Kasse hat Mutter Kind Kur abgelehnt - was dagegen tun?

vom 15.08.2008, 01:21 Uhr

Ich habe auf Anraten meines Hausarztes eine Mutter-Kind-Kur beantragt. Nun kam die Ablehnung von der Krankenkasse. Mein Hausarzt versteht das Ganze auch nicht und hat auch entsprechend bei der Krankenkasse angerufen, doch auch er konnte nichts bewirken. Die Krankenkasse lehnt mit der Begründung ab, dass noch nicht alle Möglichkeiten vor Ort ausgeschöpft wurden um meine Leiden zu lindern.

Doch genau hier liegt das Problem, denn ich habe ein kleines Kind und keine Betreuungsmöglichkeiten und kann deshalb nicht regelmäßig Anwendungen in Anspruch nehmen, genau deshalb beantragte ich ja die Mutter-Kind-Kur.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen, ich möchte noch einmal versuchen die Krankenkasse zu überzeugen, über Anregungen würde ich mich freuen.

» Karli » Beiträge: 16 » Talkpoints: 0,16 »



Ich würde auf jeden fall sofort Widerspruch einlegen und dann mit dem Arzt, vielleicht auch Facharzt Dein weiteres Vorgehen besprechen. Es schient fast üblich zu sein, zuerst einmal abzulehnen, es kann ja sein, dass die Versicherte darauf hin doch nicht die ihr zustehende Leistung in Anspruch nimmt. ;)

Oft genug endet ein Widerspruch, der vernünftig ausgeführt wird, dann doch mit einer Bewilligung. Ich drücke Dir die Daumen.

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» Karen 1 » Beiträge: 1344 » Talkpoints: 0,40 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Hi!
Grade erst gestern kam bei mir der Anruf meiner Krankenkasse, dass meine Mutter-Kind-Kur bewilligt wurde. Leider muss ich sie ersteinma verschieben, was bis zu einem halben Jahr möglich ist, weil ich dann 3 Wochen auf meine Arbeit und somit mein Geld verzichten muss (400-Euro-Job) und zudem noch 21 Tage lang den Eigenanteil von 15€ po Tag zahlen muss und das einfach nicht geht. Das sind über 600€ Verust in der Haushaltskasse.
Meine Kinderärztin hat mir damals dazu geraten, da es hier um diverse private Probleme ging, die auf die Psyche schlagen.

Bei mir hat der Arzt ausgefüllt, dass alle Möglichkeiten in meiner Region ausgeschöpft waren und das ich längere Gespräche mit ihnen geführt hätte (hab ich?). Vielleicht solltest du mit deinem Arzt nochmal besprechen, was die Möglichkeiten sind, die du in deiner Region machen kannst und solltest ihn dann fragen, ob er nicht ein Schreiben aufsetzen kann, in dem er der Krankenkasse erklärt, dass es dir nicht möglich ist, die Behandlungen immer wöchentlich zu machen, da du keine Kinderbetreuung und so nicht die Möglichkeit hast.

Mein Arzt hat der Kasse geschrieben, dass es eine Mutter-Kind-Kur sein muss, da ich nicht meine Tochter 3 Wochen in andere Hände gebe. Erst war nämlich nur von Kur die Rede, so ist es dann zur Mutter-Kind-Kur geworden.

» taja » Beiträge: 119 » Talkpoints: 0,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Hallo Karli!

Wie bereits von Karen beschrieben, solltest du unbedingt innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Ablehnung in schriftlicher Form Widerspruch bei der Krankenkasse einlegen. Die Krankenkassen sind dazu gezwungen, überall wo es möglich ist, Kosten zu sparen, vor allem bei den Leistungsausgaben. Aus diesem Grund wird zunächst im Großteil der Fälle abgelehnt - in der Hoffnung, dass der Versicherte sich mit dieser Entscheidung abfindet.

Wenn der behandelnde Arzt anschließend nochmal eine Stellungnahme schreibt, in der er die Notwendigkeit der Mutter-Kind-Kur erklärt, hast du eigentlich gute Chancen, dass die Leistung doch noch gewährt wird. Wichtig ist nur, die 14-tägige Widerspruchsfrist einzuhalten.

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hallo!

Ein Widerspruch ist immer gut und es kann durch den Widerspruch durchaus sein, dass die Kasse sich das anders überlegt, und die Gründe auch dann annimmt. Ich würde schnellstens einen Widerspruch einlegen. Keine Zeit verlieren

@taja!
Auch als 400 Euro Jobber hast du Urlaubsanspruch und wenn du in Kur fährst, dann hast du sogar Anspruch auf Lohnfortzahlung. Ein 400 Euro Jobber hat genau dieselben Ansprüche wie ein Teilzeit oder Vollzeitarbeiter. Nur wollen das die firmen meistens nicht einsehen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Hallo Karli,

du mußt auf jeden Fall Wiederspruch einlegen und das so schnell wie möglich. Ich war in diesem Jahr zur Mutter-Kind-Kur und zwar an der Ostsee. Allerdings habe ich meine Kur mit Unterstützung von der Caritas beantragt. Bei denen gibt es nämlich Angestellte die für Müttergenesung zuständig sind. Die haben mir sehr geholfen von der Antragstellung, beim Ausfüllen, bei der Suche nach einem geeignetem Kurort für mich und mein Kind und die haben den Antrag dann sogar abgeschickt, so das ich sogar noch die Porto-Kosten gespart habe. Es kam auch prompt eine Zusage meiner Krankenkasse zu Kuranfrage. Die Krankenkasse zahlt dir sogar die Reisekosten, egal ob du nun mit dem Zug fährst oder mit deinem privatem Pkw.

Vielleicht gibt es in deiner Nähe ein Caritas-Büro oder eins von der Diakonie, oder dem Deutschen Rotem Kreuz, diese Einrichtungen machen das nämlich auch, zumindest hier bei uns. Hol dir einfach dort Unterstützung bei dem Wiederspruch! Ich wünsch dir viel Erfolg und ich hoffe das deine Krankenkasse bald deinen Kurantrag genehmigt.

» Cinderella27 » Beiträge: 45 » Talkpoints: 23,04 »


2010 wurden insgesamt 31 % aller Mutter Kind Vorsorgekurmaßnahmen nach § 24 SGB V abgelehnt. Krankenkassen agieren trotz Pflichtleistung negativ.
Bitte geht unbedingt in den Widerspruch und lasst euch nicht von den Krankenkassen anraten, dass ihr zunächst ambulante Maßnahmen ergreifen sollt. Der Vorbehalt " ambulant vor stationär" gilt ausdrücklich nicht für Mutter Kind Kuren nach § 23 SGB V Abs 1.
Bitte stellt nicht alleine eine Mutter Kind Kur, sondern wendet euch an die Mütterkurhilfe oder eine andere Beratungsstelle
Die Adresse kann gegoogelt werden. :D

» mutterkindkur » Beiträge: 3 » Talkpoints: 0,75 »



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