Null Promille auch auf dem Roller?
Man sollte auch Bedenken das wahrscheinlich von diesem Thread die Rede ist der von Rechtslaien geprägt ist sowie gerade um den Zeitpunkt herum erstellt wurde als das absolute Alkoholverbot aktuell bzw. neu war.
Zudem muss man keine Schlangenlinien fahren - wenn man angehalten wurde wird automatisch angenommen dass man auffällig wurde. Fällt unter ähnliche Verfahrensweisen wie Gefahr im Verzug (dass die Polizei bereits beim Öffnen der Haustür das Recht zur Hausdurchsuchung erhält).
Ansonsten nach §24c StVG ist das absolute Alkoholverbot (und zum letzten Mal: nicht 0,0 Promillegrenze, denn 0,1 Promille kann man schon haben wenn man nur einen Pfirsich oder andere Früchte / Obst isst) zwar nur auf Kraftfahrzeuge beschränkt, aber: Hier wurde die StVG um ein höchstrichterliches Urteil ergänzt, BVerwG Leipzig - Az.: 3 C 32.07. Dieses Urteil wurde, unabhängig von der Promillezahl (in dem Fall 1,6 Promille und damit Lappen weg), gerade unter diesem Gesichtspunkt (Fahrzeug = Kfz?) gefällt da das VG in vorheriger Instanz den Führerscheinentzug ablehnte da nur ein Fahrzeug und kein Kraftfahrzeug geführt wurde. Das BVerwG korrigierte das Urteil gerade in dem Punkt Fahrzeug = Kraftfahrzeug (!) nach - daher können sämtliche Fahrzeugführer auch unter § 24c StVG fallen.
DerDonster hat geschrieben:Man kann mit dem Fahrrad auch schon ab 0,3 Promille Ärger bekommen, jedoch nur wenn man Auffälligkeiten zeigt: Dazu zählen wie schon von mir geschrieben Schlangenlinien fahren aber auch Ampeln überfahren, generell andere Verkehrsteilnehmer gefährden usw. ... Und meinen Beitrag als "Gelabere" und "Blödsinn" zu bezeichnen finde ich schon recht dreist.
Dein gelabere ist auch Blödsinn, denn wie Subbotnik bereits gesagt hat und auch noch das Ergänzungsurteil gepostet hat, sollte es klar sein. Bei einer Promillezahl von 1,6 auf dem Fahrrad ist der Lappen direkt weg, alles was darunter liegt muss nicht einmal "auffällig" werden es reicht wenn diese angehalten werden und zur einer allgemeinen Kontrolle herrangezogen werden, was dann unter der Einschätzung einer relativen Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille bereits zu einem Bußgeld führen kann.
Und wenn du einmal richtig lesen würdest, dann steht das auch schon so oben in dem Text drinnen (ab 0,3 Promille kann, ab 1,6 Promille sicher ...) , und es ist peinlich halbwissen zu verbreiten und sich dann noch künstlich aufzubauen wenn es andere korrigieren. Und ich denke ebenfalls, dass du dich nur auf das Laienforum beziehst welches hier im Thread schon erwähnt wurde und auf Platz 1 der Suchergebnissen von google landet ...
Ich glaube irgendwie nicht so recht, dass dein Bruder mit dem 25er eine 0,25 Promille Grenze haben soll. Denn ich weiß von Leuten, die diesen oder den Klasse M gemacht haben, dass auch hier die 0,0 Promille Grenze gilt, weil man Fahranfänger ist. Dass man in der Probezeit sowieso die 0,0 Promille Grenze hat, dürfte klar sein. Und das gilt, wie schon gesagt, nicht nur fürs Auto, sondern auch fürs Fahrrad und Roller.
Gewöhne dir am besten an, generell nichts zu trinken, wenn du Auto fährst, dann kannst du dir sicher sein, dass du immer auf der richtigen Seite stehst. Man muss doch nicht immer Alkohol trinken und wegen so etwas würde ich meinen Führerschein garantiert nicht gefährden.
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