Zwangs Fortbildung nach Feierabend okay?

vom 15.08.2008, 07:14 Uhr

Hallo Zusammen,

weiß jemand von euch, ob ein Vorgesetzter seine Mitarbeiter tatsächlich zu einer Zwangsfortbildung schicken kann, die nach Feierabend stattfindet und zu der die Mitarbeiter eigentlich gar keine Lust haben?

Es geht hier um ein vier Mal für zwei Stunden stattfindendes Seminar, dass in den Abendstunden abgehalten wird. Kann man hierzu einfach verdonnert werden oder zumindest auf Freizeitausgleich bestehen?

Viele Grüße

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



So ganz sicher, weiß ich das nicht, würde die Frage aber grundsätzlich mal mit NEIN beantworten. Ob es jedoch für die Person XY empfehlenswert ist, sich zu weigern, würde ich bestreiten, zumal es sich vom Zeitaufwand ja sehr in Grenzen hält und Kosten wohl auch keine auf die Person zukommen (konnte ich Deinem Beitrag jedenfalls nicht entnehmen). Fortbildunggen zahlen sich immer aus, und in manchen Branchen (Arzt- und Zahnarzt) müssen fast alle Fortbildunggen in der Freizeit absolviert werden und selbst bezahlt werden.

Ich würde es mir sehr gut überlegen, ob ich meinem Arbeitgeber wegen den paar Stunden verärgere oder einfach in den sauren Apfel beißen würde.

» Pippilotta » Beiträge: 70 » Talkpoints: 0,17 »


Ich frag mich, was du überhaupt einem Arbeitgeber nutzen sollst?! Du hast noch nicht einmal so viel Interesse an deinem Beruf und an dem, auf das du dich spezialisiert hast, dass dir 4 Mal 2 Stunden Seminar (wofür andere Arbeitnehmern DANKBAR wären!) zu viel des Guten sind!? Meine Güte, ich frag mich wirklich wie man mit so einer Einstellung überhaupt das Recht bekommt, für irgendwen zu arbeiten.

Das sind 8 Stunden insgesamt, die du jetzt nicht von deiner freien Zeit opfern möchtest, sondern die du bezahlt haben willst. Das ist wirklich lächerlich. Ich kenne sehr viele Arbeitnehmer, die sogar übers Wochenende wegfahren und mit ihrer Firma komplette Wochenendseminare belegen und die sind dafür sogar dankbar, weil es sie ja auch immer weiterbringt.

» Sippschaft » Beiträge: 7575 » Talkpoints: 1,14 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Klar: der Zeitaufwand ist recht gering - dass habe ich der betreffenden Person auch gesagt. Mich hat in erster Linie interessiert, ob man zu Zwangsweiterbildungen gezwungen werden kann.

In Bezug auf die bei mir eingegangen Leidklage war es so, dass die Weiterbildung in einer Sache stattfinden sollte, welche die Person eigentlich schon recht gut kann. Und um dieses vorhandene Können zu verbessern hätte auch ein Üben am PC zu den Bürozeiten gereicht, da wäre kein extra Kurs notwendig gewesen.

» Fantasia2009 » Beiträge: 405 » Talkpoints: -0,53 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo Fantasia2009,

es mag sein, dass die betreffende Person schon gute Kenntnisse in der zu unterrichtenden Sache hat, aber auf diese Art erhält sie vermutlich eine Bescheinigung über die Teilnahme und mit dieser kann man auch immer beweisen, dass man die Fähigkeit hat. Das kann bei Bewerbungen oder dergleichen sehr nützlich sein.

Es gibt genug Leute, die nicht von ihrem Arbeitgeber auf Fortbildung geschickt werden, schon garnicht auf Firmenkosten. Das verhindert dann oft, dass sie nach einer Kündigung (aus welchen Gründen auch immer) eine neue Stelle finden, da sie nicht genügend spezialisiert sind, bzw. manche Anforderungen nicht erfüllen, die relativ leicht nachgeschult werden könnten.

Um auf deine Frage noch einmal zu antworten: Ich denke nicht, dass jemand gezwungen werden kann, aber es schadet, wie gesagt, nicht, sondern hat im Gegenteil nur Vorteile.

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» NeoUser » Beiträge: 311 » Talkpoints: 8,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Hallo Fantasia, ich denke, dass das man das gar nicht so genau beurteilen kann, ohne weitere Informationen, wie beispielsweise: wer trägt die Kosten. Aus diesem Grund kann es gut möglich sein, dass der Arbeitgeber tatsächlich den Arbeitnehmer tatsächlich zu einer Fortbildung zwingen kann, es kann aber auch sein, dass er in dem speziellen Fall genau das eben nicht kann. So das Arbeitsrecht.

