Suche Hilfe zu Organstreitverfahren Örecht
Hallo,
ich brauche mal wieder Hilfe, diesmal bei einem Organstreitverfahren, welches ich in meiner Hausarbeit zu prüfen habe.
Meine Frage:
Ist ein Abgeordneter einer Fraktion Antragsbefugt? Ich habe nun mehrere Meinungen, einmal natürlich eindeutig eine Mindermeinung, die besagt, dass auch ein einzelner Abgeordneter einer Partei antragsbefugt sein kann, jedoch ohne schlüssige Begründung. Dann die herrschende Meinung die sagt, dass dem nicht so ist. Auch ohne richtige Begründung.
Wenn jemand eine der beiden Meinungen in diesem Falle vertritt wäre es toll, wenn mir derjenige oder diejenige ein paar Pro und Contra Punkte dazu nennen könnte, warum ein einzelner Abgeordneter einer Fraktion eben antragsbefugt oder nicht sein kann.
Besten Dank!H.
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