Regeln für Hotelgäste
So manch Hotelgast beschwert sich schon während oder nach der Übernachtung über seine Unterkunft. Schnell vergessen wird dabei, dass auch der Hotelgast einige Regeln befolgen sollte.
Schon vor der Übernachtung geht es los. Schon vor dem Buchen sollte man nachfragen, ob Haustiere erwünscht sind – in den meisten Hotels ist das nämlich nicht der Fall. So kann sich und dem Tier böse Überraschungen ersparen.
Wer gebucht hat, muss auch zahlen. Aber auch von dieser Regel gibt es Ausnahmen: Sobald man weiß, dass man das Hotelzimmer doch nicht nutzen kann, sollte man im eigenem Interesse stornieren. Zwar bieten viele größere Hotels die Möglichkeit sogar am Tag der geplanten Anreise zu stornieren, doch tun sie das nur aus Kulanz, nicht weil sie das müssten. Sollte man nicht in der angegebenen Frist stornieren können, darf aber nur der reine Zimmerpreis verlangt werden. Weitere Aufwendungen, am häufigsten Frühstück, müssen nicht gezahlt werden. Auch wenn man nachweisen kann, dass das stornierte Zimmer problemlos vermietet werden kann, sind keine Stornokosten fällig. Nur dürfte der Nachweis nicht ganz einfach sein.
Ist man dann ist in das Hotelzimmer eingezogen, darf man es auch nur selbst nutzen. Untervermietung ist klar verboten, aber auch andere Menschen darf man normalerweise ohne Zustimmung des Hoteliers nicht mit auf das Zimmer nehmen und dort sogar übernachten lassen. Viele Hoteliers drücken da aber schon mal ein Auge zu, obwohl es ihr gutes Recht wäre, den Vertrag zu kündigen. Wenn man dann schon andere Gäste mit auf's Zimmer nehmen darf, dann sollte man auf jeden Fall die Geräuschkulisse klein halten, wenn Gäste nämlich wiederholt andere Gäste belästigen (beispielsweise durch Partylärm) oder gar Hoteleigentum beschädigt wird, dann darf der Hotelier den Vertrag auf jeden Fall kündigen, im Klartext heißt das, der Hotelier darf die betreffenden Gäste vor die Tür setzen.
Eigentlich eine Frage des guten Benehmens, die gar keiner weiteren Erwähnung bedürfen sollte: Oft in Urlaubs-Hotels zu beobachten – am Frühstücksbuffet wird sich gleich mal für den ganzen Tag mit Lebensmitteln eingedeckt. Und das obwohl meist an den Speisesälen entsprechende Aufforderungen hängen, dies bitte nicht zu tun. Diese Aufforderung hat auch ihren guten Grund: die geschuldete Leistung ist nur das Frühstück und das umfasst das, was der Gast am Tisch verzehrt.
Kennt Ihr noch weitere Regeln, die der gute Gast beherrschen sollte? Auch wenn sie eigentlich selbstverständlich sein sollten - so werden sie ja oft in Urlaubshochburgen doch nicht eingehalten. Ich finde das schade, halte mich aber gerade deswegen daran. Man sticht dann auch das Masse heraus und wird dann gern ganz anders bedient.
Eine wesentliche Kleinigkeit ist, zu beachten, dass man das Zimmer gemietet hat, nicht dessen Inhalt gekauft und dass man also auch nicht den Zimmerinhalt in seinem Koffer verschwinden lassen darf. Handtücher in guter Qualität kosten eine Menge Geld und Aschenbecher, Briefblöcke, kleine Bilder etc. gibt es auch für Hotels nicht gratis.
Meist denken diese Art von Dieben wohl, wenn das Zimmer so viel kostet, wollen sie wenigstens eines Gegenleistung, aber die ist mit der Bereitstellung des Zimmers erbracht. Ich finde es auch eher peinlich, bei anderen Hotelhandtücher zu sehen!
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