Werbung am Auto kann Zahlung von Rundfunkgebühren bedeuten

vom 26.07.2008, 12:52 Uhr

Wer überlegt an seinem Auto Werbung für das Geschäft seines Ehepartners anzubringen, der sollte sich die Folgen dieser gut gemeinten Unterstützung vor Augen führen. Er muss für das im Auto befindliche Radio separat Rundfunkgebühren zahlen. Grund: das Fahrzeug wird durch die angebrachte Werbung nicht mehr nur rein privat genutzt, sondern die Werbung wird wie die Geschäftstätigkeit selbst betrachtet. Ein Autoradio ist damit nicht mehr von den Gebühren befreites Zweitgerät sondern muss wie in allen geschäftlich genutzten Fahrzeugen extra bei der GEZ angemeldet werden.

Diese Meldung hat natürlich einen konkreten Hintergrund. Ein Mann hatte an seinem Auto großflächig Werbung für das Geschäft seiner Ehefrau angebracht. Daraufhin bekam er vom Südwestrundfunk einen Gebührenbescheid, gegen den der Mann, im guten Glauben es handele sich bei seinem Auto immer noch um ein Privatfahrzeug, klagte. Die Richter wiesen die Klage ab, eben weil die Werbung für das Geschäft seiner Gattin wie die Geschäftstätigkeit betrachtet werden muss. Das Aktenzeichen dieses Falls: 4K 461/08.MZ

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Was wäre denn, wenn jemand Werbung einer anderen Firma an seinem PKW anbringen lässt, die nichts mit irgendwelchen familiären Geschäften zu tun hat? Man sieht ja öfter mal die Autos, die großflächig mit Getränkewerbung und Co. zugeklebt sind. Die Leute, die diese Werbung an ihrem PKW anbringen lassen, bekommen ja dafür auch ein Honorar, allerdings sind sie nicht am höheren Umsatz beteiligt, selbst wenn durch die Werbung plötzlich ganz viele Leute das beworbene Produkt kaufen wollen. In dem von dir genannten Fall hätte man dem Mann ja durch seine partnerschaftliche Beziehung zu der Geschäftsführerin des beworbenen Ladens zumindest einen Vorteil durch die Werbung unterstellen können - so als würden die beiden gemeinsam in eine Kasse wirtschaften (selbst wenn es nicht so wäre).

Falls auch die Autos mit Werbeaufklebern von fremden Firmen eigentlich gesondert bei der GEZ angemeldet werden müssten, frage ich mich auch, wer diese Kosten dann (zumindest theoretisch) tragen müsste. Auf der einen Seite ist es ja das Auto des Halters, so dass der für das Radio verantwortlich ist. Falls das Auto aber als Geschäftsfahrzeug gewertet wird, obwohl der Fahrer nicht mit dem speziellen Geschäft in Zusammenhang steht, würde der Wagen dann wie ein Geschäftsfahrzeug der Firma, die von der Werbung profitiert, betrachet?

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» Cologneboy2009 » Beiträge: 14210 » Talkpoints: -1,06 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


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