Sperrfrist Arbeitslosengeld

vom 28.12.2006, 17:14 Uhr

Meine Nachbarin erzählte mir heute, dass es auch eine Sperrfrist für das Arbeitslosengeld gibt, sie konnte mir jedoch leider nicht sagen, was genau es damit auf sich hat. Da mein Mann voraussichtlich Januar/Februar arbeitslos werden wird, würde ich gerne genauer wissen, was diese Sperrfrist bedeutet? Kann jeder gesperrt werden - und bekommt dann einfach kein Arbeitslosengeld? Das wäre schlimm für uns.

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» Heidi63 » Beiträge: 260 » Talkpoints: -0,45 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Solange dein Mann nicht von sich aus gekündigt oder an seiner Kündigung selbst schuld ist (z.b. durch Fehlverhalten, wie Alkohol am Arbeitsplatz, oder unentschuldigte Abwesenheit, oder oder oder), gibt es keine Sperrfrist.

Grundsätzlich hat er ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit Anrecht auf ALG I, wenn er jedoch von sich aus ohne wichtigen Grund - wie es da immer heißt - gekündigt hat und somit selbst Schuld an seiner Arbeitslosigkeit ist, hat er eine Sperrfrist von 12 Wochen zu erwarten - außer bei besonderen Härtefällen mit wichtigem Grund.

Ein wichtiger Grund wäre z.B., wenn ein Partner eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt antritt und der andere wegen des erforderlichen Umzugs seinen Arbeitsplatz kündigt bzw. mehr oder weniger kündigen muss - Wer würde schon einen doppelten Haushalt wegen einer wenig aussichtsreichen Halbtagsstelle führen wollen?

Oder Du würdest kündigen, aufgrund "schwieriger Umstände des derzeitigen Arbeitsverhältnisses", was de facto heißen könnte, Du wirst gemobbt, sexuell belästigt, Du und dein Partner arbeiten in einer Postion, aus der Interessenskonflikte resultieren könnten, z.b. der eine ist in der Geschäftsleitung beschäftigt und der andere ebenfalls - nur beim direkten Konkurrenten.

Ein Auflösungs- bzw. Aufhebungsvertrag zählt in der Regel auch als "eigene Schuld", da man normalerweise keinerlei Gründe hätte, bei fehlendem Eigenverschulden, so etwas von sich aus zu unterschreiben. Also mir fällt keiner ein, außer "temporärer geistiger Umnachtung".

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 18.11.2014, 13:22, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

Auch wenn es vielleicht noch nicht 100%-ig feststehen sollte ob man arbeitslos wird, würde ich es vielleicht doch mal schon der Agentur für Arbeit mitteilen. Denn diese Meldung unterliegt wohl auch bestimmten Fristen. Man bekommt bei einer verspäteten Arbeitlosmeldung zwar keine Sperre, aber möglicherweise verminderte Leistungen.

» Barabas » Beiträge: 191 » Talkpoints: 7,61 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Eine Sperre tritt wirklich nur dann ein, wenn man aus Eigenverschulden gekündigt wird oder selbst kündigt, somit kann man mit einer Sperre von 3 Monaten rechnen.

Wichtig ist, dass man sich Arbeitssuchend meldet, sobald man weiß, dass die Arbeitslosigkeit droht, dies muss bei befristeten Verträgen spätestens 3 Monate vor Ablauf gemacht werden. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber muss dies nach Zugang der Kündigung erfolgen. Arbeitssuchend kann man sich mittlerweile auch online melden.

Arbeitslos muss man sich erst am ersten Tag der eigentlichen Arbeitslosigkeit melden und dies muss dann auch persönlich erledigt werden.

» que_Linda » Beiträge: 688 » Talkpoints: 9,25 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Auch die rechtzeitige Meldung als Arbeitssuchend ist ganz wichtig. Eine verspätete Meldung bringt eine Sperrfrist von einer Woche. Abgesehen davon, dass es gerade zu Anfang schwer ist, mit weniger Geld auszukommen und ein Viertel weniger im Monat eine Menge ausmacht: Der Bezugszeitraum verkürzt sich auf diese Weise eben auch. Und da Arbeitnehmer für ihre Beiträge sowieso schon kaum Geld bekommen, sollte man nicht wegen einer dummen Frist verzichten müssen.

» cooper75 » Beiträge: 13412 » Talkpoints: 516,00 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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