Unabhängig vom Arbeitsrecht stellt sich natürlich die Frage, kann man sich das als Arbeitnehmer überhaupt leisten? Denn so eine Weigerung kann nun mal bedeuten, dass man auf der schwarzen Liste schnell ganz oben steht und als Einer der Ersten gehen muss, wenn mal wieder Flaute herrscht. Ja ich weiß, das geht sicher nicht unbedingt auf Grund dieser einen Weigerung, aber das wird sich der Chef sicher merken und wenn man nicht gerade unverzichtbar für's Unternehmen ist, kann das durchaus negative Konsequenzen haben. Sicher nicht schlimm, wenn man in der Firma eh unzufrieden war und auch schnell etwas Neues findet.

Sonst sollte man sich schon überlegen, ob man nicht an der Weiterbildung teilnimmt, auch wenn sie so überflüssig wie ein Kropf scheint. 8 Stunden sind ja auch kein so riesiger Zeitaufwand :wink:

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Ich weiß leider nicht genau, ob das rechtens ist, aber vom Gefühl her würde ich sagen, Nein. Es kann ja nicht sein, dass der Arbeitgeber jetzt schon die Freizeit seiner Angestellten verplant. Zumal man ja eventuell auch noch ein Leben außerhalb der Arbeit hat. Ich würde meutern, entweder während meiner regulären Arbeitszeiten oder gar nicht. Klar ist das heutzutage gewagt, aber wer hat denn bitte Lust und vorallem so viel Konzentration, sich nach einem 8 Stunden-Tag noch auf die Schulbank zu setzen?! Alles muss man sich auch nicht gefallen lasse, finde ich!

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» Jacqui_77 » Beiträge: 2718 » Talkpoints: 19,87 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Ob so eine Situation rechtens ist, kann ich dir leider auch nicht genau sagen. Allerdings kann ich mir dies kaum vorstellen, da ein Arbeitgeber kaum die Freizeit seiner Angestellten verplanen darf. Auch wenn es nur acht Stunden sind, sind es immerhin viermal zwei Stunden und je nach Anfahrt kann das schon mal ganz schön zeitaufwendig ein.

Ich würde versuchen mit meinem Arbeitgeber zu reden, dass ich definitiv nicht in meiner Freizeit eine Fortbildung machen kann und auch nicht möchte. Natürlich hast du später, bei einer eventuellen neuen Stelle etwas von dieser Erfahrung, allerdings hat dein jetziger Arbeitgeber doch auch etwas davon, sonst würde er dies schließlich nicht anordnen. Was sagen denn deine Kollegen dazu? Fügen sich alle oder sind alle gegen diese Fortbildung in der Freizeit? Sollten wirklich alle anderen nichts schlimmes daran sehen, weil sie wirklich kein Problem damit haben oder Angst vor möglichen Konsequenzen haben, würde ich wohl auch in den sauren Apfel beißen.

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» beere » Beiträge: 1325 » Talkpoints: 0,93 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Jacqui_77 hat geschrieben:sich nach einem 8 Stunden-Tag noch auf die Schulbank zu setzen

Und genau das ist ja hier vermutlich der entscheidende Faktor. Nachdem die Fortbildung definitiv im Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht und vom Arbeitgeber verlangt wird, sind natürlich auch die Arbeitszeitgesetze zu beachten. Und wenn hier dann absehbar - aber eben nicht zwingend - verlangt wird, u.U. die 10 Stunden Regelung am Tag zu durchbrechen (ohne das es eben begründet werden kann), dann kann der Arbeitnehmer nicht gezwungen werden.

Natürlich ist es immer besser, solche Punkte einvernehmlich zu klären. Daher sollte vorgeschlagen werden, dass die Schulung entweder zur Arbeitszeit stattfindet oder aber ein Termin gefunden wird, dem alle Zustimmen können (planbar) und die geleisteten Überzeiten ausgeglichen werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich verstehe eigentlich dein Problem nicht. Klar, kann dich der Arbeitgeber nicht zwingen, zur Fortbildung zu gehen, aber dann weißt du auch, dass du bald schon wieder auf der Suche nach einem neuen Arbeitgeber sein wirst. Und mit der Einstellung, die du zeigst, wirst du es schwer haben.

Als Mitarbeiter in einem Betrieb ist man Teil eines Großen und Ganzen. Man gehört sozusagen dazu. Daher hat man schon die moralische Verpflichtung, alles zu tun, um immer auf dem aktuellsten Kenntnisstand zu bleiben. Dein Arbeitgeber bietet dir nun die Möglichkeit, dies kostenlos zu tun. Vier mal zwei Stunden nach Feierabend ist nicht viel. Und am Ende bekommst du dafür wahrscheinlich noch eine Bescheinigung über deine Qualifikation.

Ich an deiner Stelle würde auf jeden Fall Interesse zeigen und an der Maßnahme teilnehmen. Das wirft dann ein gutes Licht auf dich und du sicherst dir vielleicht den Arbeitsplatz damit. Übrigens erfragen viele Unternehmen bei Einstellungsgesprächen die Bereitschaft, sich fortzubilden. Wenn du das am Anfang deiner beruflichen Laufbahn im Unternehmen angegeben haben solltest, so musst du jetzt sowieso an den Maßnahmen teilnehmen, weil du sonst am Anfang gelogen hättest.

» bigfoot11de » Beiträge: 575 » Talkpoints: 3,11 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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