Ebay Käufer verlangt Nachnahme, was tun?
Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Ich habe vor 2 Tagen bei ebay meinen Ipod verkauft. Nun habe ich in diesen zwei Tagen schon etliche E-Mails von dem Käufer bekommen, in denen er die Bezahlung per Nachnahme verlangt.
Wie ich auch hier schon im Forum beschrieben habe, habe ich bereits schlechte Erfahrungen per Nachnahme gemacht und diese Versandoption auch in dem Ebay-Angebot nicht angegeben. Dies habe ich versucht, dem Käufer klar zu machen und habe ihn gebeten, per Überweisung zu bezahlen.
Allerdings bezeichnete er mich daraufhin als "unkooperativ" und schrieb, "so macht Ebay keinen Spaß!" Ich habe ihn daraufhin freundlich darauf hingewiesen, dass er mit seinem Gebot die Regelungen anerkannt hat und Fragen vor seinem Gebot hätte klären müssen. Ich setzte ihm eine Frist von 7 Tagen, in denen er das Geld überweisen kann.
Ich habe wirklich die Erfahrung gemacht, dass man bei Nachnahme-Zahlung z.T. sehr lange auf sein Geld warten muss oder es erst nach Hinzuziehen seines Anwaltes bekommt, daher habe ich auch in dem Ebay-Angebot Nachnahmezahlung bewusst ausgeschlossen.
Was kann ich jedoch tun, wenn der Käufer sich weigert, per Überweisung zu bezahlen? Ich kann natürlich ebay auf Grund eines nicht bezahlten Artikels einschalten. Was allerdings, wenn der Käufer schließlich doch überweist und mir eine schlechte Bewertung hinterlässt? Da ich erst wenige Bewertungen bei ebay habe, würde sich dies natürlich sehr negativ auswirken.
Kann ich irgendetwas tun?
Gruß,
B.
Ja das mit den Rachebewertungen ist ein übliches Ärgernis - trotzdem: Vertragsbedingungen sind klar und nachher rumklamüsern ist nicht. Mit der Abgabe des Gebotes gibt man sich auch mit den Bedingungen des Vertrages zufrieden. Da würd ich mich auch nicht von irgendwelchen Provokationen hinter`m Ofen hervorlocken lassen.
Ansonsten. Sollte eine Bewertung zu Unrecht abgegeben werden kann man auch rechtlich dagegen vorgehen oder diese mit einem Kommentar versehen. eBay verhält sich da immer sehr "passiv". Ich würde in den Mails freundlich bleiben, die Mails (bei eBay) archivieren und bei Problemen trotzdem den eBay Support behelligen.
Wenn eine Bewertung zu Unrecht erfolgt würde ich mit dem Anwalt winken, auf § 824 BGB verweisen und auf eine Zurücknahme per Löschformular bestehen (ansonsten bleibt der Kommentar erhalten).
Soetwas ist mir auch schon passiert! Du solltest dich jedoch nach den 7 Tagen beeilen auf den Button nicht bezahlt zu klicken, bevor der Käufer auf nicht erhalten geht und es so rüber kommt, als wenn du Probleme machst. Es gibt doch da inzwischen auch eine Variante, in der der Käufer das Geld auf eine dritte Organisation überweist, wenn das Geld dort ist wird dir Bescheid gegeben und du kannst versenden, wenn er die Ware hat (die Organisation prüft das nach) erhälst du dein Geld. Ich weiß nicht wie diese Organisation heisst, aber sie war glaube ich einmal Partner von ebay. Du kannst ja einfach einmal googlen!
Viel Glück!
Hallo Wouhou93!
Du meinst sicher Paypal. Natürlich wäre dies eine Option gewesen, doch jetzt ist der Kauf leider schon abgeschlossen und der Zug - soweit ich weiß - abgefahren.
B. bleibt momentan nichts anderes übrig, als abzuwarten. Da der Käufer sich mit der Gebotsabgabe mit den angegebenen Konditionen einverstanden erklärt hat, ist dieser im Unrecht, wenn er nun etwas anderes fordert. Leider versuchen Käufer so etwas immer wieder und werden dann auch schnell unfreundlich. Allerdings gilt auch hier die Redensart: Hunde, die bellen beißen nicht. In den meisten Fällen wird der Dicke markiert, doch sobald der Käufer die Ware in einem einwandfreien Zustand in den Händen hält, ist er zufrieden und bewertet positiv (oder im schlimmsten Fall gar nicht). Ich hoffe, dass sich die Angelegenheit schnell und ohne viel Stress klären wird.
Hallo!
