahren auch mal so. Habe bei eBay ebenfalls ein Handy gekauft und es ward nie gesehen. Bei mir war es dann so, dass sich andere betrogenen Käufer gemeldet haben und ich so erst erfahren habe was los ist. Sonst hätte ich noch ne Woche gewartet, und mich dann erst bei eBay gemeldet.

Ich würde deinem Freund raten, mal bei anderen Käufern nachzufragen, ob die ihre Ware bekommen haben. Man kann das ja vielleicht - bin mir nicht sicher - über die Anzeige von anderen Auktionen z.B. im Bewertungsprofil - nachschauen.

Da eBay jetzt aber ab und an die Käufernamen verschlüsselt mit so Sternchen - weiß nicht ob das nur bei laufenden Auktionen so ist - kann es schwieriger sein als früher. Aber ich würde es mal so probieren. Ansonsten lest euch in das Käuferschutzprogramm und Vorgehen ein. Denn es müssen bestimmte Schritte erfüllt werden, z.B. Mahnung per eMail nach einer gewissen Frist, damit der Käuferschutz in Kraft tritt.

Wenn es jetzt echt so ist, dass nur noch Paypal Zahlungen geschützt sind, dann wäre das ja wirklich unverschämt. Ich weiß davon zwar noch nichts, aber ich bin auch nicht mehr so aktiv bei eBay. Das wäre ja wirklich ärgerlich!

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» Candiriel » Beiträge: 25 » Talkpoints: 0,20 »


Hallo,

da es noch gar nicht so lange her ist wo mir das gleiche bei ebay mit meinem Nokia N95 passiert ist, habe ich hier mal ein paar Ratschläge für dich bzw. deinen Freund.

Als erstes sollte du den Fall bei ebay melden. Anschliesend dir bei ebay, telefonisch, die Adresse des Verkäufers per E-Mail zusenden lassen. Nun musst du dem Verkäufer per Einschreiben (am besten mit Rückschein) eine Frist setzen das er dir das Handy zusendet bzw. das Geld auf dein Konto überweist.

In dem Brief sollte auf jeden fall ein korrektes Datum stehen das so ca. 10-14 Tage in der Zukunft steht. Angaben wie "binnen 14 Tage" oder so ähnlich sind unzulässig. Diese Frist ist wichtig für die gerichtliche Grundlage des Mahnbescheids. Sollte nach Ablauf der Frist nicht passiert sein, so bleibt dir nichts anderes übrig außer einen Mahnbescheid beim Amtsgericht einzureichen. Dafür musst du dir ein Formular im Zeitschriftenladen holen und dies ausfüllen. Beim Amtsgericht wird da auch geholfen, oder du liest dir die Rückseite durch, da steht auch einiges dazu. Die Kosten für den Mahnbescheid, deine Auslagen usw. kannst du der Gesamtforderung hinzufügen. Auf jeden Fall solltest du dir alle Quittungen aufheben die sind wichtig.

Dann musst du warten und wenn der Gegner Widerspruch einlegt kann es sein das das ganze vors Zivilgericht geht, aber nur wenn du das beantragst. Sollte kein Widerspruch kommen kannst du nach ca 1 Monat den Gerichtsvollzieher beauftragen. Dafür bekommst du vom Amtsgericht nach Ablauf der Frist ein Schreiben dafür zugeschickt.

Für den Grichtsvollzieher werden so ca. 35 Euro fällig und wenn er diese hat dann versucht er dir dein Geld zurück zu holen. Weitere Informationen zum Thema kannst du auch hier finden: Klick.

Du bzw. dein Feund kann für die ganze Angelegenheit auch einen Rechtsanwalt beauftragen der sich um den ganzen Rest kümmert. Aber ob sich das für so einen kleinen Betrag auch lohnt bezweifele ich.


PS: Auf jeden Fall solltest Du/Dein Freund alle Unterlagen von ebay und was man sonst noch hat ausdrucken und gut aufbewahren.

» Abronisus » Beiträge: 102 » Talkpoints: -0,85 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Abronisus hat geschrieben:Als erstes sollte du den Fall bei ebay melden. Anschliesend dir bei ebay, telefonisch, die Adresse des Verkäufers per E-Mail zusenden lassen.
Nun musst du dem Verkäufer per Einschreiben (am besten mit Rückschein) eine Frist setzen das er dir das Handy zusendet bzw. das Geld auf dein Konto überweist.


Und wenn die Anschrift gar nicht stimmt? Wenn irgend ein ahnungsloser Bürger bzw dessen Daten für die Anmeldung benutzt wurden oder der Account gehackt ist? Bevor man einen Mahnbescheid abschickt sollte man schon sicher sein, dass die Anschrift die richtige ist UND das nicht nur irgendwas dazwischen gekommen ist. Ansonsten Fallen unnötige Kosten an, die man eventuell auch selber übernehmen muss.

Daher würd ich immer erst versuchen den Verkäufer anzurufen bzw erstmal überprüfen ob er auch unter der Anschrift gemeldet ist. Zur Not bekommt man die Auskunft gegen eine kleine Gebühr von der Meldestelle. Es kann so viel passieren weshalb man sich ein paar Tage nicht melden kann also nicht gleich harte Geschütze auffahren. Hat sich der Verdacht allerdings bestätigt und die Daten stimmen nicht, stellt man Anzeige gegen den Kontoinhaber. Die Beamten werden sich dann um die richtige Anschrift kümmern und mit der kann man dann den Mahnbescheid abschicken.

Sowas rennt einem nicht davon also alles ruhig angehen. @Candiriel hier kann man die neuen Spielregeln von Ebay bezüglich Käuferschutz nachlesen. Klick.

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» Sonty » Beiträge: 1997 » Talkpoints: 20,24 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hallo,

also so etwas würde ich ja grundsätzlich nicht bei eBay ersteigern. Wenn man es aber doch tut, sollte man dies nur tun, wenn es sich bei dem Versteigerer um einem Shop oder so handelt, wo man gleich an die Telefonnummer und Adresse heran kommen kann. Bevor man dann ersteigert, kann man ja ein kurzes Telefonat führen und ist immerhin etwas sicherer als einfach so ins Blaue zu kaufen. Ansonsten kann man bei der Bank eine Rückbuchung machen, aber ich glaube das geht nur einen gewissen Zeitraum. Generell sollte man sowieso erst bezahlen, wenn man wenigstens einmal Kontakt mit dem Versteigerer hatte.

Was immer sehr gut funktioniert ist mit einem Rechtsanwalt drohen. Davor fürchten sich viele, weil es im Ernstfall dann auch richtig übel für denjenigen werden kann. Einfach eine nette Mail formulieren und rechtliche Schritte ankündigen. Ob Ihr das dann macht ist ja nochmal eine andere Sache.

Es ist super schade, dass es immernoch bei eBay so viele schwarze Schafe gibt. Ich hatte bisher - toi toi toi *auf Holz klopf* - eigentlich immer Glück. Habe Geld und Ware bekommen, auch wenn ich schon zwei Mal mit einem Anwalt drohen musste (was aber zum Erfolg führte).

Liebe Grüße

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» SunflowerJule » Beiträge: 126 » Talkpoints: -1,47 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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