Psychologische Gutachten bei Straftätern
Immer wieder hört man, dass Straftäter, speziell im Bereich von Morden oder Vergewaltigungen nach ein paar Jahren wieder frei kommen, weil Psychologen ein Gutachten geben, dass die Täter wieder völlig "normal " sind und wieder in die Gesellschaft integriert werden können. Aber immer wieder hört man auch , dass sehr viele dieser Straftäter wieder rückfällig werden.
Wie denkt ihr darüber? Ich denke, dass diese Gutachten oft sehr viel zu lasch ausgestellt werden. Ausserdem bin ich der Meinung, dass diese Psychologen, die so ein Gutachten erstellen einen Fehler gemacht haben und mit zur Rechenschaft gezogen werden sollten, wenn sie einen "kranken" Straftäter als gesund einstufen. Zumindest sollten sie die Aberkennung ihres Berufes bekommen. Denn es ist doch ein schwerwiegender Fehler, den sie gemacht haben und der sollte meines Erachtens auch bestraft werden.
Ist unser Gesetz da zu lasch? Oder findet ihr es ok, wie es läuft?
Diamante hat geschrieben: Aber immer wieder hört man auch , dass sehr viele dieser Straftäter wieder rückfällig werden.
Aha, was heißt denn sehr viele - soviele sind es prozentual gesehen gar nicht. Im internationalen Vergleich ist der deutsche Schnitt rekordverdächtig niedrig und vermeidbar ist es niemals. Würde mich mal brennend interessieren was denn das nun konkret in Zahlen heißt - da man soviel davon hört und ich sie ja auch kenne, kann ich hier bestimmt mit einer korrekten Antwort rechnen.
Diamante hat geschrieben: Wie denkt ihr darüber? Ich denke, dass diese Gutachten oft sehr viel zu lasch ausgestellt werden. Ausserdem bin ich der Meinung, dass diese Psychologen, die so ein Gutachten erstellen einen Fehler gemacht haben und mit zur Rechenschaft gezogen werden sollten, wenn sie einen "kranken" Straftäter als gesund einstufen. Zumindest sollten sie die Aberkennung ihres Berufes bekommen. Denn es ist doch ein schwerwiegender Fehler, den sie gemacht haben und der sollte meines Erachtens auch bestraft werden.
Ich sehe Du bist psychologischer Gutachter mit langjähriger Berufserfahrung... Mal im Ernst, was ist das denn für eine sinnlose Forderung. Seit wann sind Menschen perfekt und seit wann kann man zu 100 % in andere Menschen hineinsehen und diese 100 % korrekt einschätzen? Diese Forderung ist wirklich nicht durchdacht, sonst könnte man das in Zukunft von jedem verlangen der im Grunde seinen Job richtig erledigt hat - da kann ich in der Endkonsequenz auch verlangen, dass eine Kassiererin öffentlich an den Pranger gestellt wird und sofort entlassen wird wenn sie mir einmal falsch rausgibt. Achso, und natürlich lebenslang ein Berufsverbot bekommen, denn das kann ja nicht sein dass jemand der täglich Geld gegen Ware "wechseln" muss hier so ein Fehler passiert.
Nur um das noch verständlicher auszudrücken: Wenn Menschen Fehler in ihrem Beruf machen, die objektiv gesehen nicht vermeidbar sind (eben weil niemand jeden zu 100% durchschaut am Beispiel der Psychologen) so ist das kein Grund sie komplett als unfähig zu deklarieren. Zwar können hier Fehler besonders verhängnisvoll (im Gegensatz zum Wechselgeldbetrug oder wenn man im Internet Käse erzählt) sein aber diese sind menschlich, so blöd wie das klingt. Und mir persönlich ist auch noch kein perfekter Mensch begegnet, der nie einen Fehler gemacht hat. Dazu kommt der juristische Druck der auf einem Gutachten lastet: denn sollte dies im Ansatz anfechtbar sein bringt es auch nichts wenn der Psychologe sagt: "Nö, hab immernoch ein schlechtes Gefühl, lass den lieber drin!". Das Ding würde vor Gericht eiskalt durchfallen und ein Gutachten muss objektiv sein. Zudem steht in keinem Gutachten "Patient geheilt, alles prima!" sondern es werden positive Entwicklungen aufgezählt sowie Bedenken geäußert - letztendlich entscheidet der Richter was schwerer wiegt: die Bedenken oder die positiven Entwicklungen. Achso, hier müsste man den also folgerichtig mitentlassen, usw. Ist einfach Quatsch!