Neueste Entwicklung: Ich habe eine E-Mail des Käufers erhalten, in der nur stand:
Nachnahme sonst keine Kohle.
Ich denke, ich werde nun nicht mehr antworten und einfach abwarten, ob das Geld nächste Woche auf dem Konto ist, ansonsten die Angelegenheit Ebay melden? Ich denke es bringt nicht viel, mich zum x-ten Mal zu wiederholen.
Was meint ihr?
Gruß,
B.
@XXXGermaineXXX
PayPal ist auch nichts anderes als ein Konto, hier findet ebenfalls nur eine Überweisung statt. Was wouhou93 meint heißt glaube ich Treuhänder oder so. Auf jeden Fall kann man das zum Beispiel über einen Notar machen lassen. Ich weiß nicht ob eBay hierfür spezielle Partner hat, allerdings egal ob eBaypartner oder nicht will der ja auch noch bezahlt werden.
@B.
Du hast dem Käufer ja bereits erklärt dass du den Nachnameversand nicht angeboten hast und er sich dessen auch hätte bewusst sein müssen. An deiner Stelle würde ich schlichtweg abwarten (deine Kontodaten hat er doch?) und nach der entsprechenden Frist eBay melden, dass der Käufer nicht bezahlt hat.
Sagt irgendwie schon alles - würde ihm darauf hinweisen dass er eigen rechtsgültigen Vertrag eingegangen ist, die Vertragsbedingungen im Vorfeld akzeptiert hat und das war`s.
Ansonsten eben sobald wie möglich die nicht erfolgte Zahlung melden und mal sehen was er dann macht.
Also ich hatte auch bereits solche Probleme mit einem Käufer und ich kann dich beruhigen. Es ist wirklich so, dass er den Vetrag so erfüllen muss, wie du ihn aufgesetzt hast. Es ist ein zweiseitiges Rechtsgeschäft. DU machst ein Angebot und er ist bereit zu seinem ersteigerten Preis darauf einzugehen. Die Bedingungen für die Lieferung etc. sind zuvor geregelt worden. Aus diesem einfachen Grund kann er dir nichts anhaben und muss bezahlen!
Sollte er dir unebrechtigterweise eine schlechte Bewertung verpassen, so wende dich direkt via Email an Ebay. Die werden alles weitere für dich Regeln!
Du hast recht, dass du dir Gedanken darüber machst. Wenn vorher keine Zahlung auf Nachname vereinbart war, würde ich darauf auch nicht näher eingehen. Wenn er auf per Nachname bestehen sollte, sag ihm, dass du den iPod erst verschickst, sobald du das Geld hast.
Aber an deiner Stelle würde ich mich mit diesem Problem direkt an Ebay wenden. Wie sind denn eigentlich die Bewertungen für diesen Käufer? Mir hat man mein Ebay Konto wegen so etwas gesperrt. Und zwar hat ein Käufer, der einen meiner Artikel ersteigert hat, auf die Zahlung per Nachname bestanden, wobei es definitiv anders vereinbart war. Tja, nachdem ich auf meine Zahlungsart bestanden habe, nämlich per Überweisung und wenn das Geld da ist, schickeich den Artikel erst los, beschwerte sich der Käufer bei Ebay. Und ohne mich zu fragen wurde mir mein Ebay Konto gesperrt.
Daher würde ich dir raten, dich sofort an Ebay zu wenden. Bei Ebay werden die Betrüger, die schlechte Bewertungen haben nicht gesperrt, aber ehrenhafte Verkäufer werden aufgrund haltloser Beschuldigungen von solchen Personen ohne Vorwarnung und Anhörung gesperrt. Aber ich würde den iPod nicht per Nachname versenden, denn das Geld bekomsmt du wahrscheinlich nicht, wenn diese Person so hartnäckig auf diese Zahlungsart besteht.
Wenn er auf seine Nachnahme besteht, dann geh über die Option "Unstimmigkeiten online klären" und Mein Ebay. Ist links bei der ganzen Navigation recht weit unten. Damit holst du dir Ebay schon mit ins Boot. Und wenn der Käufer dich negativ bewertet, soll es dich erstmal nicht stören. Sobald die das Problem bei Ebay schliesst mit dem Hinweis, das er nicht gezahlt hat, dann ist die negative Bewertung auch verschwunden. Hab das vor einigen Wochen selbst erlebt und einfacher kann man sich als Verkäufer nun nicht mehr wehren.
Paypal würde ich auch nicht akzeptieren. Denn dort hat der Käufer noch lange die Möglichkeit, das Geld wieder rückbuchen zu lassen. Da schaut man als Verkäufer dann vielleicht auch in die Röhre.
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