Widerruf Versicherung
Hallo,
Nehmen wir mal an, dass am 25.06. bei Max Mustermann ein Versicherungsvertreter vor der Tür stand und ihm einen Vertrag aufgedrängt hat. Er hätte 2 Wochen Zeit um sich bei der Zentrale zu melden und die Beitrittserklärung zu widerrufen. Dies habe er auch innerhalb von 14 Tagen per E-Mail gemacht.
Er reiste am 18.07. in Urlaub bis zum 26.07. In der Zeit hatte er keinen Zugriff auf seine Post und Kontoumsätze.
Als er dann am 27.08. seine Post öffnete fand er den Brief der Versicherung vor in dem ihm mitgeteilt wurde, dass sie sich freuen ihn als Mitglied begrüßen zu dürfen etc. Er schaute auf der Homepage seiner Bank nach ob ihm Geld abgebucht wurde und tatsächlich wurden ihm 78 Euro abgebucht. Dies geschah laut Bank am 17.07.
Für eine Lastschriftrückbuchung ist es denke ich mal zu spät. Für 78 Euro geht man nicht zum Anwalt. Sein Geld möchte er trotzdem wiederbekommen. Was sollte er eurer Meinung nach machen?
Grüße
PS: Laut Durchschlag hatte er 2 Wochen Zeit den Vertrag in Textform zu kündigen. Textform bedeutet im juristischen Sinne laut § 126b des BGB auch per E-Mail.
Eine Lastschrift kann man binnen 6 Wochen naqch Abbuchung widerrufen, dafür ist es also noch nicht zu spät.
In Bezug auf die Kündiung würde ich die Email ssamt Header (wegen des DAtums etc.) ausdrucken, eine kleines Schreiben dazu a la "Sicherlichhaben sie meinen fristgerechte Widerruf nur übersehen, ich verstehe das, im Alltag kann ja vieles einmal übersehen werden. Daher hier noch einmal zur Erinnerung meine Email mit dem daraus ersichtlichen Datum etc. Bitte schicken Sie mir die Widerrufsbestätigung umgehend zu, jedoch spätestens bis xx.xx.xxxx.!"
Und dann mit einem Einwurfeinschreiben abschicken und das sollte es hoffentlich gewesen sein. Du bleibst dann zwar auf minimalen Kosten sitzen, aber das ist besser, als für eine unntze Versicherung zu bezahlen.
scrabs1337 hat geschrieben:Textform bedeutet im juristischen Sinne laut § 126b des BGB auch per E-Mail.
Frage: Ist im Vertrag von Mustermann eine Kündigung als Textform oder Schriftform verlangt? Wenn Schriftform, was üblich ist, verlangt wird, dann: Jain - nicht wenn es sich nur um die eMail handelt. Dies gilt nur unter 2 Voraussetzungen:
- eMail die zusammen mit einem "herkömmlichen" Schriftstück im Sinne versendet wird
- eMail die mit einer elektronischen Signatur gemäß Signaturgesetz versehen ist.
Also: Wenn Mustermann die eMail mit einer elektronischen Signatur versehen hat oder die eMail mit einem Schriftstück auf dem Briefweg versendet hat, dann wäre die Kündigung zulässig, sonst nicht.
Aber: Hier kommt es darauf an, was im Vertrag von Mustermann vereinbart wurde, also ob die Schriftform vorgeschrieben ist oder nicht. Problem ist: Die eMail stellt zwar eine Willenserklärung, allerdings keinen Beweis, also letztendlich eine nicht beweisbare Willenserklärung
Zulässig wäre die Kündigung als Mail von Mustermann nur wenn Textform nicht ausgeschlossen ist.
Hallo,
vielen Dank ihr beiden. Karen 1 deine Information bezüglich der Frist höre ich natürlich gerne. Da hatte ich irgendwo schon mal kleinere Zeiträume aufgeschnappt.
Subbotnik. Es steht Textform im Vertrag.
Mustermann wird sich dann heute mit seiner Bank in Verbindung setzen und sich sein Geld wiederholen.
Danke nochmal
Grüße
Den Vertrag mit Berufung auf den spät erhaltenen Brief mit Police widerrufen. Die Frist für den Widerruf beginnt meines Wissens nach erst dann, wenn die Police vorliegt. Ich persönlich würde auch gar nicht auf den Urlaub eingehen, lediglich schreiben, dass mir die Police erst am xx.xx. zugegangen sei. Auch die Post verlegt von Zeit zu Zeit Sendungen, könnte also auch auf diesem Weg zu Verzögerungen gekommen sein. Wird der Widerruf anerkannt, wird das Geld automatisch zurück erstattet, eventuell wird eine Bearbeitungsgebühr abgezogen.
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