Diamante hat geschrieben:Ist unser Gesetz da zu lasch? Oder findet ihr es ok, wie es läuft?
Dazu sag ich gar nichts mehr, ich würde mich nur in Spott ergötzen, außer: Man sollte schon wissen wovon man redet...
Ich muss Subbotniks Beitrag dick unterstreichen, völlig korrekt was er/sie geschrieben hat.
Zuerst mal kann ich nur sagen, dass ich niemals den Beruf eines Gerichtspsychologen ausüben wollen würde und zwar unter anderem aus solchen Gründen, dass man für Dinge verantwortlich gemacht wird, für die man nichts kann. So hoch ist die Rate von Straftätern gar nicht, die aufgrund eines Psychologenfehlers wieder rückfällig werden.
Jeder Mensch kann sich täuschen, niemand ist davor sicher und selbstverständlich kann dies auch einem Psychologen passieren, auch wenn die Folgen teilweise natürlich dramatisch sind. In der Regel aber wird nicht nur ein Gutachten erstellt, sondern es geht eine jahrelange Therapie voran, die es dem Therapeuten durchaus ermöglicht einen Einblick in die Psyche des Straftäters zu bekommen. Allerdings kommt es natürlich vor, dass sehr gewiefte Verbrecher in der Lage sind, einen Therapeuten zu täuschen und sich somit fälschlicherweise ein positives Gutachten zu verschaffen. Das Problem liegt aber nicht an den laschen Gutachtern, sondern an den kranken Charakteren der Verbrecher.
Naja, wenn auch nur 5 Straftäter rückfällig werden, weil ein psychologisches Gutachten ihn auf freien Fuß bringt, sind das 5 Verbrechen zu viel. Deswegen frage ich mich, was so ein psychologisches Gutachten Wert ist. Klar ist das vielleicht gemessen an den Leuten, die nicht rückfällig werden niedrig. Aber es kann verhindert werden, wenn diese Leute ein Leben lang in psychiatrischen Kliniken bleiben.
Wenn ein Arzt einen Kunstfahler macht und damti ein Menschenleben gefährdet oder dadurch ein Mensch stirbt, dann muss der Arzt seine Aprobation ablegen oder ihm wird sie abgenommen. Macht ein Gerichtspsychologe einen derartigen Fehler und lässt einen Menschen frei, der dann tötet oder vergewaltigt, kann er morgen wieder ein Gutachten erstellen.
OK, ich bin kein Fachmann. aber auch als Laie macht man sich Gedanken über solche Verbrechen. Und meine Meinung ist einfach, dass ein Mensch, der mordet oder Kinder vergewaltigt, oder Frauen vergewaltigt ein kranker Mensch. Und ein Mensch, der für andre durch seine Krankheit eine Gefahr ist, muss eingesperrt bleiben.
Wieviele Kinder, Frauen und auch Männer sind schon durch Straftäter gezeichnet oder gestorben, weil ein psychologisches Gutachten ihn als "gesund" erklärt hat. Hätten diese Taten nicht verhindert werden können? Eine Frau, die vergewatigt wurde hätte man auch umbringen können. Denn diese Frau wird nie wieder glücklich werden., Ein Kind, dass sexuell missbraucht wurde und vergewaltigt wurde ist ein Wrack und wird das nie im Leben verarbeiten können.
Meiner Meinung nach darf man das Vermögen eines (Gerichts)Psychologen im Bezug auf die Beurteilung des Zustandes eines Straftäters nicht überschätzen. Frei nach dem Spruch "die Gedanken sind frei" und "in den kopf kann keiner hineinschauen" ist es denke ich sehr schwer zwischen schwarz und weiss zu unterscheiden.
