Steuertipp: Berufsrechtsschutzversicherung

vom 05.08.2008, 20:14 Uhr

Gestern habe ich endlich und zum bisher zweiten mal meine Einkommenssteuererklärung gemacht und bin im Internet auf diverse Tipps gestoßen, welche Posten man bei den Werbungskosten geltend machen kann. Jeder der eine Berufsrechtschutzversicherung hat, kann diese steuerlich abschreiben.

Beispielsweise habe ich eine Kombination aus Privat-,Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung. Einfacherhalber kann man bei so einem Paket die Berufsrechtsschutzversicherung mit 33,33% vom Rechnungsbetrag geltend machen. In der Regel haben die Finanzämter gegen dieses Vorgehen nichts. Möchte man jetzt alles genau machen, holt man sich von seiner jeweiligen Versicherung eine genaue Auflistung, wieviel Prozent vom Rechnungsbetrag für die Berufsrechtsschutzversicherung anfällt.

Die Rechnung der Versicherung, sowie das angeforderte Schreiben der Versicherung müssen dann der Einkommenssteuererklärung beigelegt werden.

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» Ihu » Beiträge: 326 » Talkpoints: -0,30 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Normalerweise ist im Gewerkschaftsbeitrag auch eine Rechtsschutzversicherung mit enthalten und den Beitrag kann man komplett absetzen. Dies wäre in meinen Augen auch eine echte Alternative und weniger umständlich. Außerdem sollte man auch sehen, dass man nicht zu oft diese Versicherung in Anspruch nehmen muss. So nach dem zehnten Mal werden die auch etwas unruhig und kündigen dann mal eben so.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

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