Im Gegensatz zu einem Psychologen kann ein Arzt eine Krankheit an Symptomen mehr oder weniger genau erkennen oder auch direkt sehen was "kaputt" ist und dies dann versuchen nach seinem medizinischem Vermögen zu richten, wenn er dabei einen Fehler macht kann man das (auch oft im Nachhinein) erkennen und in den meisten Fällen klar entscheiden ob der Arzt hier fahrlässig beziehungsweise falsch oder richtig und mit bestem Gewissen gehandelt hat.
Bei der Psychologie ist es denke ich nicht so leicht, im Vergleich zur Humanmedizin basiert hier sehr viel noch auf Annahmen, Vermutungen und besonders Erfahrungen und es ist oft schwierig zu einer Wirkung oder Erscheinung eine klare Ursache zu finden und deswegen ist es auch für Psychologen sehr schwierig klar zu diagnostizieren wie es um den Patienten nun steht. Ein psychologisches Gutachten ist daher meiner Meinung nach immer nur eine Einschätzung wie es wahrscheinlich weiter geht und keine messerscharfe Aussage ob der Patient noch "krank" ist oder schon "gesund" denn auch zwischen diesen beiden Zuständen, falls man sie so überhaupt definierten kann, liegt sicherlich noch eine breite Grauzone.
Aus diesem Grunde haltre ich deine Forderung für ziemlich überzogen, denn ich unterstelle einfach mal jedem Psychologen, dass er nach bestem Wissen und Gewissen urteilt und wenn er dann eine Einschätzung trifft, die sich im Nachhinein als "falsch" rausstellt, dann sollte man dies weniger ihm anlasten sondern der Tatsache, dass es eben (im Moment noch) nicht geht solche Gutachten ohne jeden Zweifel und mit Sicherheit bis in alle Ewigkeit zu erstellen.
Klar, ist ein Psychologe auch nur ein Mensch. Aber warum dürfen denn so kranke Menschen, die andre Schaden durch so ein Gutachten überhaupt wieder die Möglichkeit bekommen weiter zu vergewaltigen und zu morden? Warum sagt das Gesetz nicht einfach "Um den unschuldigen Menschen zu schützen und dass nicht weiter Straftaten begangen werden von einem wirklich festgestellt kranken Menschen, dass er nicht mehr ohne stationäre Behandlung sein darf"? Warum bewkommen solche Straftäter wieder die "Chance" eine Frau oder ein Kind zu nötigen und zu vergewaltigen oder einen Menschen zu töten?
Na klar ist es nicht schön, dass ab und an Straftäter wieder rückfällig werden. Aber da kann der Psychologe ja auch nichts für, wie schon gesagt wurde, hat der Richter es in der Hand, den Straftäter zu verurteilen und sich dabei an das Gutachten zu orientieren.
Ich sag mal, einen Mord kann man unterscheiden. Man muss die verschiedenen Umstände betrachten, die zu den Mord geführt haben. Weil die meisten Mörder werden nie wieder Rückfällig, weil der Mord eben aufgrund eines bestimmten Vorkommnisses geschehen ist. Hierbei gibt es gerade unter den Mördern viele, die ihre eigene Tat aufs schärfste verurteilen (was den Mord natürlich nicht besser macht!). Nur wieso sollte man diese für immer wegsperren, wenn es bei denen eine sehr gute Chance zur Resozialisierung gibt. Beim Nachdenken kommt man auf viele Mordfälle, die man zwar nicht gutheißt, aber so gesehen versteht.
Über Vergewaltiger muss man nicht groß reden. Hier kann man sehr von den Mördern unterscheiden, wie ich finde. Eine Vergewaltigung findet vor allem statt, um die sexuelle Befriedigung zu erfüllen. Wenn manche dieser Vergewaltiger dann hinterher noch öffentlich Preisgeben, immer weiter zu machen, dann verstehe ich auch nicht, wie diese aufgrund von Verfahrensfehlern oder positiv ausfallenden Gutachten freigelassen werden. Hierzu hab ich meine eigene Meinung, die ich nun nicht preisgeben werde, da dann wieder die Hobbyjuristen und Moralaposteln aus ihren Löchern hervorkommen werden und dazu hab ich nun keine Lust.
Das Gutachten ist ja dazu da zu entscheiden ob eine Gefahr besteht, dass der Straftäter wieder rückfällig wird oder nicht. Wenn das Gutachten als Ergebnis bringt, dass der ehemalige Straftäter nicht mehr (so) krank ist wie früher oder sie zumindest in dem Sinne "gebessert" hat, dass man ihn wieder auf freien Fuß lassen kann dann wird ihm ja erst die Chance gegeben sich zu resozialisieren.
Du stellst es so da, wie wenn Gutachten erwiesenermaßen noch immer kranken Menschen die stark rückfallgefährdet sind die Chance geben rauszukommen und nochmal eine Straftat zu begehen, aber da denke ich liegt der/dein Fehler, denn das Gutachten versucht ja quasi Auszusagen, ob der Straftäter überhaupt noch krank ist und wenn das Gutachten die Aussage trifft, dass der Straftäter geheilt ist beziehungsweise für die Gesellschaft ungefährlich, dann wird er erst laufen gelassen. Das diese Gutachten keine 100% Sicherheit geben können ist eine andere Sache.
Leider kann man aber meiner Einschätzung nach nicht auf diese Gutachten verzichten, da man ja nicht einfach mal auf Gutdünken um die "maximale Sicherheit" der Gesellschaft zu garantieren jeden auf Lebenszeit wegsperren kann. Für diese Menschen muss es ja auch die Möglichkeit geben Heilung zu erfahren um dann gesund "normal" weiterzuleben zu können.
Was ich finde sehr interessant wäre, wäre eine Statistik, bei der aufgeschlüsselt wird wie viele Prozent der entlassenen Gewaltstraftäter rückfällig geworden sind, da ich denke, dass das relativ wenige sind nur dass eben genau diese Taten häufig sehr fett in der (BILD) Zeitung stehen, weil sie eben Unverständnis und Wut beim Leser hervorrufen.
Meine Meinung ist, dass man bei Mord kein Psychologisches Gutachten erstellen sollte. Denn wenn ein Mensch einen anderen umbringt sollte er meiner Meinung nach für immer ins Gefängnis oder in eine psychiatrische Anstalt die einzige Ausnahme wäre wenn er in Notwehr gehandelt hätte.
Bei einer Vergewaltigung sollte diese Person auch ins Gefängnis aber nicht für immer, da man solche Personen behandeln kann. Solche Personen sollte man von 10 - 20 Jahren wegsperren. Die würden dann über das was sie gemacht haben sehr gut nachdenken und die Rückfallquote wäre auch geringer als sie mit unseren bisherigen Gesetzen ist.
Und wenn der Psychologe ein Gutachten bei einem Vergewaltiger falsch ausstellen sollte und er rückfällig wird sollte er meiner Meinung nach auch seinen Job verlieren. Da diese Personen die diesen Beruf ausüben eine hohe Verantwortung tragen und nicht einfach ein lasches Gutachten ausstellen dürfen. Ich finde das würde die Psychologen auch ein wenig abschrecken und sie würden die Gutachten ein wenig härter machen. Die Rückfallquote wäre dann mit Sicherheit geringer als sie jetzt ist.
Namenloser hat geschrieben:Die Rückfallquote wäre dann mit Sicherheit geringer als sie jetzt ist.
Na wenn Du da so ein Experte bist wie andere hier kannst Du doch mit Sicherheit eine konkrete Zahl benennen - ansonsten stufe ich das mal unter typisches Stammtischblabla ein .
Und wie gesagt: Wer hier mit Berufsverbot kommt, der sollte auch mal an sich selbst und ein Schreibverbot im Netz denken wenn man sich hier mal so manche Post und deren Anteil an "Wissen" bzw. kompletter Falschinformation ansieht. Naja, im Grunde keinen großen Kommentar wert, da bin ich nur froh, dass der Mob hier außen vor bleibt und die Rechtsfindung uns Juristen obliegt und wir den Staat so vor dem einen oder anderen Bürger "schützen" - sonst wären wir bald wieder im tiefsten Mittelalter!
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